Newmont stellt sich quer: Bevor Barrick mit dem geplanten Börsengang nordamerikanischer Gold-Assets vorankommt, verlangt der Partner erst Verbesserungen im Joint Venture Nevada Gold Mines. Der Konzern beruft sich dabei auf Schutzklauseln in den Vereinbarungen. Damit bekommt Barricks Umbauplan plötzlich eine zusätzliche Hürde.
Worum geht es konkret – und warum könnte Newmont bei der IPO-Struktur mitreden? Das hängt an Transferbeschränkungen und daran, ob der Deal als Kontrollwechsel gewertet wird.
- Joint Venture: Nevada Gold Mines (Barrick 61,5%, Newmont 38,5%)
- Kernpunkt: Newmont fordert operative Verbesserungen vor weiteren Schritten Richtung IPO
- Geplantes IPO-Vehikel: Anteile an Nevada Gold Mines, Pueblo Viejo und dem Fourmile-Projekt
- Kursreaktion am Montag: Newmont +3,9%, Barrick +2,5%
Newmont pocht auf Vertragsklauseln
In einer Mitteilung von gestern betonte Newmont, dass jede Transaktion mit Joint Ventures die in den Verträgen verankerten Schutzmechanismen respektieren müsse – ausdrücklich inklusive Transferbeschränkungen. Besonders deutlich wird Newmont beim gemeinsamen Nevada-Geschäft: Nevada Gold Mines habe in den vergangenen sechs Jahren eine „Verschlechterung der Performance und des daraus folgenden Asset-Werts“ erlebt.
Newmont teilte zudem mit, man ergreife „angemessene Schritte“, um diese Punkte mit Barrick zu adressieren. Ziel sei es, den Leistungsrückgang umzukehren und das Wertpotenzial der Assets wieder besser auszuschöpfen.
Barricks IPO-Pläne geraten unter Druck
Barrick arbeitet laut den Angaben an einer Abspaltung seiner nordamerikanischen Gold-Assets in eine neue Gesellschaft. Diese soll unter anderem Barricks Beteiligung an Nevada Gold Mines, die Mine Pueblo Viejo in der Dominikanischen Republik sowie das zu 100% gehaltene Fourmile-Entwicklungsprojekt in Nevada bündeln. Geplant sei, 10% bis 15% der neuen Einheit zu platzieren.
Nach Angaben von Bloomberg sieht Newmont dafür eine Zustimmungspflicht, gestützt auf Bestimmungen in den Joint-Venture-Verträgen. Genau das könnte sich für Barrick als relevanter Stolperstein erweisen, weil die Transaktion ohne saubere Strukturierung an vertragliche Grenzen stößt.
Transferbeschränkungen als Knackpunkt
Das Joint Venture Nevada Gold Mines entstand 2019, nachdem Barrick ein feindliches Übernahmeangebot für Newmont fallenließ und beide Seiten stattdessen ihre Nevada-Operationen zusammenlegten. In den Verträgen sind Transferbeschränkungen festgehalten, auf die Newmont nun verweist.
RBC-Analyst Josh Wolfson sagte laut Bloomberg, Barrick könnte versuchen, den IPO so zu strukturieren, dass kein „Change of Control“ ausgelöst wird – denn das würde Newmonts vertragliches Vorkaufsrecht aktivieren.
Im Hintergrund verschärft sich der Ton durch Barricks operative Lage: Bloomberg zufolge meldete Barrick 2025 das sechste Jahr in Folge sinkende Förderung, auf dem niedrigsten Niveau seit mindestens 25 Jahren. Für 2026 stellt Barrick demnach weitere Rückgänge in Aussicht – auch in Nevada.
Barrick hat auf Newmonts Erklärung bisher nicht öffentlich reagiert. Zudem hätten Barrick-Manager in einem Investorencall laut Medienberichten nicht bestätigen wollen, ob es Gespräche mit Newmont zu den Vorkaufsrechts-Klauseln gab.
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