GEA Group: Vergleich im Spruchverfahren


30.01.12 13:36
Meldung
 
Bochum (aktiencheck.de AG) - Der Technologiekonzern GEA Group AG (ISIN DE0006602006 / WKN 660200 ) meldete am Montag, dass heute vor dem Landgericht Dortmund im Spruchverfahren zwischen den Antragstellern, einschließlich der gemeinsamen Vertreter, und der GEA Group AG ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde.


Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, betrifft das Spruchverfahren den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus dem Jahr 1999 zwischen der Metallgesellschaft AG (deren Rechtsnachfolgerin die GEA Group AG ist) und der später auf sie verschmolzenen ehemaligen GEA AG. In dem Vergleich hat sich die GEA Group AG in Anlehnung an den gerichtlichen Vorschlag zu einer erhöhten Abfindung in Aktien und einer erhöhten Ausgleichsgewährung (Garantiedividende) verpflichtet.

Als erhöhte Abfindung werden demnach auf Basis des heute vereinbarten Umtauschverhältnisses (31 Aktien der GEA Group AG für 15 Aktien der ehemaligen GEA AG) bis zu rund 13,42 Millionen neue Aktien an jene außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG ausgegeben, die 1999 bereits die im damaligen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Abfindung bezogen hatten. Gegebenenfalls sind auf Verlangen weitere bis zu rund 1,68 Millionen neue Aktien der GEA Group AG aufgrund des zuvor genannten Umtauschverhältnisses an jene Aktionäre der ehemaligen GEA AG auszugeben, die im Zuge des 2005 durchgeführten Squeeze-out gegen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG aus der ehemaligen GEA AG ausgeschieden waren. Im Gegenzug müssten diese ehemaligen GEA-AG-Aktionäre dann ihre erhaltene Squeeze-out-Barabfindung in Höhe von 53 Euro je Aktie der ehemaligen GEA AG nebst gezahlten Zinsen zurückgewähren.

Des Weiteren erhalten diejenigen Aktionäre der ehemaligen GEA AG, die Ausgleichszahlungen aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erhalten haben, einen erhöhten Ausgleich. Dieser erhöhte Ausgleich wird sich auf insgesamt ca. 0,83 Mio. Euro belaufen.

Zur Schaffung der aufgrund des Vergleichs erforderlichen neuen Aktien beabsichtigt die GEA Group AG, im Rahmen der Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen. Die Bilanzierung der Aktien führt zu keiner Ergebnisbelastung, hieß es.

Die Wirksamkeit des Vergleichs steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das zur Bedienung der neuen Aktien zu schaffende bedingte Kapital der GEA Group AG bestandskräftig im Handelsregister eingetragen ist. Mit Wirksamwerden des Vergleichs wird das Spruchverfahren beendet sein.

Die Aktie von GEA Group notiert aktuell mit einem Minus von 1,95 Prozent bei 24,39 Euro. (30.01.2012/ac/n/d)


 

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