Axel Springer


WKN: 550135 ISIN: DE0005501357
Märkte Charts Nachrichten Research Weitere Tools
Profil
Börsenplätze
Historische Kurse
Intraday
Historisch
Neuigkeiten
Analysen
Kolumnen
Insider-Trading
Kennzahlen
Forum
Axel Springer News

Weitere Meldungen
15.02.12 Axel Springer: BayVGH hält Untersagung de.
14.02.12 Axel Springer: Ringier Axel Springer Serbien.
07.02.12 Axel Springer erstreitet Grundsatzurteil
07.02.12 Axel Springer meldet Personalie
02.02.12 Axel Springer und Airbnb schließen Kooperat.
01.02.12 Axel Springer gibt Personalie bekannt
13.01.12 Axel Springer gibt Personalien bekannt
30.12.11 Axel Springer bündelt die Mehrfachverwertun.
16.12.11 Axel Springer übernimmt Mehrheit an der Vi.
05.12.11 Axel Springer: Neuerungen in der Geschäftsl.
30.11.11 Axel Springer gibt Personalie bekannt
16.11.11 Axel Springer verkauft Programmzeitschrift ".
11.11.11 Axel Springer gibt Personalien bekannt
09.11.11 Deutsche Telekom: PagePlace baut Kooperati.
07.11.11 Axel Springer steigert Umsatz und EBITDA
28.10.11 Axel Springer: SeLoger.com erwirbt französis.
20.10.11 Axel Springer meldet Personalie
19.10.11 Axel Springer weist Spekulationen zu Überna.
07.10.11 Axel Springer entwickelt Kundenmagazin für .
07.10.11 Presse: Axel Springer - Übernahme in Österr.


<< vorherige Seite nächste Seite >>
 
Meldung
Berlin (aktiencheck.de AG) - Die Axel Springer AG (ISIN DE0005501357 / WKN 550135 ) gab am Mittwoch bekannt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 15.
Februar 2012 die Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vom 15. Mai 2006 für rechtswidrig erklärt hat, mit der diese den Antrag von Axel Springer auf Erteilung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG (ISIN DE0007771172 / WKN 777117 ) im Jahre 2005/06 abgewiesen hatte.

Wie aus einer Pressemitteilung des Verlagskonzerns hervorgeht, war die BLM bei ihrer Entscheidung rechtlich an eine Vorentscheidung der KEK (Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) gebunden. Die KEK war zu der Einschätzung gelangt, dass Axel Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 "vorherrschende Meinungsmacht" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags erlangen würde, weshalb die BLM die Erteilung der beantragten Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt hatte. Der BayVGH ist nun zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Ablehnung rechtswidrig war. Die zugrundeliegende Entscheidung der KEK, dass mit der damals geplanten Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Axel Springer vorherrschende Meinungsmacht begründet würde, sei mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar.

Die Axel Springer AG sieht sich durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Sie hatte gegen die BLM/KEK-Entscheidung eine so genannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, um nach Erledigung des seinerzeit geplanten Übernahmevorhabens Rechtsklarheit zu erlangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, hieß es.

Die Aktie von Axel Springer gibt aktuell 0,33 Prozent auf 36,08 Euro ab. (15.02.2012/ac/n/d)


 

Kurs- und weitere Informationen zum Thema:

P7S1 - ProSiebenSat.1

Aktuelle Diskussionen zum Thema:

Starke Zukunft für P7Sat1 (25.05.12)
Buchwert PSM (26.03.12)
P7S1: Finger weg von dieser ... (02.03.12)

Aktuelle Nachrichten zum Unternehmen:

ProSiebenSat.1 Media: nach jüng. (21.05.12)
ProSiebenSat.1-Aktie: Weiteres p. (15.05.12)
ProSiebenSat.1-Aktie: Anstieg be. (10.05.12)
ProSiebenSat.1-Aktie: Erstmals H. (20.04.12)
ProSiebenSat.1-Aktie: Vereinbaru. (17.04.12)

Alle Nachrichten zum Unternehmen

Aktuelle Analysen zu den Unternehmen:

P7S1 - ProSiebenSat.1

Kurssuche
Status: nicht eingeloggt

Registrieren | Passwort vergessen?