UBS Aktie: Anklage-Schock aus der Vergangenheit

Die Schweizer Bundesanwaltschaft erhebt wegen mangelhafter Geldwäscheprävention Anklage gegen die UBS. Die Bank weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Kurz zusammengefasst:
  • Formelle Anklageerhebung durch Schweizer Bundesanwaltschaft
  • Vorwurf mangelnder Compliance-Strukturen bei CS-Altlasten
  • UBS-Aktie zeigt bisher nur geringfügige Kursreaktion
  • Bank kündigt energische Verteidigung gegen alle Vorwürfe an

Die Credit-Suisse-Übernahme holt die UBS erneut ein – und diesmal mit juristischer Wucht. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat am Montag offiziell Anklage gegen die Großbank erhoben. Der Vorwurf: mangelhafte Geldwäscheprävention im berüchtigten Mosambik-Skandal. Während CEO Sergio Ermotti eigentlich längst zum Tagesgeschäft übergehen wollte, zerren die Altlasten der Credit Suisse die Bank zurück vor Gericht. Kann sich die UBS aus diesem juristischen Sumpf befreien – oder droht der nächste Reputations-GAU?

Geldwäscherei-Vorwurf: Die Bundesanwaltschaft schlägt zu

Die Fakten wiegen schwer: Die Schweizer Ermittler werfen der UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse vor, um das Jahr 2016 herum keine ausreichenden Compliance-Strukturen gehabt zu haben. Konkret geht es um den sogenannten „Thunfisch-Anleihen“-Skandal in Mosambik, bei dem Staatskredite in dunklen Kanälen versickerten. Der Vorwurf lautet auf qualifizierte Geldwäscherei aufgrund organisatorischer Mängel.

Die Eckpunkte der Anklage:

  • Tatvorwurf: Mangelhafte Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche
  • Zeitraum: Rund um das Jahr 2016 – Jahre vor der UBS-Übernahme
  • Reaktion der Bank: Entschiedene Zurückweisung aller Vorwürfe, „energische Verteidigung“ angekündigt
  • Rechtlicher Status: Formelle Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft am 01. Dezember 2025

Die UBS betont in ihrer Stellungnahme unmissverständlich: Die Ereignisse fanden lange vor der Zwangsübernahme der angeschlagenen Credit Suisse statt. Man werde sich gegen die Vorwürfe mit allen Mitteln wehren.

Marktreaktion: Investoren bleiben erstaunlich gelassen

Trotz der Brisanz der Nachricht hielt sich die Kursreaktion in engen Grenzen. Die Aktie gab am Montag lediglich 0,26% nach und pendelt aktuell stabil um die 31 CHF-Marke. Ein panikartiger Abverkauf? Fehlanzeige.

Marktbeobachter interpretieren diese Stabilität als Zeichen, dass die juristischen Risiken der Credit-Suisse-Altlasten bereits weitgehend eingepreist sind. Die operative Stärke der UBS – zuletzt durch solide Quartalszahlen untermauert – scheint das Vertrauen der Anleger zu stützen. Dennoch: Die Unsicherheit über mögliche Strafzahlungen und weitere Reputationsschäden bleibt.

Der lange Schatten der Credit Suisse: Wann ist endlich Schluss?

Fast zwei Jahre nach der Notfusion zeigt sich: Die Aufarbeitung der Credit-Suisse-Erbschaft ist ein Marathon, kein Sprint. Der Mosambik-Skandal gehört zu den komplexesten Altlasten – und die Hartnäckigkeit der Bundesanwaltschaft unterstreicht, dass die juristische Aufarbeitung noch lange nicht abgeschlossen ist.

Für CEO Ermotti bedeutet dies: Während das Kerngeschäft floriert und eigentlich Aktienrückkäufe im Fokus stehen sollten, binden die rechtlichen Nachwehen weiterhin Kapazitäten und Management-Aufmerksamkeit. Die zentrale Frage lautet: Wie viele weitere juristische Zeitbomben ticken noch im Credit-Suisse-Erbe?

Charttechnisch wird die Unterstützung bei 30,50 CHF zum Lackmustest. Hält diese Marke, dürfte sich die Aktie stabilisieren. Ein Bruch könnte dagegen weiteren Verkaufsdruck auslösen. Auf der Oberseite wartet der Widerstand bei 32,00 CHF. Bis zur Vorlage der Q4-Zahlen am 04. Februar 2026 dürfte die juristische Auseinandersetzung den Newsflow dominieren – Volatilität bleibt somit ein ständiger Begleiter für UBS-Aktionäre.

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