EANS-Hauptversammlung: ECO Business-Immobilien AG / .


16.03.10 17:51
Meldung
 

EANS-Hauptversammlung: ECO Business-Immobilien AG / Einladung zur
Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc.
Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ECO Business-Immobilien AG
Wien, FN 241364 y
(die "Gesellschaft")

Einladung

zu der am 13.4.2010 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit
in der Säulenhalle der Wiener Börse
Wallnerstraße 8, A-1010 Wien
stattfindenden

7. ordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG

mit folgender Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31.12.2009
samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des
IFRS-Konzernabschlusses zum 31.12.2009 samt Konzernanhang und
-lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des
Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG. 2. Beschlussfassung über
die Verwendung des im Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen
Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009. 4. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009. 5. Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahresabschluss und
den IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010. 6. Wahlen in
den Aufsichtsrat.

Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG):

Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin ab 23.3.2010, am Sitz der Gesellschaft,
A-1010 Wien, Opernring 1, während der üblichen Geschäftszeiten der
Gesellschaft, zur Einsicht der Aktionäre auf: - UGB-Jahresabschluss
zum 31.12.2009 samt Anhang und Lagebericht; - Corporate
Governance-Bericht; - IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2009 samt
Konzernanhang und -lagebericht; - Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstands; - Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG; -
Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs 1 AktG zu den
Tagesordnungspunkten 1 bis 6; - Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der
Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6; - Lebensläufe der Kandidaten zu
Tagesordnungspunkt 6. Diese Informationen und Unterlagen werden
überdies ebenso wie - diese Einberufung gemäß § 106 AktG und - die
Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG gemäß § 108 Abs 4 AktG ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin ab 23.3.2010, auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.eco-immo.at zugänglich gemacht.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§
109, 110 und 118 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.eco-immo.at ab sofort zur Verfügung gestellt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): a) Beantragung
von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre Gemäß § 109 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf vom Hundert (= 5%) des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist bei
Inhabern von depotverwahrten Aktien durch Depotbestätigung gemäß §
10a AktG nachzuweisen. Das Aktionärsverlangen muss von den
Antragstellern unterschrieben sein und der Gesellschaft spätestens am
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am
23.3.2010, an der Adresse ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien,
Opernring 1, zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger, zugehen.

b) Beschlussvorschläge von Aktionären Gemäß § 110 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen eins vom Hundert (= 1%) des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform oder Schriftform Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls
auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
1.4.2010, an der Adresse ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien,
Opernring 1, zu Handen von Frau Mag Alexandra Hönigsperger, oder per
Telefax, an die Nummer +43 (1) 580 88 - 88, zugeht.

c) Auskunftsrecht Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Werden in der
Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 244 UGB) der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt
sich die Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns sowie der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden,
und zwar unter der Adresse A-1010 Wien, Opernring 1, zu Handen von
Frau Mag Alexandra Hönigsperger.

d) Sonstiges Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von
Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur
ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im
jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG erbracht wird.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§
109, 110 und 118 AktG finden Sie auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.eco-immo.at.

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am

3.4.2010, 24:00 Uhr, Wiener Zeit.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweisen kann.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 8.4.2010, zugehen
muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Die Depotbestätigung muss sich auf den
Nachweisstichtag beziehen. Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen
Angaben zu enthalten. Für die Depotbestätigung ist die Textform
ausreichend. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen.

Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die
schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am
8.4.2010, zugehen muss.

Die Bestätigungen sind mittels SWIFT, GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, bitte ISIN AT0000617907 im Text angeben), per Post an ECO
Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, oder per Telefax an
die Nummer +43 (1) 580 88 - 88, jeweils zu Handen von Frau Mag
Alexandra Hönigsperger, zu übermitteln.

Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär,
den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß
§ 13 Abs 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls
zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und deren
Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.eco-immo.at zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die
Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und
von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw
deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der
Hauptversammlung vorzulegen oder vorab per Post an ECO
Business-Immobilien AG, A-1010 Wien, Opernring 1, oder per Telefax,
an die Nummer+43 (1) 580 88 - 88, jeweils zu Handen von von Frau Mag
Alexandra Hönigsperger, zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw deren
Widerruf bei den zwei zuletzt genannten Kommunikationsformen
(Übermittlung per Post oder Telefax) jedenfalls bis 12.4.2010, 17:00
Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangen muss.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genügt es gemäß § 114 Abs 1 AktG, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde. Gemäß § 262 Abs 20 AktG nimmt die Gesellschaft Erklärungen
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG zurzeit nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Die Erklärungen dürfen daher
ausschließlich per Post an ECO Business-Immobilien AG, A-1010 Wien,
Opernring 1, oder per Telefax an die Nummer +43 (1) 580 88 - 88,
jeweils zu Handen Frau Mag Alexandra Hönigsperger, übermittelt
werden.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
"Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG)"
beschrieben sind, zu erfüllen haben.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 341.000.000,- und ist in 34.100.000
Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine
Stimme in der Hauptversammlung. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Nach
Kenntnis der Gesellschaft wurde die Ausübung der Stimmrechte über
1.565.086 Aktien bzw. 4,59% des Grundkapitals der ECO
Business-Immobilien AG vertraglich ausgeschlossen, sodass aktuell
32.534.914 Stimmrechte ausgeübt werden können.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft
behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen
amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein) zur
Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr, Wiener Zeit.

Wien, am 16.3.2010

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: ECO Business-Immobilien AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

ECO Business-Immobilien AG

Wolfgang Gössweiner, CFO

Tel.: +43(1)580 88 0

mailto:goessweiner@eco-immo.at



Peter Pechar

Head of Investor Relations

Tel.: +43(1)580 88 35

mailto:pechar@eco-immo.at



Metrum Communications

Roland Mayrl

Tel.: +43(1) 504 69 87-331

mailto:r.mayrl@metrum.at

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000617907
WKN: A0D8RY
Index: Prime Market
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr



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