Mistral Media


WKN: A1MMCM ISIN: DE000A1MMCM7
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28.03.12 MISTRAL Media-Aktie: Kapitalerhöhung war .
22.03.12 MISTRAL Media-Aktie: vorläufige und ungepr.
01.03.12 MISTRAL Media-Aktie: Veröffentlichung der .
20.02.12 MISTRAL Media weist zum 30.06.2011 eine.
15.02.12 MISTRAL Media Herabsetzung des Grundkapi.
01.02.12 MISTRAL Media gerichtliche Freigabe für Ka.
23.12.11 MISTRAL Media beabsichtigt Austritt aus de.
20.12.11 MISTRAL Media schließt das Geschäftsjahr .
15.12.11 MISTRAL Media Anfechtungsklage gegen Ha.
30.11.11 MISTRAL erwartet positiven Ergebnisbeitrag .
11.11.11 MISTRAL Insolvenzantrag als unzulässig abg.
29.09.11 MISTRAL Media Insolvenzgutachten in Arbeit
09.12.10 MISTRAL Media Strafanzeige gegen ehemali.
01.06.10 MISTRAL Media gibt personelle Veränderung.
26.05.10 MISTRAL Media Veränderungen im Vorstand
22.03.10 MISTRAL Media hat Klage gegen Vertical T.
22.03.10 MISTRAL Media Niederlegung Aufsichtsratsm.


 
Meldung
Köln (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1E8HD1 / WKN A1E8HD ) gibt bekannt, dass er heute erfahren hat, dass die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.10.2011 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 10 : 1 ins Handelsregister der Stadt Köln eingetragen worden ist.
Das Grundkapital der MISTRAL Media AG beträgt nunmehr 377.100,00 Euro. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung. Die Kapitalherabsetzung wird von der Baader Bank begleitet.

Des Weiteren hat uns die Deutsche Balaton AG (ISIN DE0005508204 / WKN 550820 ), Heidelberg, heute mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, mit Bescheid vom 14. Februar 2012 für den Fall der Kontrollerlangung an der MISTRAL Media AG infolge des Wirksamwerdens der von der Hauptversammlung der MISTRAL Media AG am 10.10.2011 beschlossenen Kapitalerhöhung von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung zu veröffentlichen, nach § 35 Abs, 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach §§ 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit hat. Die Befreiung wurde mit einem Widerrufsvorbehalt versehen und unter verschiedenen Auflagen gestellt.

Der Vorstand (Ad hoc vom 14.02.2012) (15.02.2012/ac/n/nw)


 

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MISTRAL Media Herabsetzung d. (15.02.12)
Deutsche Balaton Kaufpreisallokat. (18.01.12)

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