Am Mittwoch haben jetzt offensichtlich alle
Länderparlamente dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt. Diesem
Staatsvertrag zufolge, soll die Vermittlung von Lotterien im Internet
nur noch auf ein Jahr befristet erlaubt sein, bevor dann ab 2009 das
Online-Geschäft mit dem Argument einer hohen Suchtgefahr, u.a. und vor
allem bei Lotto und Klassenlotterien, verboten werden soll.
Börsennotierte Unternehmen wie die Kieler Fluxx.de AG oder das
Hamburger Unternehmen Tipp24.de AG wären davon betroffen.
Und das obwohl die europäische Kommission bereits im März 2007 die
vorgesehenen Internet-Regelungen des damals geplanten Vertrages für
europarechtswidrig erklärt hatte. Die Kommission sieht in den
kritisierten Regelungen nicht nur eine unzulässige Beschränkung der
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, sondern auch der Zahlungs-
und Kapitalverkehrfreiheit. Gewerbliche Spielvermittler mit Hauptsitz
in einem anderen EU-Mitgliedstaat würden diskriminiert. Auch werde die
praktische Wirksamkeit der EG-Wettbewerbsregeln rechtswidrig
beeinträchtigt.
Einen Widerspruch sieht die EU Kommission auch darin, dass Glücksspiele
mit höherem Suchtpotential wie Spielcasinos und Glückspielautomaten
weiter in privater Hand erlaubt werden und dort auch keine Werbeverbote
existierten. Auch namhafte Verfassungsrechtler wie Prof. Pieroth oder
Prof. Hermes und auch das Bundeskartellamt sehen in dem Staatsvertrag
einen Verstoß gegen geltendes Recht.
Aber was kümmert unsere Politiker, allen voran unsere
Ministerpräsidenten, denn das Recht, wenn es um die Kohle geht? Ist
Ihnen - by the way - übrigens schon mal aufgefallen, dass immer dann,
wenn es darum geht ihr Säckel zu füllen, die Politiker die
Parteigrenzen plötzlich verschwinden lassen und größte Einigkeit
herrscht?
Was seid Ihr nur für Windhunde. Unter dem Deckmäntelchen des treu
sorgenden Vater Staats, die eigene finanzielle Gier zu befriedigen um
selbstverschuldete Haushaltslöcher zu stopfen. Gibt es etwas
Widerwärtigeres?
Wenn es tatsächlich so ist, dass eine Suchtgefahr besteht, dann wüsste
ich nicht wo der Unterschied zwischen staatlichen und privaten
Einheiten besteht? Dann müsste konsequenterweise das jeweilige
Glücksspiel an sich verboten werden. Und wenn das nicht der Fall ist,
dann kann man es auch privaten Unternehmen gestatten, die von mir aus
auf die Suchtgefahr hinweisen müssen. Und entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen implementieren müssen.
Und mal unter uns. Wo ist denn bei Lotto oder Toto eine Suchtgefahr?
Dass man bei einem Jackpot von 40 Mio. Euro mal feuchte Hände bekommt,
muss ja nicht gleich auf „cold Turkey“ hinweisen, oder? Und übrigens
könnten gerade die privaten Internetanbieter über den Einloggvorgang
und Setzen von Höchstgrenzen dieser Sucht, sei sie denn bei Einzelnen
wirklich vorhanden, intelligent einen Riegel vorschieben. Wenn ich
dagegen zu den verschiedenen, an jeder Hausecke vorhanden, staatlichen
Lotteriestellen gehe, kann ich theoretisch über den das Abgrasen der
zahlreichen Anbieter Haus und Hof verspielen ohne dass es einer merkt.
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Norbert Lohrke, Globalyze Invest AG |
Diplom-Volkswirt Norbert Lohrke betreibt seit 2004 www.globalyze.de mit seiner einzigartigen voll-automatisierten fundamentalen Aktienauswahl. Daraus resultieren renditeträchtige Produkte wie Top10 Plus, Top Flop, Value Börsenbrief und der Aktienfonds Globalyze QuantValue (A1JL1H). Nicht zuletzt aufgrund seiner Erfahrungen aus Wirtschaftsprüfung und Bewertung sowie seiner kritischen Betrachtungsweise ist der Investmentprofi einer der meistgelesenen Wirtschaftsautoren im deutschsprachigen Raum. Sein Slogan? „Rendite ist kein Zufall“
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