Frankfurt (aktiencheck.de AG) - Die deutsche Fondsbranche verwaltet direkt und indirekt für rund 50 Mio. Menschen ein Vermögen von 1.783 Mrd. Euro, so die Experten vom BVI.
Die größte Anlegergruppe seien dabei institutionelle Investoren, die offenbar die gesetzlich regulierten Investmentfonds mit ihrem Insolvenzschutz sehr schätzen würden. Der Kapitalanlagebestand ausgewählter Anlegergruppen zeige, dass die Fondsbranche der weitaus größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland sei. So hätten beispielsweise Lebensversicherungen und Pensionskassen mehr als ein Viertel des Vorsorgekapitals in Investmentfonds angelegt. Berufsständische Versorgungswerke würden rund 40 Prozent ihres Anlagekapitals von Fondsgesellschaften verwalten lassen.
"Investmentfonds sind der Kern des deutschen Altersvorsorgesystems. Neben Fondssparplänen verwalten die Asset Manager das Altersvorsorgekapital im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-, Rürup- und Kapital-Lebensversicherungen sowie der Versorgungswerke", habe Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management, auf der heutigen Jahres-Pressekonferenz erläutert. Kapitalgedeckte Altersvorsorge sei ohne Investmentfonds nicht denkbar.
Weiteres Wachstumspotenzial würden die Kapitalanlagegesellschaften auf dem Feld der privaten Altersvorsorge sehen. Denn angesichts niedriger Zinsen und wachsender Inflationsgefahr könne beispielsweise mit Bundesanleihen kaum erfolgreich vorgesorgt werden. Der BVI plädiere deshalb für die Gleichberechtigung verschiedener Anlageprodukte. "Altersvorsorge bedeutet Kapitalbildung für den Ruhestand. Langfristiges Sparen sollte generell günstiger besteuert werden als kurzfristige Spekulation", fordere Richter. "Ein Wettbewerb der Altersvorsorgeprodukte reduziert die Kosten, steigert die Effizienz und verbessert das Versorgungsniveau der Bevölkerung."
Neben der Altersvorsorge stehe auch die Überarbeitung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, kurz MiFID, ganz oben auf der BVI-Agenda des Jahres 2012. Nach dem Richtlinienentwurf sollten Anlageberater vorab offen legen, ob sie unabhängig seien oder nicht. Der BVI mache aber klar, dass die Anforderungen an die unabhängige Beratung nicht überspannt werden dürften. Der provisionsgestützte Vertrieb müsse - wie in der Richtlinie vorgesehen - gleichberechtigt neben der Honorarberatung stehen.
Bisher würden Investmentfonds nach europäischem Recht (OGAWs) ebenso wie Aktien, Anleihen und Geldmarktinstrumente generell als "nicht komplexe" Finanzinstrumente eingestuft. Folglich könnten diese Wertpapiere auch ohne Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen der Kunden beispielsweise über Direktbanken verkauft werden. Die EU plane nun, den Vertrieb von bestimmten Investmentfonds einzuschränken. "Paradoxerweise würde dies auch einige Garantiefonds treffen. Warum ausgerechnet diese wenig riskanten Fondstypen vertrieblich eingeschränkt werden sollen, ist mit Blick auf den Anlegerschutz nicht nachvollziehbar", so Richter. Der BVI plädiere deshalb dafür, dass OGAWs weiterhin generell als "nicht komplex" gelten würden.
Schließlich ziele die MiFID-Reform darauf, die Spielregeln für alle Finanzvertriebe anzugleichen. Bislang sei für rund 80.000 Finanzvermittler in Deutschland ein Gewerbeschein die einzige Voraussetzung für die Beratungstätigkeit. Künftig sollten diese Vermittler einer MiFID-ähnlichen Regulierung unterworfen werden. Dies werde in Deutschland bereits durch das neue Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht weitgehend vorweggenommen. "Die Vorschläge der Kommission sollen nun EU-weit einen wirksamen Anlegerschutz in allen Finanzvertrieben gewährleisten und sind daher zu begrüßen", habe Richter gesagt. Der BVI setze sich dafür ein, dass etwaige Zusatzanforderungen an den MiFID-ähnlichen Vertrieb, beispielsweise beim Organisationsgrad, auf die Möglichkeiten von Einzelpersonen zugeschnitten würden.
Zudem wende sich der BVI gegen eine Finanztransaktionssteuer (FTT). Insbesondere langfristig sparende Bürger würden belastet. Während Transaktionen mit Fonds besteuert würden, würden beispielsweise Spareinlagen unbelastet bleiben. Dies brächte eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Fonds und konkurrierenden Anlageformen. Zudem würden innerhalb der FTT-Zone aufgelegte Fonds gegenüber Fonds, die außerhalb der FTT-Zone gemanagt würden, benachteiligt. Fondsanlegern würden auch Mehrfachbelastungen drohen. Denn sowohl Transaktionen von Wertpapieren innerhalb der Fonds als auch der Kauf und die Rückgabe von Fondsanteilen würden von der Steuer getroffen. Richter: "Wer die Verursacher der Finanzkrise an der Finanzierung der Folgen beteiligen möchte, darf nicht die Sparer zur Kasse bitten." (07.02.2012/fc/n/s)