CureVac ist von der Börse verschwunden. Nach Abschluss der Übernahme durch BioNTech wurde der mRNA-Spezialist von der Nasdaq genommen – damit endet die Zeit als eigenständiges, börsennotiertes Unternehmen, die mit dem IPO 2020 begonnen hatte. Was heißt das konkret für ehemalige CureVac-Aktionäre?
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
– Handel an der Nasdaq ausgesetzt: Heute vor Börsenstart (im Zuge der finalen Schritte)
– Delisting wirksam: 10 Tage später
– Unternehmenswert der Transaktion: rund 1,25 Mrd. US-Dollar
– Umtauschverhältnis: 0,05363 BioNTech-ADS je CureVac-Aktie
– Angediente Aktien: ca. 195,3 Mio. (rund 86,75%)
Übernahmeprozess: Die letzten Schritte
Die Transaktion erreichte Anfang Januar ihre Schlussphase. CureVac schloss die Reorganisation nach dem Angebot ab. Laut SEC-Unterlagen wurde BioNTech alleiniger Eigentümer des gesamten operativen CureVac-Geschäfts.
Technisch lief das über eine gesetzliche Verschmelzung: CureVac Merger B.V. trat als Rechtsnachfolger an die Stelle der bisherigen CureVac N.V.. Parallel dazu stoppte die Nasdaq den Handel mit CureVac-Aktien bereits vor Börsenstart am Tag der finalen Umsetzung. Das formale Delisting wurde dann zehn Tage später wirksam.
Konditionen: Umtausch und Abfindung
BioNTech setzte auf ein Umtauschangebot, das auf breite Beteiligung stieß. Nach Angaben aus Unternehmensmitteilungen vom Dezember wurden rund 195,3 Millionen Aktien angedient – das entspricht etwa 86,75% der ausstehenden Anteile. Je CureVac-Aktie erhielten Investoren 0,05363 BioNTech American Depositary Shares (ADS).
Die Transaktion bewertete CureVac mit einem Unternehmenswert von rund 1,25 Milliarden US-Dollar. Zudem lag das Angebot laut den Angaben etwa 55% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs von CureVac aus Juni 2025.
Aktionäre, die das freiwillige Angebot nicht annahmen, bekamen laut Text die identische Gegenleistung über ein Verfahren zur zwangsweisen Übernahme (Compulsory Acquisition).
Freigaben, Abmeldung bei der SEC und was Anleger jetzt halten
Eine zentrale Hürde fiel bereits im November 2025: Das Bundeskartellamt gab die Übernahme frei. BioNTech hatte das Umtauschangebot im Juni 2025 angekündigt; die Angebotsfrist endete am 18. Dezember 2025.
Nach dem Delisting läuft zudem der Rückzug aus den US-Meldepflichten an. CureVac Merger B.V. hat das Verfahren zur Abmeldung der CureVac-Aktien bei der US-Börsenaufsicht SEC angestoßen. Die Pflicht zu laufenden öffentlichen Berichten endet 90 Tage nach Einreichung des dafür vorgesehenen Form 15.
Für frühere CureVac-Aktionäre bedeutet das praktisch: Verwahrstellen und Depots übernehmen die automatische Umstellung verbleibender Minderheitsbestände. Ein Engagement in der CureVac-Technologie ist damit nur noch über BioNTech-Aktien möglich.
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