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03.02.2010
I. Verschmelzung der
Software AG mit der IDS Scheer AG
Die Software AG plant, im Geschäftsjahr 2010 die IDS Scheer AG
(TecDAX, ISIN DE 0006257009 / IDS) nach den Bestimmungen des
Umwandlungsgesetzes auf die Software AG zu verschmelzen. Der Vorstand
der Software AG hat den Vorstand der IDS Scheer AG heute über diesen
Plan informiert und angeregt, dass die Beschlussfassung der
Hauptversammlung der IDS Scheer AG über die Verschmelzung Mitte des
Jahres stattfindet. Der Vorstand der IDS Scheer AG hat in Reaktion
auf diese Information mitgeteilt, dass er die Gespräche mit der
Software AG über den Plan zeitnah aufnehmen wird.. Das
Umtauschverhältnis für die Aktionäre der IDS Scheer AG wird nach
Durchführung von Unternehmensbewertungen der Software AG und der IDS
Scheer AG festgelegt werden. Nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot
vom August 2009 wird eine Verschmelzung der IDS Scheer AG mit der
Software AG die Integration der beiden Unternehmen zu einem globalen
Anbieter von Infrastruktursoftware und von Software für das
Geschäftsprozess-Management mit mehr als 6.000 Mitarbeitern und über
1 Mrd. Euro Umsatz vollenden. Die Integration wird die
Wettbewerbsposition der Software AG nachhaltig stärken.
II. Erwerb eigener Aktien durch die Software AG
Der Vorstand der Software AG hat heute ferner beschlossen, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 400.000 Stückaktien der
Gesellschaft (das entspricht rund 1,4 Prozent des Grundkapitals) an
der Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf wird auf Grundlage der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. April 2009 zum Erwerb
eigener Aktien erfolgen und in der Zeit vom 04. Februar 2010 bis 14.
Mai 2010 stattfinden. Eine vorzeitige Beendigung ist jederzeit
möglich. Die Software AG beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien
ganz oder zum Teil zur Durchführung der unter Ziffer I angekündigten
Maßnahme einzusetzen. Die Software AG hält derzeit keine eigenen
Aktien. Der Rückerwerb wird unter Führung einer Bank durchgeführt,
die innerhalb des genannten Rahmens die Entscheidung über den
Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Software
AG trifft. Die Bank wird zudem verpflichtet sein, den Rückerwerb der
Aktien über die Börse unter Beachtung des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. April 2009 und der in Art. 5
Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 enthaltenen Vorgaben
durchzuführen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Software AG
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Rückfragehinweis:
Otmar F. Winzig
VP Investor Relations & Compliance
Tel.: +49 (0) 6151 92-1669
E-Mail: otmar.winzig@softwareag.com
Branche: Software
ISIN: DE0003304002
WKN: 330400
Index: TecDAX, CDAX, HDAX, Prime All Share, Technology All Share
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