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WKN: 522000 ISIN: DE0005220008
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Meldung
Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Die Energieversorger E.ON AG (ISIN DE000ENAG999 / WKN ENAG99 ) und RWE AG (ISIN DE0007037129 / WKN 703712 ) wollen Presseangaben zufolge trotz des Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg gegen die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (ISIN DE0005220008 / WKN 522000 ) weiter gegen die Atomsteuer klagen

Wie "DIE WELT" am Samstag berichtete, wollen beide Konzerne erneut Rechtsmittel einlegen, wenn der Bund beim nächsten Brennelemente-Wechsel in einem ihrer Kernkraftwerke die umstrittene Atomsteuer einziehen will.


E.ON hatte gegen eine Steuerforderung an das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld geklagt und am 19. September 2011 vor dem Finanzgericht Hamburg Recht bekommen. Auch RWE hatte die Steuerforderungen an die Atomkraftwerke Gundremmingen B und Emsland vor dem Finanzgericht München erfolgreich abgewehrt. In beiden Fällen steht nun die Entscheidung der Revision vor dem Bundesfinanzhof in München an, hieß es.

Anders als die Finanzgerichte in Hamburg und München hatte am Donnerstag allerdings erstmals ein Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Atomsteuer bestätigt. Die von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Die Aktie von E.ON notiert aktuell mit einem Minus von 0,19 Prozent bei 16,15 Euro, die von RWE bei 27,54 Euro (-0,18 Prozent). (16.01.2012/ac/n/d)


 

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