War da was



09:20 15.07.10

Was denken Sie? Sind 100.000 Euro und 8 Monate auf Bewährung eine angemessene Strafe dafür, dass ein Vorstandsvorsitzender in einer Presseerklärung die Lage einer Bank als undramatisch geschildert hat, worauf sich viele, viele Aktionäre verlassen haben und angesichts des dann folgenden Kurseinbruchs deutliche Vermögensschäden erlitten haben und der ganz nebenbei die Bank, die er führte aufgrund seines geschäftlichen (Fehl-?) Verhaltens an den Rand des Abgrunds steuerte?

Wenn Sie mich fragen, dann ist dieses Urteil gegen den früheren Chef der IKB Deutsche Industriebank AG geradezu eine Einladung an jeden Bankvorstand es in einem ähnlichen Fall wieder so zu tun. Für die Verteidigung ist es ein „krasses Fehlurteil“. Wie unterschiedlicher Auffassung man doch über ein und denselben Tatbestand sein kann. Ist es nicht faszinierend?

Denn das letzte Vorkrisengehalt von Herrn Ortseifen lag laut Geschäftsbericht der IKB 2006/2007 bei insgesamt 1,597 Mio. Euro. Wobei ein Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls von 326 T¤ ausgewiesen wird. Und wie man Artikeln entnehmen kann, durfte der Vorstandsvorsitzende auch eine Dienstvilla bewohnen, die auch noch auf Unternehmenskosten luxusrenoviert wurde.

Und so ist die Geldstrafe gerade einmal 6,3 % vom früheren Gehalt. Wo ist da die Strafe bzw. die Abschreckung frage ich Sie? Ich jedenfalls kann da keine erkennen. Jedenfalls keine, die trifft.

Am Rande sei nur erwähnt, dass der Aufsichtsrat inkl. Reisekosten 693 T¤ erhalten hat. Auch hier kann ich mir die Frage nicht unterdrücken, für was das eigentlich bezahlt wurde. Aber werfen Sie ruhig selbst einmal einen Blick auf die Übersicht und die Mitglieder. Sie werden staunen.

Und so kann man, nach all den Prozessen, die wir in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Vorständen erleben durften, sofern es überhaupt zu einer Anklage kam, wohlgemerkt, dass es sich hierzulande als Vorstand ganz gut leben lässt. Und zwar unabhängig von der Leistung und gleich welche Rechtsverstöße (sofern überhaupt erkennbar) begeht. Und so gilt:

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.



Ich denke, dass wir diese beinahe tagtäglich praktizierte Vorgangsweise in die Verfassung mit aufnehmen sollten. Dann müssen wir uns nicht jedes Mal erneut ärgern, wenn so etwas geschieht.

Und parallel sollten wir dann gleich mit aufnehmen, dass Aktionärsschutz in Deutschland nicht gewährt wird. Wobei wir auch hier nur das festschreiben, was ebenfalls laufend praktiziert wird.

Und schließlich sollten wir – wenn wir schon dabei sind - den Schutz des Eigentums auch gleich mit rausnehmen. Dann können wir uns diese aufwendigen Prozesse gleich ganz ersparen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und stets hohe Renditen.

Ihr Norbert Lohrke

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Über den Autor
 
Autor: Norbert Lohrke Norbert Lohrke,
Globalyze Invest AG

Diplom-Volkswirt Norbert Lohrke betreibt seit 2004 www.globalyze.de mit seiner einzigartigen voll-automatisierten fundamentalen Aktienauswahl. Daraus resultieren renditeträchtige Produkte wie Top10 Plus, Top Flop, Value Börsenbrief und der Aktienfonds Globalyze QuantValue (A1JL1H). Nicht zuletzt aufgrund seiner Erfahrungen aus Wirtschaftsprüfung und Bewertung sowie seiner kritischen Betrachtungsweise ist der Investmentprofi einer der meistgelesenen Wirtschaftsautoren im deutschsprachigen Raum. Sein Slogan? „Rendite ist kein Zufall“

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