Plug Power Aktie: Stimmrechts-Krimi

Plug Power hält eine entscheidende Abstimmung über die Erhöhung genehmigter Aktien ab, während eine neue Sammelklage und ein operativer Erfolg in Rotterdam den Kontext bilden.

Kurz zusammengefasst:
  • Entscheidung über Verdopplung genehmigter Aktien
  • Alternative ist ein Reverse Stock Split
  • Neue Sammelklage wegen Darlehensprogramm-Angaben
  • Erfolgreiche Wasserstoff-Pipeline-Befüllung in Rotterdam

Heute geht es für Plug Power um mehr als nur Formalien. Auf einer außerordentlichen, vertagten Aktionärsversammlung sollen zentrale Beschlüsse zur Kapitalstruktur fallen – während parallel eine neue Sammelklage zusätzlichen Gegenwind bringt. Warum ist diese Abstimmung so wichtig, und welche Alternativen stehen im Raum?

Heute zählt jede Stimme

Die virtuelle Sonder-Hauptversammlung findet heute (Donnerstag) um 10:00 Uhr US-Ostküstenzeit statt. Stimmberechtigt sind laut Unternehmensangaben die Aktionäre, die am 12. Dezember 2025 als „Record Date“ eingetragen waren.

Plug Power

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Der Termin ist nicht neu: Die Versammlung hatte bereits am 29. Januar stattgefunden, wurde aber vertagt. Der Grund: Obwohl die abgegebenen Stimmen klar für die Anträge ausfielen, war die Beteiligung bezogen auf alle ausstehenden Aktien zu niedrig, um die erforderlichen Mehrheiten zu erreichen.

Konkret meldete das Unternehmen:
– Für Vorschlag 1 stimmten 92,63% der abgegebenen Stimmen „Ja“, vertreten waren aber nur 36,93% der ausstehenden Aktien.
– Für Vorschlag 2 stimmten 89,09% „Ja“, vertreten waren 46,86% der ausstehenden Aktien.

Plug schätzt, dass für das Zustandekommen noch zusätzliche Zustimmung nötig ist: +13,07% der ausstehenden Aktien für Vorschlag 1 und +3,14% für Vorschlag 2.

Mehr genehmigte Aktien – oder Reverse Split

Im Zentrum steht vor allem Vorschlag 2. Damit soll die Satzung geändert und die Zahl der genehmigten Stammaktien von 1,5 Milliarden auf 3 Milliarden erhöht werden. Solche Schritte sind meist dann relevant, wenn ein Unternehmen mehr Flexibilität für künftige Aktienausgaben braucht.

Gleichzeitig macht Plug klar: Scheitert Vorschlag 2, will das Unternehmen stattdessen einen Reverse Stock Split umsetzen, um die Zahl der für eine Ausgabe verfügbaren genehmigten Aktien zu erhöhen.

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Zur Einordnung: Die Aktie hat in den vergangenen Wochen spürbar nachgegeben (in 30 Tagen -14,23%) und notiert aktuell bei 2,05 US-Dollar.

Operativ ein positives Signal aus Rotterdam

Neben der Abstimmung gab es diese Woche auch operative Neuigkeiten. Plug meldete am Mittwoch den Abschluss der ersten Wasserstoff-Befüllung für eine 32 Kilometer lange Wasserstoff-Pipeline von Hynetwork im Hafen- und Industriegebiet von Rotterdam.

Geliefert wurden 32 Tonnen RFNBO-zertifizierter erneuerbarer „grüner“ Wasserstoff. Zusätzlich stellte das Unternehmen spezielle Entlade-Infrastruktur für das Spülen und Befüllen der Pipeline bereit. Der Rotterdam-Abschnitt soll industrielle Nachfragezentren verbinden und später in eine breitere europäische Wasserstoff-Infrastruktur übergehen.

Neue Sammelklage erhöht den Druck

Am selben Tag wie die Aktionärsversammlung wurde zudem eine Securities Class Action gegen Plug Power bekannt. Die Klage wurde laut der Kanzlei Bleichmar Fonti & Auld beim U.S. District Court (Northern District of New York) eingereicht und stützt sich auf die Paragraphen 10(b) und 20(a) des US-Börsengesetzes von 1934.

Der Vorwurf: Plug Power habe die Wahrscheinlichkeit wesentlich zu hoch dargestellt, dass Mittel aus einem DOE-Darlehensprogramm letztlich verfügbar würden – und dass das Unternehmen die nötigen Wasserstoff-Produktionsanlagen errichten werde, um diese Mittel zu erhalten. Anleger haben laut Mitteilung bis 3. April 2026 Zeit, sich um die Rolle des Lead Plaintiffs zu bewerben.

Am Ende hängt nun viel an zwei Terminen: Heute entscheidet sich, ob Plug seinen bevorzugten Plan zur Kapitalstruktur durchbekommt oder auf den Reverse-Split-Ausweg setzen muss – und bis 3. April 2026 läuft die Frist im Zusammenhang mit der neuen Sammelklage.

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