DJ Bundeskabinett will exzessive Banker-Boni per Gesetz .


09.02.10 14:30
Meldung
 

DJ Bundeskabinett will exzessive Banker-Boni per Gesetz verhindern

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der exzessive Bonuszahlungen an Bankmanager verhindern und damit entsprechende Vorgaben auf Ebene der Gruppe der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) umsetzen soll.

Das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen enthält Änderungen des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes und soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.

Es sieht vor, dass Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen angemessen, transparent und auf nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein müssen. Das BMF werde ermächtigt, im Wege von Rechtsverordnungen die näheren technischen Einzelheiten zu den Anforderungen zu regeln -insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, der Zusammensetzung der Vergütung sowie der Offenlegung der Ausgestaltung.

Mit dem Gesetzentwurf würden auch die Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestärkt, teilte das BMF in Berlin mit. Die BaFin werde befugt, im Falle der Unterschreitung oder der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken. Hierdurch werde die Möglichkeit geschaffen, angesichts der wirtschaftlichen Situation eines Finanzinstituts oder Versicherungsunternehmens unangemessen hohe Bonuszahlungen zu unterbinden.

Der Gesetzentwurf ist der letzte Schritt eines dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung. Nach einer Selbstverpflichtung acht großer deutscher Banken und der drei größten deutschen Versicherungsunternehmen sowie aufsichtsrechtlicher Rundschreiben der BaFin soll damit laut BMF die rechtssichere Umsetzung der Standards für solide Vergütungssysteme im Banken- und Versicherungsbereich gewährleistet werden.

Anfang Dezember 2009 hatten die Deutsche Bank AG, die Commerzbank AG, die Hypo Vereinsbank AG, die DZ Bank AG, die WestLB AG, die Landesbank Baden-Württemberg, die BayernLB und die HSH Nordbank AG sowie aus dem Versicherungsbereich die Allianz SE, Talanx AG und Münchner Rückversicherungsgesellschaft AG eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben und waren damit den auf G-20-Ebene vereinbarten Prinzipien für nachhaltige Vergütungssysteme und darauf aufbauenden konkreten Vorgaben des Finanzstabilitätsrats (FSB) gefolgt.

Auf kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme, die einseitig Erfolg belohnen, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, gelten als einer der Auslöser der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Aufgrund der hierdurch gesetzten Fehlanreize seien unkontrollierbar hohe Risiken mit fatalen gesamtwirtschaftlichen Folgen eingegangen worden, betonte das Finanzministerium.

Um solchen Fehlentwicklungen künftig entgegenzuwirken, hatten sich die G-20-Staaten auf multilaterale Standards für verantwortungsvolle und transparente Vergütungssysteme verständigt. Mit den Standards sollen die Vergütungssysteme stärker auf die nachhaltige Entwicklung der Unternehmen ausgerichtet und eingegangene Risiken angemessen berücksichtigt werden.

Die Standards sehen unter anderem vor, dass ein erheblicher Teil der variablen Vergütung erst nach mindestens drei Jahren ausgezahlt werden darf, und zwar abhängig vom geschäftlichen Erfolg, dass mindestens 50% der variablen Vergütung in Form von Aktien oder ähnlichen Instrumenten ausbezahlt werden müssen, und dass garantierte Bonuszahlungen nur im Ausnahmefall zulässig sind.

 
   -Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30
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February 09, 2010 07:59 ET (12:59 GMT)

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