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Basel (www.aktiencheck.de) - Der schweizerische Agrochemiekonzern Syngenta AG (ISIN CH0011037469 / WKN 580854 ) meldete am Freitag, dass er und die Anwälte mehrerer öffentlicher Wasserversorger vereinbart haben, den Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Herbizid Atrazin beizulegen, um weitere wirtschaftliche Unwägbarkeiten und die Kosten einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden.
Den Angaben zufolge wurde die geplante Vergleichsvereinbarung, die noch der gerichtlichen Zustimmung bedarf, am 24. Mai 2012 am US-Bundesbezirksgericht für den südlichen Distrikt von Illinois eingereicht. Im Rahmen der Vereinbarung lehnte Syngenta jede Haftung ausdrücklich ab und die Kläger räumten ein, dass ihnen keine neuen wissenschaftlichen Studien zu Atrazin bekannt sind. Für Syngenta belaufen sich die Gesamtkosten des Vergleichs auf 105 Mio. US-Dollar - diese werden in der Erfolgsrechnung 2012 erfasst. Die Belastung wird teilweise durch Rückstellungen gedeckt und dürfte sich mit rund 0,50 US-Dollar auf den Gewinn pro Aktie auswirken. Laut Syngenta wird man Atrazin weiterhin als Teil seines umfassenden Maisherbizid-Portfolios vermarkten, um amerikanischen Landwirten eine optimale Unkrautkontrolle zu ermöglichen. Die Aktie von Syngenta gewann gestern 1,49 Prozent auf 305,90 Schweizer Franken. (25.05.2012/ac/n/a) Kurs- und weitere Informationen zum Thema: Syngenta Aktuelle Diskussionen zum Thema: Biotech-Saatgutmarkt mit Syngenta (08.10.10) Global- Markets- Newsletter ! ... (12.04.08) Dünger fürs Depot (12.01.05) Aktuelle Nachrichten zum Unternehmen: Syngenta-Aktie: Beilegung von A. (25.05.12) Syngenta-Aktie: Ausbau der Mar. (18.05.12) Syngenta-Aktie: Forschungspartne. (14.05.12) Syngenta-Aktie: Partnerschaft mi. (25.04.12) Syngenta - Umsatzplus im erste. (20.04.12) Alle Nachrichten zum Unternehmen Aktuelle Analysen zu den Unternehmen: Syngenta |