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BETA.WIN: das wars wohl....Thema wurde 26880 mal gelesen , umfaßt 61 Postings und wurde mit 10 Punkten bewertet. |
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09.08.06 08:53 |
für BETAND WIN (936172). LIZENZENTZUG. Das könnte auch Druck auf BETATHOME (A0DNAY) und auf BETONUSA (A0B921) und auf FLUXX (576350). bringen. Z.B. in Wiesbaden werden viele Wettbüros geschlossen. Das sieht richtig scheiße aus. |
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Übersicht Kurse Chart News Forum Performance seit Posting Bisherige Bewertungen: 1x Informativ , 1x Gut analysiert , 1x Witzig , 7x Interessant |
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09.08.06 09:00 |
Da nützt auch der neue Name nichts, Good Bye Bwin. Muß ja gestehen das ich zur WM aus Spaß an der Freude auch mal ein paar € verzockt habe, und solange es nicht zur Sucht wird ist es ja auch OK. Und Fand die Bwin Seite auch gut gemacht, so das schon Wettfreude aufkommen konnte, aber aufgrund der viel zu hohen Bewertung war es nie ! ein Investment. Und das dürfte sich jetzt sowieso erledigt haben. |
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Übersicht Kurse Chart News Forum Performance seit Posting Bisherige Bewertungen: 1x Gut analysiert |
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09.08.06 10:06 |
alle Wettanbieteraktien gehen in die Knie, vor allem BETAtHOME (vielleicht übertrieben mit 21% im minus durch Shortler), aber BETONUSA (C3G) fällt nicht. Da ist kein UMsatz. Kommt noch. Ziel: Euro 2,50 - 2,55. |
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Übersicht Kurse Chart News Forum Performance seit Posting Bisherige Bewertungen: 1x Interessant |
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09.08.06 10:28 |
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09.08.06 10:39 |
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22.08.06 21:19 |
Bwin (Betandwin) wehrt sich gegen Verbot Der Sportwettenanbieter Bwin (früher Betandwin) wehrt sich wie angekündigt mit rechtlichen Mitteln gegen den Lizenzentzug. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Dresden fristgerecht Widerspruch gegen das von der sächsischen Landesregierung verfügte Gewerbeverbot eingelegt. Mit Eilanträgen auf einstweiligen Rechtsschutz will Bwin erreichen, dass der Vollzug des Verbotes und Strafmaßnahmen bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden. Das Gericht hat dem Regierungspräsidium Chemnitz als Vertreter des Landes Sachsen eine Woche Zeit gegeben, sich zu dem Antrag zu äußern und gebeten, vom sofortigen Vollzug zunächst abzusehen. Sollte das Regierungspräsidium dem folgen, hätte Bwin wieder etwas Zeit gewonnen. Denn das Gericht rechnet angesichts der komplexen Rechtslage nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung. Das Land Sachsen hatte Bwin die Geschäftsausübung untersagt und dem Wettanbieter damit faktisch die 1990 noch von der DDR-Regierung erlangte Lizenz entzogen. Dabei verwiesen die Sachsen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem sie das Wettmonopol bestätigt sahen. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass die derzeitige Praxis in Deutschland ein staatliches Monopol nicht rechtfertigen würde, wenn nicht gleichzeitig wirksame Maßnahmen zur Suchtprävention unternommen würden. Das Monopol hatten sie aber nicht sofort für nichtig erklärt, sonder eine befristete Übergangslösung geschaffen. Unterdessen darf Bundesligist VfB Stuttgart weiter in Trikots mit Bwin-Werbung auflaufen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einem entsprechenden Eilantrag des Vereins statt. Das Regierungspräsidiums Karlsruhe hatte dem VfB im Hinblick auf das sächsische Verbot untersagt, für einen Anbieter unerlaubter Sportwetten zu werben. Für das Stuttgarter Gericht sei die Geschäftstätigkeit von Bwin nach dem Verbot zwar grundsätzlich illegal, im Lichte der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangslösung und der europäischen Niederlassungsfreiheit blieben aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77137 Mfg |
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01.09.06 19:43 |
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07.09.06 12:15 |
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15.09.06 16:58 |
