Petro Novus AG unterzeichnet Letter of Intent zur Über.


07.09.10 10:14
Meldung
 
DGAP-News: Petro Novus AG


Schlagwort(e): Absichtserklärung/Hauptversammlung

Petro Novus AG unterzeichnet Letter of Intent zur Übernahme von Arvan
Energy plc

Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Petro Novus AG unterzeichnet Letter of Intent zur Übernahme von Arvan
Energy plc

Petro Novus Börsenkürzel wurde in PN5 geändert

Petro Novus Hauptversammlung 2010: Aktionäre billigen sämtlichen Anträge
des Verwaltungsrates

Petro Novus AG ('Petro Novus' oder das 'Unternehmen') freut sich
bekanntzugeben, dass das Unternehmen eine verbindliche Absichtserklärung
(LOI) mit Arvan Energy PLC ('Arvan') über den 100%-igen Erwerb der Aktien
von Arvan durch ein reines Aktientauschgeschäft unterzeichnet hat. Arvan
ist eine in Irland eingetragene, private Aktiengesellschaft und hält ein
Anteile an Öl und Gas Konzessionen (Petroleum Blocks 4, 5 und 6) in
Armenien. Die Erdöl-Konzessionen umfassen 14.000 qkm. in der armenischen
zentralen Depression. Ein Production Sharing Agreement (PSA) wurde mit
5-jähriger Laufzeit und zwei Verlängerungsperioden bis 2016 unterzeichnet.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Transaktion wird Arvan eine 100% ige
Tochtergesellschaft der Petro Novus werden.

Das Unternehmen erwartet die Transaktion nach Abschluss der Due Diligence,
einschließlich umfassender Bewertungen durch Ingenieure und eines
Auditberichts, bis zum 30. September 2010 abzuschließen.
Des Weiteren gibt Petro Novus bekannt, dass wirksam zum 6. September 2010
das Handelssymbol von 'GMS' in 'PN5' geändert wurde.

Die ordentliche Hauptversammlung der Petro Novus AG wurde 29. Juni 2010 im
Notariat Zürich Altstadt, Talstrasse 11, 8022 Zürich abgehalten. Alle
vorgeschlagen Anträge des Verwaltungsrates an die Generalversammlung wurden
gebilligt. Die folgenden Tagesordnungspunkte und Sanierungsmaßnahmen wurden
auf der Hauptversammlung angenommen:
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2009 - Der Verwaltungsrat hat den
Jahresbericht, die Jahresrechnung 2009 und den Konzernabschluss des Jahres
2009 genehmigt.
2. Umfirmierung - Der Verwaltungsrat änderte den Namen des Unternehmens von
German Oil and Gas AG in Petro Novus AG.
3. Wahl der neuen Verwaltungsratsmitglieder - Als neue Mitglieder des
Verwaltungsrates sind Mr. Cameron King MBA und Dr. Stephan Eschmann gewählt
worden.
4. Rücktritte aus dem Verwaltungsrat - Vorstände, Mr. Jason Bleuler und Mr.
Frank Jacobs haben ihren Rücktritt aus der Gesellschaft angefordert. Der
Verwaltungsrat nahm die angebotenen Rücktrittsgesuche an.
5. Erteilung der Entlastung - In Einklang mit dem schweizerischen Gesetz
entließ der Verwaltungsrat die Handlungen der Mitglieder des Vorstands und
befreite Sie von Ihrer Tätigkeit für das Geschäftsjahr 2009.

Über Petro Novus AG
Petro Novus AG ist ein unabhängiges Öl-und Gasunternehmen mit
internationalem Explorations-Fokus. Unser Ziel ist es sich an der
Exploration und Entwicklung von Erdöl-und Erdgas-Liegenschaften im
bekannten Erdöl produzierenden Regionen zu beteiligen. Wir nutzen unsere
Stärken in den Bereichen Mergers & Acquisitions sowie Kapital-und
Ressourcen-Management um Explorationsgebiete mit großem Potential und
welche in der Vergangenheit übersehen und wenig erforscht wurden zu
übernehmen. Unser Ziel ist es durch künftige Akquisitionen sowie die
Entwicklung von langlebigen Vermögenswerten zu wachsen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Cameron S. King MBA
Präsident und CEO
cking@petronovus.com
Petro Novus AG
Nordstrasse 190,
8037 Zürich
Schweiz
Europa: +41 78 878 84 62
Nordamerika: +1 (424) 202 1251

Vorausschauende Aussagen
Einige der gemachten Aussagen und hierin enthaltenen Informationen sind
'zukunftsgerichtete Aussagen', einschließlich Aussagen über unsere Pläne,
bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die
die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des
Unternehmens oder der Branche beeinflussen können, die wesentlich von
zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften durch solche
vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden.
Zukunftsweisende Aussagen unterliegen einer Vielzahl von Risiken und
Ungewissheiten, aufgrund derer tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse
abweichen könnten. Einschließlich und ohne Einschränkung, Kapital-und
Betriebskosten erheblich von unterschiedlichen Schätzungen; Verzögerungen
bei der Erlangung oder Misserfolg, die Regierungs-, Umwelt-oder anderen
Genehmigungen für die Projekte zu erhalten, Änderungen in den nationalen
und lokalen Gesetzen oder Verordnungen der Regierung in Bezug auf
ökologische Faktoren, Lizenzgebühren, Steuern oder ausländische
Investitionen; politische oder wirtschaftliche Instabilität, Terrorismus,
Inflation, Veränderungen der Wechselkurse, Schwankungen bei den
Rohstoffpreisen, Verzögerungen in der Entwicklung von Projekten, die
Verknappung von Personal mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten
die Explorations-und Entwicklungsprogramme zu entwickeln und auszuführen;
Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Verträgen an geologische, Bohr- und
anderen Exploration und Entwicklungsdienstleistungen; Abhängigkeit von
Aktienmarkt-Finanzierungen zur Finanzierung von Programmen. Darüber hinaus
sind zukunftsgerichtete Informationen die auf verschiedenen Annahmen
basieren, einschließlich und ohne Einschränkung, der Erwartungen und
Überzeugungen des Managements; die angenommene langfristige
Preisentwicklung der Mineralölerzeugnisse, die Verfügbarkeit von
Genehmigungen und Oberflächenrechte, Zugang zu Finanzierung, Ausrüstung und
Arbeits-und dass das politische Umfeld in Armenien wird weiterhin die
Entwicklung von umweltfreundlichen Öl-Explorations-Projekte zu
unterstützen. Sollten eine oder mehrere dieser Risiken und Unwägbarkeiten
eintreten oder sollten sich zugrunde liegende Annahmen als unrichtig
erweisen, können tatsächliche Ergebnisse erheblich von den in
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Dementsprechend wird den Lesern
empfohlen, nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete
Informationen zu reagieren. Soweit nach dem anwendbaren Wertpapierrecht
erforderlich ist, übernimmt das Unternehmen keinerlei Verpflichtung zur
Öffentlichung von Aktualisierungen oder Überarbeitungen zukunftsgerichteter
Informationen, ob als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder anderweitig.

(c)DGAP 07.09.2010
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