Deutsche Balaton


WKN: 550820 ISIN: DE0005508204
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02.03.12 Deutsche Balaton-Aktie: Geschäftsjahr 2011 .
15.02.12 MISTRAL Media Herabsetzung des Grundkapi.
18.01.12 Deutsche Balaton Kaufpreisallokation führt vo.
30.12.11 Deutsche Balaton erwartet Nachbesserung au.
30.12.11 Deutsche Balaton erwartet positive Einmaleff.
28.12.11 Deutsche Balaton übernimmt von Tochtergesel.
27.12.11 Deutsche Balaton übernimmt Anteil an vwd
27.12.11 Deutsche Balaton verkauft Beteiligung an TD.
27.12.11 Deutsche Balaton Veräußerung der Beteiligun.
17.10.11 Deutsche Balaton beschließt Veräußerung der.
14.10.11 Deutsche Balaton verkauft Beteiligung an P&I
29.09.11 MISTRAL Media Insolvenzgutachten in Arbeit
01.09.11 MISTRAL Media Vorstand Stephan Brühl mit.
30.08.11 Deutsche Balaton öffentliches Aktienrückkauf.
29.08.11 Deutsche Balaton: Aktienrückkaufangebot für .
24.08.11 MISTRAL Media Sanierungskonzept Phase 2
18.08.11 Deutsche Balaton vorläufiges Konzernhalbjahre.
15.08.11 Deutsche Balaton veröffentlicht vorläufigen in.


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Meldung
Köln (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1E8HD1 / WKN A1E8HD ) gibt bekannt, dass er heute erfahren hat, dass die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.10.2011 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 10 : 1 ins Handelsregister der Stadt Köln eingetragen worden ist.
Das Grundkapital der MISTRAL Media AG beträgt nunmehr 377.100,00 Euro. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung. Die Kapitalherabsetzung wird von der Baader Bank begleitet.

Des Weiteren hat uns die Deutsche Balaton AG (ISIN DE0005508204 / WKN 550820 ), Heidelberg, heute mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, mit Bescheid vom 14. Februar 2012 für den Fall der Kontrollerlangung an der MISTRAL Media AG infolge des Wirksamwerdens der von der Hauptversammlung der MISTRAL Media AG am 10.10.2011 beschlossenen Kapitalerhöhung von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung zu veröffentlichen, nach § 35 Abs, 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach §§ 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit hat. Die Befreiung wurde mit einem Widerrufsvorbehalt versehen und unter verschiedenen Auflagen gestellt.

Der Vorstand (Ad hoc vom 14.02.2012) (15.02.2012/ac/n/nw)


 

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