DJ press1.de/Geprellter Versicherungskunde geht vor Geri.


28.07.10 16:50
Meldung
 

DJ press1.de/Geprellter Versicherungskunde geht vor Gericht

 
Geprellter Versicherungskunde geht vor Gericht 
 
(press1)
 -28.

Juli 2010 -Bereits seit 2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft. Mit einem aktuellen Beispiel zeigt ino24, wie die Idee des Verbraucherschutzes umgedreht wird. Nach wie vor werden trotz verschärfter Vorschriften, Verbraucher über den Tisch gezogen. Im aktuellen Beispiel nutzt der dreiste Vermittler das Gesetz sogar zu seinem Vorteil. Die Kunden werden um zigtausend Euro betrogen, der ganze Vorgang wird mit Beratungsverzicht protokolliert. "Beratungsverzicht" heißt, dass der Vermittler irgendwo ein Feld ankreuzt und dann 20 Versicherungspolicen abschließt, ohne dafür die Verantwortung zu übernehmen. "Wenn dieses unscheinbare Kreuzchen den Vermittler ermächtigt Kunden vorstätzlich zu schädigen, dann ist die Idee des Verbraucherschutzes nicht nur verpufft, sondern ins Gegenteil verkehrt". "Uns geht es gar nicht darum den Namen einer Versicherung oder eines Beraters anzuprangern. Vielmehr wollen wir zeigen, dass man als Kunde nicht voreilig handeln sollte, wenn Versicherungsvermittler einem das Vielfache der Versicherungssumme versprechen, indem sie bestehende Lebens- und Rentenversicherungen kündigen und neue Verträge verkaufen wollen", so Jochen Messner von ino24. "Wer bestehende Versicherungen zur Altersvorsorge kündigt, sollte sich das sehr gut überlegen. Vorschnelles handeln kann sehr teuer werden". Wer bereits gehandelt-, d.h. bestehende Verträge gekündigt und neue Verträge abgeschlossen hat, sollte diese Entscheidung fachmännisch prüfen lassen. In 50% aller Fälle wird es leider ähnlich aussehen wie von uns geschilderten Fall". Der Fall wird im nächsten Monat vor dem Landgericht Stuttgart erneut verhandelt. Auf der eigenen Internetseite unter http://www.ino24.de/presse zeigt die ino24 die gesamte Geschichte der Falschberatung und das skrupellose Vorgehen eines Versicherungsvermittlers. Hierbei wird in einzelnen Schritten erklärt, wie der "Berater" gezielt falsch "berät", mit dem einzigen Ziel den eigenen Geldbeutel zu füllen. Der "ino24 Sommerkrimi" ist lesenswert und hilft sicher dem Einen oder Anderen nicht die gleichen Fehler zu machen.Die ino24 AG mit Sitz in Pleidelsheim betreibt seit 2001 eines der ersten Online-Vergleichsportale für Versicherungen und wurde 1987 gegründet. Aus einer einfachen Idee entwickelte das Unternehmen den digitalen Versicherungsabschluss vom ersten Mausklick bis zur E-Mail-Police. Heute verfügt ino24 über Techniken, die alle zentralen Geschäftsabläufe der Versicherungswirtschaft automatisieren. Diese Techniken nutzt ino24 selbst und stellt sie anderen Marktteilnehmern in unterschiedlichen Ausprägungen zur Verfügung. Weitere Informationen: ino24 AG Peter Föll Riedbachstr. 5 74385 Pleidelsheim Telefon: 07144-8080 E-Mail: mailto:presse@ino24.de Web: http://www.ino24.de Dies ist eine Mitteilung von press1.de. Für den Inhalt ist ausschließlich press1.de verantwortlich. Rückfragen zu dieser Originaltext-Meldung richten Sie bitte ausschließlich an das jeweils herausgebende Unternehmen.

(END) Dow Jones Newswires

July 28, 2010 10:20 ET (14:20 GMT)



 
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