Kindervorsorge: Vermögensaufbau plus Schul- und Berufsunfähigkeitsschutz
(djd). Kinder sind auf dem Schulweg durch die
gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ansonsten haben sie
aber nahezu keinen gesetzlichen Schutz für den Fall, dass sie
wegen Krankheit oder eines Freizeitunfalls die Schule länger nicht
besuchen können oder ihre Ausbildung abbrechen müssen. Und das
kommt gar nicht so selten vor: Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes haben etwa 200.000 Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung.
Schulunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle
Eine Absicherungsmöglichkeit für den Ernstfall ist die sogenannte
Schulunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein und zahlt eine
vertraglich festgelegte monatliche Rente, falls das Kind aus
gesundheitlichen Gründen länger als 6 Monate nicht am Unterricht
teilnehmen kann. Hierbei ist es unerheblich, ob der Grund dafür
eine Krankheit oder ein Unfall ist und ob die Ursache im privaten
oder schulischen Bereich liegt. Eltern können mit dem Geld zum
Beispiel im Beruf kürzertreten oder einen Privatlehrer engagieren.
Mit dem frühzeitigen Abschluss schon in der Schulzeit wird
sichergestellt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung im
Erwachsenenalter nicht zu teuer wird oder gar nicht mehr
abgeschlossen werden kann. Denn die Gesundheitsfragen für das Kind
werden einmal bei Vertragsabschluss - also in jungen und meist
gesunden Jahren - beantwortet. Die Schulunfähigkeitsversicherung
können Eltern in ein weitreichenderes Konzept zur Kindervorsorge
einbeziehen.
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Der Autor stellt hier lediglich Informationen zur Verfügung, es erfolgt keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögensanlagen. Anlagegeschäfte beinhalten Risiken, so dass die Konsultierung professioneller Anlagenberater empfohlen wird. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ein Engagement in Aktien (auch Hot Stocks oder Penny Stocks), Zertifikate, Fonds oder Optionsscheine zum Teil mit erheblichen Risiko verbunden. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.
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