Frankfurt (aktiencheck.de AG) - Nach den dramatischen Kursverlusten in der vergangenen Woche können die deutschen Wachstumswerte am Montagmorgen durchweg zulegen. Der TecDAX verzeichnet aktuell ein sattes Plus von 10,42 Prozent auf 570,57 Indexpunkte.
Zur Stabilisierung des Finanzsystems haben sich die führenden Industrienationen (G7) am Wochenende auf einen Aktionsplan geeinigt. Daraufhin konnten schon die asiatischen Börsen kräftig zulegen.
An der Indexspitze schießen Papiere von AIXTRON um rund 25 Prozent in die Höhe. Kursgewinne von jeweils rund 20 Prozent fahren außerdem Conergy, Manz, centrotherm und Wirecard ein. Die beiden Solarschwergewichte SolarWorld und Q-Cells rücken um 17,2 bzw. um 18,3 Prozent vor.
Nicht ganz so euphorisch sind die Anleger bei QIAGEN gestimmt, hier ist nur ein Plus von gut 5 Prozent auszumachen. Die schwächste Performance liefern EPCOS mit +0,3 Prozent.
Unternehmensmeldungen:
Die PC-Ware Information Technologies AG (
ISIN DE0006910904 /
WKN 691090 ), ein herstellerunabhängiger ICT-Dienstleister, meldete heute die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Demnach hat der Vorstand beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 6.124.335 Euro auf 8.342.335 Euro zu erhöhen. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis und soll zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums eingesetzt werden, so das Unternehmen.
Der Technologiekonzern JENOPTIK AG (
ISIN DE0006229107 /
WKN 622910 ) gab heute bekannt, dass er das Verfahren gegen die Asyst Technologies Inc. (
ISIN US04648X1072 /
WKN 890407 ) gewonnen hat. Den Angaben zufolge bestätigte der Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington das Urteil des US-District Courts in San José zu Gunsten von JENOPTIK. Im Jahr 1996 hatte Asyst den JENOPTIK-Konzern wegen angeblicher Patentverletzungen auf Schadenersatz verklagt. Mit der Entscheidung des Federal Circuits folge die Berufungsinstanz der Auffassung von JENOPTIK und ihren US-Prozessanwälten, dass die von Asyst behaupteten Ansprüche schon dem Grunde nach unbegründet seien. Laut dem Unternehmen ist das mehr als zehnjährige Verfahren damit beendet. Ein möglicher Antrag der unterlegenen Partei auf nochmalige Prüfung der Entscheidung habe nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg. (13.10.2008/ac/n/m)