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Gelsenkirchen (aktiencheck.de AG) - Die Rechtsauseinandersetzung zwischen der Masterflex (ISIN DE0005492938 / WKN 549293 ), einem Kreditinstitut, Altgesellschaftern und der D&O Versicherung hinsichtlich der Schadenersatzansprüche aus dem im Jahr 2009 aufgelösten Zinsswapvertrag wurde heute beendet.
Aufgrund der außergerichtlich erzielten Einigung zwischen den beteiligten Parteien fließen Masterflex zusätzlich weitere 2,7 Mio. Euro zu. Neben dem Ausgleich von Forderungen entsteht bei Masterflex damit ein nicht operativer Ertrag von rund 0,9 Mio. Euro. Dieser Ertrag ist in den am 15. November 2011 zu veröffentlichenden Q3-Zahlen noch nicht enthalten. Die zusätzlichen liquiden Mittel werden zur weiteren Entschuldung des Konzerns genutzt. (Ad hoc vom 04.11.2011) (04.11.2011/ac/n/nw) Kurs- und weitere Informationen zum Thema: Masterflex Aktuelle Diskussionen zum Thema: Masterflex Einstiegschance? (25.05.12) Einladung zur HV (25.07.10) Neues Glück durch neue Produkte (12.05.10) Aktuelle Nachrichten zum Unternehmen: First Berlin - MASTERFLEX AG. (09.05.12) Masterflex-Aktie: Gewinn im erst. (07.05.12) First Berlin - MASTERFLEX AG. (26.04.12) First Berlin - MASTERFLEX AG. (04.04.12) Masterflex-Aktie: Fokussierung a. (26.03.12) Alle Nachrichten zum Unternehmen Aktuelle Analysen zu den Unternehmen: Masterflex |