EANS-Stimmrechte:
OVB Holding AG / Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs.
2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name: siehe Mitteilungstext
Sitz: siehe Mitteilungstext
Staat: siehe Mitteilungstext
Angaben zum Emittenten:
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Name: OVB Holding AG
Adresse: Heumarkt 1, 50667 Köln
Sitz: Köln
Staat: Deutschland
OVB Holding AG, Köln
ISIN DE0006286560
Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Unserem Unternehmen sind am 19. Juli 2010 folgende Mitteilungen nach § 27a Abs.
1 Satz 1 WpHG zugegangen:
I. Balance Vermittlungs- und Beteiligungs- AG, Hamburg, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung der Balance Vermittlungs-
und Beteiligungs-AG (nachfolgend auch Balance) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 7.
Juli 2010, in der angezeigt wurde, dass der Stimmrechtsanteil an der OVB
Holding AG (nachfolgend auch Gesellschaft) am 30. Juni 2010 die Schwellen von
3%, 5%, 10% und 15% überschritten hat und zu diesem Tag 17,54% beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs.1 WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten Erwerb
der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor allem der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat der Gesellschaft
angestrebt. Die Balance hat in Vollziehung des Entflechtungsvertrags mit
Wirkung zum 30. Juni 2010 einen neuen Rahmen- und Stimmbindungsvertrag mit dem
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. (nachfolgend auch DR Kranken),
der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe
(nachfolgend auch IDUNA) sowie den an der Gesellschaft über die Deutscher Ring
Beteiligungsholding GmbH (nachfolgend auch BHG) mittelbar beteiligten
Gesellschaften des Bâloise Konzerns abgeschlossen, welcher eine
funktionsgleiche frühere Vereinbarung ersetzt. Nach dem neuen Vertrag
verpflichten sich die Parteien, ihre Stimmen in der Hauptversammlung so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns, zwei Vertreter der
SIGNAL IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali Gruppe (nachfolgend auch
Generali) und ein im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängiges Mitglied im
Aufsichtsrat vertreten sind. Die Balance, die IDUNA, die SIGNAL
Krankenversicherung a.G. (nachfolgend auch SIGNAL Kranken) und die SIGNAL
Unfallversicherung a.G. (nachfolgend auch SIGNAL Unfall) stimmen sich aufgrund
von § 2 Abs. 1 des zwischen ihnen bestehenden Gleichordnungskonzernvertrages
vom 16. Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick auf die
Gesellschaft ab.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- and Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der Gesellschaft verwendeten Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
II. Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung des DR Kranken gemäß § 21
Abs. 1 WpHG vom 7. Juli 2010, in der angezeigt wurde, dass der
Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 30. Juni 2010 die Schwellen von 3%,
5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% überschritten hat und zu diesem Tag 50,88%
beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs. l WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten
Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor allem der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat der Gesellschaft
angestrebt. Der DR Kranken hat in Vollziehung des Entflechtungsvertrags mit
Wirkung zum 30. Juni 2010 einen neuen Rahmen- und Stimmbindungsvertrag mit der
Balance und der IDUNA sowie den an der Gesellschaft über die BHG mittelbar
beteiligten Gesellschaften des Bâloise Konzerns abgeschlossen, welcher eine
funktionsgleiche frühere Vereinbarung ersetzt. Nach dem neuen Vertrag
verpflichten sich die Parteien, ihre Stimmen in der Hauptversammlung so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns, zwei Vertreter der
SIGNAL IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein im Sinne von § 100 Abs.
5 AktG unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sind. Die Balance, die
IDUNA, die SIGNAL Kranken und die SIGNAL Unfall stimmen sich aufgrund von § 2
Abs. 1 des zwischen ihnen bestehenden Gleichordnungskonzernvertrages vom 16.
Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick auf die Gesellschaft
ab.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der Gesellschaft verwendeten Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
III. IDUNA Vereinigte Lebensversicherung a.G., Hamburg, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung der IDUNA gemäß § 21 Abs.
