Frankfurt (aktiencheck.de AG) - Die deutschen Wachstumswerte waren am heutigen Montag klar im Aufwind.
Gestützt auf den jüngsten Aktionsplan der führenden Industrienationen (G7) zur Stabilisierung des Finanzsystems und einem überaus positiven Auftakt der Wall Street konnte der TecDAX 13,14 Prozent zulegen auf 584,64 Indexpunkte.
An der Indexspitze schossen Papiere von Conergy um 34,6 Prozent in die Höhe. Und dass, obwohl heute bekannt wurde, dass in Zusammenhang mit der verspäteten Bekanntgabe kursrelevanter Informationen eine erste Klage gegen den Konzern eingereicht wurde. Kursgewinne von jeweils mehr als 20 Prozent fuhren unter anderem Roth & Rau, Drägerwerk, Manz, SINGULUS und centrotherm ein. Die beiden Solarschwergewichte SolarWorld und Q-Cells rückten um jeweils gut 18 Prozent vor.
Nicht ganz so euphorisch waren die Anleger für QIAGEN gestimmt, hier war nur ein Plus von 7 Prozent auszumachen. Die schwächste Performance lieferten EPCOS mit +0,8 Prozent. Verlierer waren indes nicht auszumachen.
Schlusskurse (17:36 Uhr):
TecDAX: 584,64 (+13,14 Prozent)
Tagesgewinner: Conergy, Roth & Rau, Drägerwerk
Tagesverlierer:
Unternehmensmeldungen:
Die Advent Solar Inc., ein Hersteller innovativer Solarzellen und -module, gab am Montag bekannt, das sie eine Vereinbarung mit der Deutsche Solar AG, einer Tochter der SolarWorld AG (
ISIN DE0005108401 /
WKN 510840 ), unterzeichnet hat. Die Vereinbarung sieht die Lieferung von SOLSIX-Wafern der Deutsche Solar AG an Advent Solar mit einem Gesamtauftragswert von über 350 Mio. Dollar bis 2018 vor.
Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten eine erste Klage gegen die Conergy AG (
ISIN DE0006040025 /
WKN 604002 ) eingereicht. Wie aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, bezieht sich die Klage auf die verspätete Bekanntgabe von anhaltenden Lieferverzögerungen bei Silizium und Modulen. Diese hatte das Unternehmen neben anderen Umständen gegen Ende des Jahres 2007 in eine schwere Liquiditätskrise geführt. Daneben wurden nach Ansicht der Kanzlei seit dem Jahr 2006 bis zum zweiten Halbjahr 2007 aufgrund unzulässiger Bilanzierungsmethoden überhöhte Zahlen ausgewiesen.
Der japanische Technologiekonzern TDK Corp. (
ISIN JP3538800008 /
WKN 857032 ) hat sich in den vergangenen Wochen knapp 84 Prozent der Anteile des Technologiekonzerns EPCOS AG (
ISIN DE0005128003 /
WKN 512800 ) gesichert. Wie aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, hält TDK nunmehr über seine deutsche Tochter TDK Germany GmbH insgesamt 55.734.537 Anteilsscheine von EPCOS, was einem Anteil von 83,91 Prozent der ausstehenden Anteilsscheine des Konzerns entspricht. Am 26. September hatte der japanische Technologiekonzern noch einen Anteil von 33,75 Prozent an EPCOS ausgewiesen. TDK hatte im Rahmen eines Übernahmeangebots 17,85 Euro je EPCOS-Aktie geboten.
Die PC-Ware Information Technologies AG (
ISIN DE0006910904 /
WKN 691090 ), ein herstellerunabhängiger ICT-Dienstleister, meldete heute die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Demnach hat der Vorstand beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 6.124.335 Euro auf 8.342.335 Euro zu erhöhen. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis und soll zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums eingesetzt werden, so das Unternehmen.
Der Technologiekonzern JENOPTIK AG (
ISIN DE0006229107 /
WKN 622910 ) gab heute bekannt, dass er das Verfahren gegen die Asyst Technologies Inc. (
ISIN US04648X1072 /
WKN 890407 ) gewonnen hat. Den Angaben zufolge bestätigte der Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington das Urteil des US-District Courts in San José zu Gunsten von JENOPTIK. Im Jahr 1996 hatte Asyst den JENOPTIK-Konzern wegen angeblicher Patentverletzungen auf Schadenersatz verklagt. Mit der Entscheidung des Federal Circuits folge die Berufungsinstanz der Auffassung von JENOPTIK und ihren US-Prozessanwälten, dass die von Asyst behaupteten Ansprüche schon dem Grunde nach unbegründet seien. Laut dem Unternehmen ist das mehr als zehnjährige Verfahren damit beendet. Ein möglicher Antrag der unterlegenen Partei auf nochmalige Prüfung der Entscheidung habe nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg. (13.10.2008/ac/n/m)