Der Glyphosat-Komplex bleibt Bayers größter Unsicherheitsfaktor – und rückt jetzt auf die höchste juristische Bühne der USA. Der Supreme Court nimmt den Fall „Durnell“ an und könnte damit eine Grundsatzfrage klären, die zahlreiche Roundup-Klagen beeinflussen dürfte. Wie viel Spielraum haben US-Bundesstaaten noch, wenn es um Warnhinweise geht – obwohl Bundesrecht die Kennzeichnung regelt?
Supreme Court greift Kernfrage auf
Am 16. Januar 2026 teilte der US Supreme Court mit, den Fall Durnell zur Prüfung anzunehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Bundesrecht Klagen nach einzelstaatlichem Recht wegen angeblich fehlender Warnhinweise verdrängt.
Bayer argumentiert dabei im Kern: Wenn ein Unternehmen die Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts einhält, dürfe es nicht zusätzlich nach Regeln einzelner Bundesstaaten verurteilt werden. Genau diese juristische Linie könnte – je nach Urteil – die Spielregeln im gesamten Glyphosat-Komplex verändern. Eine Entscheidung wird bis Juni 2026 erwartet.
Auslöser ist ein Urteil aus Missouri: Im Oktober 2023 sprach eine Jury dem Kläger John Durnell 1,25 Millionen US-Dollar zu. Begründung: Auf Roundup hätte aus Sicht der Jury eine Krebswarnung stehen müssen.
Rückenwind aus Washington – und der Blick auf die EPA
Zusätzliche Bedeutung bekam das Verfahren durch die Position der US-Regierung: Im Dezember 2025 empfahl der Solicitor General der Trump-Administration, den Fall anzunehmen. In der Stellungnahme argumentierte John Sauer, ein Fortbestand des Urteils würde Geschworenen ermöglichen, wissenschaftliche Einschätzungen der US-Umweltbehörde EPA zur Glyphosat-Sicherheit zu übergehen.
Die EPA hatte wiederholt erklärt, Glyphosat sei für Menschen nicht krebserregend. Für Bayer ist das mehr als ein Nebensatz: Genau an dieser Schnittstelle – Wissenschaft, Regulierung, Haftungsrecht – entscheidet sich, wie teuer und wie lange der Rechtskomplex noch nachwirkt.
Die Fakten im Überblick
- Supreme Court: Prüfung des Falls „Durnell“, Grundsatzurteil bis Juni 2026 erwartet
- Durnell-Urteil (Oktober 2023): 1,25 Mio. US-Dollar zugesprochen
- Roundup-Klagen (Stand 15. Oktober 2025): ca. 132.000 von 197.000 erledigt (Vergleiche/nicht zulässig)
- Vergleichszahlungen: rund 11 Mrd. US-Dollar bisher
- Nächste Termine: 25. Februar 2026 (Jahresbericht 2025), 24. April 2026 (HV), 12. Mai 2026 (Q1 2026)
Kursbild: Starke Jahresbilanz, kurzer Atem
An der Börse hat sich die Aktie in den vergangenen zwölf Monaten deutlich nach oben gearbeitet. Der Schlusskurs liegt heute bei 44,81 Euro – nur rund 4,1% unter dem 52-Wochen-Hoch von 46,73 Euro (27.01.2026). Gleichzeitig zeigt der sehr niedrige RSI (14 Tage) von 19,6, dass die jüngste Bewegung kurzfristig auch von Nervosität geprägt sein kann.
Operativ im Blick: Nubeqa und die Dividende
Abseits der Gerichte verfolgen Anleger die Entwicklung des Krebsmedikaments Nubeqa, das zuletzt erweiterte Zulassungen erhielt – unter anderem in China. Das könnte die Ertragskraft des Pharmageschäfts mittelfristig stützen, während die Rechtslage in den USA weiter über der Aktie schwebt.
Bei der Ausschüttung bleibt Bayer dagegen zurückhaltend: Nach der Anpassung der Dividendenpolitik wurde für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,11 Euro je Aktie beschlossen (gesetzliches Minimum). Diese Linie soll laut Unternehmen für drei Jahre beibehalten werden.
Zum nächsten harten Datenpunkt wird der 25. Februar 2026: Dann legt Bayer den Bericht zum Geschäftsjahr 2025 vor – bevor spätestens bis Juni 2026 das Supreme-Court-Verfahren „Durnell“ die juristische Marschrichtung im Glyphosat-Streit neu setzen könnte.
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