1 WpHG vom 7. Juli 2010, in der angezeigt wurde, dass der Stimmrechtsanteil an
der Gesellschaft am 30. Juni 2010 die Schwellen von 30% und 50% überschritten
hat und zu diesem Tag 50,88% beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs. l WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten
Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor allem der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat der Gesellschaft
angestrebt. Die IDUNA hat in Vollziehung des Entflechtungsvertrags mit Wirkung
zum 30. Juni 2010 einen neuen Rahmen- und Stimmbindungsvertrag mit der Balance
und dem DR Kranken sowie den an der Gesellschaft über die BHG mittelbar
beteiligten Gesellschaften des Bâloise Konzerns abgeschlossen, welcher eine
funktionsgleiche frühere Vereinbarung ersetzt. Nach dem neuen Vertrag
verpflichten sich die Parteien, ihre Stimmen in der Hauptversammlung so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns, zwei Vertreter der
SIGNAL IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein im Sinne von § 100 Abs.
5 AktG unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sind. Die Balance, die
IDUNA, die SIGNAL Kranken und die SIGNAL Unfall stimmen sich aufgrund von § 2
Abs. 1 des zwischen ihnen bestehenden Gleichordnungskonzernvertrages vom 16.
Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick auf die Gesellschaft
ab.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der Gesellschaft verwendeten Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
IV. SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung der SIGNAL Unfall gemäß §
21 Abs. 1 WpHG vom 7. Juli 2010, in der angezeigt wurde, dass der
Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 30. Juni 2010 die Schwellen von 3%,
5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 50% überschritten hat und zu diesem Tag 50,88%
beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs. 1 WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten
Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor allem der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat der Gesellschaft
angestrebt. In Vollziehung des Entflechtungsvertrags mit Wirkung zum 30. Juni
2010 haben IDUNA, die Balance und der DR Kranken sowie die an der Gesellschaft
über die BHG mittelbar beteiligten Gesellschaften des Bâloise Konzerns einen
neuen Rahmen- und Stimmbindungsvertrag abgeschlossen, welcher eine
funktionsgleiche frühere Vereinbarung ersetzt. Nach dem neuen Vertrag
verpflichten sich die Parteien, ihre Stimmen in der Hauptversammlung so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns, zwei Vertreter der
SIGNAL IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein im Sinne von § 100 Abs.
5 AktG unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sind. Die Balance, die
IDUNA, die SIGNAL Kranken und die SIGNAL Unfall stimmen sich aufgrund von § 2
Abs. 1 des zwischen ihnen bestehenden Gleichordnungskonzernvertrages vom 16.
Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick auf die Gesellschaft
ab.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der Gesellschaft verwendeten Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
V. SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung der SIGNAL Kranken gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG vom 7. Juli 2010, in der angezeigt wurde, dass der
Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 30. Juni 2010 die Schwellen von 3%,
5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 50% überschritten hat und zu diesem Tag 50,88%
beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs.1 WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten Erwerb
der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor allem der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat der Gesellschaft
angestrebt. In Vollziehung des Entflechtungsvertrags mit Wirkung zum 30. Juni
2010 haben IDUNA, die Balance und der DR Kranken sowie die an der Gesellschaft
über die BHG mittelbar beteiligten Gesellschaften des Bâloise Konzerns einen
neuen Rahmen- und Stimmbindungsvertrag abgeschlossen, welcher eine
funktionsgleiche frühere Vereinbarung ersetzt. Nach dem neuen Vertrag
verpflichten sich die Parteien, ihre Stimmen in der Hauptversammlung so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns, zwei Vertreter der
SIGNAL, IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sind. Die Balance,
die IDUNA, die SIGNAL Kranken und die SIGNAL Unfall stimmen sich aufgrund von §
2 Abs. 1 des zwischen ihnen bestehenden Gleichordnungskonzernvertrages vom 16.
Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick auf die Gesellschaft
ab.
4. Es wird, keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividenden-Politik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der Gesellschaft verwendeten Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
Köln, den 22. Juli 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: OVB Holding AG
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Branche: Finanzdienstleistungen
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