einen schönen Gewinn einfahren, der aber spätestens jetzt nach dieser Meldung ganz schnell dahin schmelzen sollte. Glückwunsch allen die den Zock gewagt und gewonnen haben, aber laßt euch jetzt bitte nicht die Butter vom Brot nehmen. News - 15.09.06 16:18 euro adhoc: bwin Interactive Entertainment AG (deutsch) euro adhoc: bwin Interactive Entertainment AG / Vorstand/Personalie / Bekanntgabe betreffend der Co-CEOs -------------------------------------------------- Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------- 15.09.2006 Während der Bekanntgabe der Partnerschaft mit dem AS Monaco wurden Herr Manfred Bodner und Herr Norbert Teufelberger, Co Chief Executive Officers der bwin International Entertainment AG, zur Befragung hinsichtlich angeblicher Verletzungen des französischen Glückspielrechts heute Nachmittag in Gewahrsam genommen. Eine Anhörung ist für morgen früh vor einem Gericht in Nizza terminiert. Weitere Informationen werden in Kürze bekannt gegeben. Rückfragehinweis: Presse: Karin Klein, Corporate Communications bwin Interactive Entertainment AG Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria Tel.: +43 (0)50 858-2200 E-Mail: press@bwin.com www.bwin.ag Investoren: Konrad Sveceny, Investor Relations bwin Interactive Entertainment AG Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria Tel.: +43 (0)50 858-2208 E-Mail: investorrelations@bwin.ag www.bwin.ag Ende der Mitteilung euro adhoc 15.09.2006 16:15:17 -------------------------------------------------- Emittent: bwin Interactive Entertainment AG Boersegasse 11/Lift 3/Top floor A-1010 Wien Telefon: +43 (0) 50 858-0 FAX: +43 (0) 50 858-16 Email: investorrelations@bwin.ag WWW: www.bwin.ag ISIN: AT0000767553 Indizes: ATX, Prime.market Börsen: Amtlicher Markt: Wiener Börse AG Branche: Glücksspiele Sprache: Deutsch Quelle: dpa-AFX News druckenName Aktuell Diff.% Börse BWIN INT. ENTERT. AG 25,65 -3,93% Wien |
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18.09.06 20:08 |
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18.09.06 20:12 |
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19.09.06 09:28 |
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19.09.06 13:42 |
Wie kann die truller nur sagen, daß es nur eine frage von zeit ist, bist die letzte glücksspielaktie vom kurszettel verschwunden ist. ich glaube langsam finden in dieser branche terrorakte statt und wie sagt man so schön, wenn die kanonen donnern, soll man kaufen. euch einen schönen tag ihr armen bwin aktionäre! |
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19.09.06 15:45 |
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19.09.06 16:21 |
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20.09.06 16:21 |
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20.09.06 22:36 |
Jahres wird das Teil wieder über 30 notieren es sei denn das Glückspiel wird verboten. nur weil so paar arme Looser ihre SPIEL verluste wieder einklagen wollen ( den Prozess werden sie aber nie gewinnen ) halbiert sich der Kurs !!! Sobald die Klage abgeschmettert wird gehts wieder HOCH gruss T 100 |
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22.09.06 10:03 |
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24.09.06 14:55 |
Glaube vorerst an einen Rebound in den 26er Bereich (aber immer schön nach unten absichern), dann wirds im November interessant: siehe Gerichtsurteil (18.11) und vorher Q3 Bericht (16.11), der höchstwahrscheinlich eher nicht so gut im besten Fall inline sein kann. |
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25.09.06 09:46 |
Quelle: Österreich 25.09.2006 (Zeitung, allerdings Wahrheitsgehalt mit Vorsicht zu genießen) ....angeblich soll sich Party Gaming für Bwin interessieren (auch aufgrund des günstigen Preises) |
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27.09.06 14:15 |
Analyse der Sal.Oppenheim vom 2006-08-14: BUY Buy, Fair Value 58 Euro, bei kompletten Verlust des US-Poker- und des D-Sportwettengeschäfts, kommt man nach DCF auf einen Fair Value von 33 Euro Das Sal. Oppenheim-Researchteam schloss ihre Erstanalyse zu bwin mit dem klaren Fazit „Buy“ ab. Es wird jedoch konkret darauf hingewiesen, dass die Volatilität in der Aktie des Internet-Bookies kurzfristig hoch bleiben werde. Die Aktie sei „wie ein Stein gefallen“, so Reitsamer, der Markt habe überreagiert. Das Business-Modell sei weiter intakt, die rechtlichen Risiken geringer als derzeit dargestellt. Selbst im Worst Case-Szenario (Sal. Oppenheim führt hier den kompletten Verlust des US-Poker- und des D-Sportwettengeschäfts an) kommt man nach DCF auf einen Fair Value von 33 Euro. Doch davon geht Sal. Oppenheim nicht aus, daher Fair Value 58 Euro und das Fazit „Buy“. Für 2006 wird übrigens ein negatives EBIT in Höhe von 13 Mio. Euro erwartet, für 2007 prognostiziert Sal. Oppenheim einen Gewinn von 55 Mio. Euro, 2008 soll das EBIT von bwin bereits bei 110 Mio. Euro liegen. Nach den Zahlen am 17.8. werde es ein Update zu bwin geben. |
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01.10.06 17:45 |
gelesen in http://www.welt.de/data/2006/10/01/1056512.html |
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01.10.06 18:18 |