Paris (aktiencheck.de AG) - Der
Goldpreis hat sich Ende letzter Woche erneut über die Schwelle von 1.700,00 US-Dollar je Feinunze bewegt, so die Analysten der Société Générale in ihrer aktuellen Ausgabe von "Investment & Life Rohstoffe".
Am Freitag habe das Edelmetall im Hoch bei ca. 1.740,00 US-Dollar notiert. Grund dürfte die Ankündigung der US-Notenbank Federal Reserve (FED) sein, ihre Niedrigzinspolitik auch in den kommenden Jahren fortzusetzen. Die Entscheidung laufe auf eine Erweiterung der Geldmenge und damit auf eine schnellere Inflation hinaus. Möglich sei daher eine weitere Verteuerung von Gold.
Das Edelmetall habe zwischen Januar und August von der sich weiter verschärfenden Schuldenkrise und einem möglichen Ausfall der amerikanischen Staatsanleihen profitiert. In der zweiten Hälfte des Jahres 2011 sei die seit Jahren anhaltende Goldpreisrally jedoch ins Stocken geraten. Nachdem der Preis für eine Feinunze Gold im Sommer ein Allzeithoch jenseits der 1.900,00 US-Dollar Marke verzeichnet habe, habe er bis zum Jahresende bis in den Bereich von 1.550,00 US-Dollar korrigiert. Seit dem Jahresbeginn 2012 gehe es mit dem Goldpreis jedoch wieder deutlich nach oben. Nach Meinung zahlreicher Experten könnte die Korrekturphase des Goldpreises nun vorüber sein, sodass der Goldpreis 2012 oder zu Jahresbeginn 2013 über die Marke von 2.000,00 US-Dollar je Feinunze klettern werde.
Wenn man sich den Kursverlauf des Goldpreises der letzten Monate betrachte, dann erkenne man, dass sich die Notierungen seit etwa einem halben Jahr, trotz sehr hoher Kursschwankungen, innerhalb einer Bandbreite von 1.600,00 bis 1.900,00 US-Dollar seitwärts bewegen würden. Anleger, die für den Goldpreis auch in den kommenden Monaten leichte Kursschwankungen erwarten würden, könnten zur Umsetzung ihrer Markterwartung auf Inline-Optionsscheine setzen.
Bei den Inline-Optionsscheinen würden eine obere und eine untere KO-Barriere existieren. Wenn der Preis des Basiswertes während der gesamten Laufzeit des Optionsscheines weder die obere noch die untere Barriere berühre oder durchkreuze, dann werde der Optionsschein am Ende seiner Laufzeit mit zehn Euro zurückbezahlt. Im Falle der Schwellenverletzung führe die Investition nahezu zum Totalverlust, da ein Inline-Optionsschein dann mit 0,001 Euro getilgt werde.
Die Société Générale habe nun für eine Produktinnovation gesorgt: Der Trend Inline-Optionsschein auf Gold ähnle einem normalen Inline-Optionsschein. Die KO-Barrieren der klassischen Inline-Optionsscheine würden während der gesamten Laufzeit unverändert verbleiben. Beim Trend Inline-Optionsschein würden sich die beiden Barrieren am Beginn jeder Handelswoche erhöhen. Diese Vorgangsweise solle dafür sorgen, dass sich die obere KO -Barriere bei einem Anstieg des Goldpreises nicht allzu schnell annähere, wie dies bei einem Inline-Optionsschein mit starren Barrieren der Fall wäre. Somit spreche der Trend Inline-Optionsschein jene Anleger an, die für die Dauer der Laufzeit des Optionsscheines von einer Entwicklung des Goldpreises mit aufwärts gerichteter Tendenz ausgehen würden.
Der Trend Inline-Optionsschein (
ISIN DE000SG2UUU1 /
WKN SG2UUU ) der Société Générale auf eine Feinunze Gold mit finalem Bewertungstag am 30.07.2012, sei mit einer unteren KO-Barriere von aktuell 1.485,00 US-Dollar und der oberen KO-Barriere bei 2.060,00 US-Dollar ausgestattet. Zu Beginn jeder Handelswoche würden sowohl die untere als auch die obere Barriere um jeweils fünf US-Dollar angehoben. Somit würden sich die Barrieren innerhalb der nächsten 27 Wochen andauernden Laufzeit des Scheines kontinuierlich um weitere 130,00 US-Dollar anheben.
Bei einemPreis von 1.728,00 US-Dollar je Feinunze Gold habe der Trend Inline-Optionsschein zu 4,95 Euro erworben werden können. Verletze der Goldpreis bis zum
Bewertungstag weder die obere noch die untere Barriere, so werde der Optionsschein am 06.08.2012 mit zehn Euro getilgt. Berühre der Goldpreis hingegen eine der beiden Barrieren, dann werde der Trend Inline-Optionsschein mit dem Minimalwert von 0,001 Euro fünf Bankarbeitstage nach diesem Ereignis zurückbezahlt. (Ausgabe 5 vom 01.02.2012) (02.02.2012/oc/a/r)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyseeinsehen.