Axel Springer beabsichtigt öffentliches Angebot zum Erw.


10.09.10 10:27
Meldung
 
Berlin (aktiencheck.de AG) - Nach Abschluss von Vereinbarungen über den Erwerb von 2.062.127 Aktien der Seloger.com SA (ISIN FR0010294595 / WKN A0LFDD ) zu einem Preis von EUR 34 gegen bar je Aktie (entsprechend etwa 12,4% des Grundkapitals der Seloger.com SA) am heutigen Tage, beabsichtigt die Axel Springer AG (ISIN DE0005501357 / WKN 550135 ) ein öffentliches Angebot zum Erwerb aller ausstehenden rund 14.584.376 Aktien der Seloger.com SA zu einem Preis von EUR 34 gegen bar je Aktie abzugeben.
Der Angebotspreis beinhaltet eine Prämie von etwa 13,3% über dem Schlusskurs der Aktie der Seloger.com SA an der Pariser Börse (NYSE Euronext Paris) vom 9. September 2010. Das öffentliche Angebot soll zu gegebener Zeit bei der französischen Wertpapieraufsicht (der Autorité des marchés financiers) eingereicht werden. Weiterhin steht das öffentliche Angebot unter der Bedingung der Kartellrechtsfreigabe.

Seloger.com SA ist eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht, mit Sitz in Paris. Seloger.com SA ist der führende Anbieter von Webseiten zur Aufgabe von Immobilienannoncen in Frankreich. Die zwei primären Webseiten von Seloger.com SA sind www.seloger.com sowie www.immostreet.com.

Berlin, den 9. September 2010

Axel Springer Aktiengesellschaft
Axel-Springer-Straße 65
D-10888 Berlin

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

I. Gründe für die Befreiung der Axel Springer Aktiengesellschaft von der Pflicht zur Veröffentlichung des beabsichtigten Erwerbs von Aktien der SeLoger.com S.A. und anschließender Abgabe eines öffentlichen Angebots zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der SeLoger.com S.A.,§ 15 Abs. 3 Satz 4 WpHG i.V.m. § 8 Abs. 5 Nr. 1 WpAIV

Der Vorstand der Axel Springer Aktiengesellschaft ("Axel Springer AG") hat am 5. September 2010 beschlossen, (1) Aktien von den Gründern und möglichst einzelnen weiteren Aktionären der Seloger.com S.A. zum Preis von bis zu EUR 35 gegen bar je Aktie ("Kaufpreis je Aktie") zu erwerben und (2) ein öffentliches Angebot für alle noch ausstehenden Aktien der Seloger.com S.A. zum vorgenannten Kaufpreis je Aktie abzugeben. Das öffentliche Angebot soll, nachdem die Kaufverträge mit den Verkäufern abgeschlossen wurden, abgegeben werden. Weitere Einzelheiten der Transaktionsstruktur waren auch unter Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen noch auszuarbeiten.

Auch wenn der Erwerb von Aktien der Seloger.com S.A. noch nicht vereinbart war, ging der Vorstand der Axel Springer AG ab dem Zeitpunkt seiner Beschlussfassung davon aus, dass der Erwerb einer substantiellen Anzahl von Aktien der Seloger.com S.A. mit anschließender Abgabe des öffentlichen Angebots hinreichend wahrscheinlich war und damit (möglicherweise) eine Insiderinformation gemäß § 13 Abs. 1 WpHG vorlag. Aufgrund der noch ausstehenden Erlangung der erforderlichen Genehmigung des Aufsichtsrats der Axel Springer AG, der noch ausstehenden rechtlichen Prüfung sowie der noch nicht erfolgten Vereinbarung über den Erwerb von Aktien von einzelnen Aktionären der SeLoger.com S.A. beschloss der Vorstand daher in seiner telefonischen Sitzung am 5. September 2010 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 9:45 Uhr die Selbstbefreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 3 WpHG.

Schutz der berechtigten Interessen der Axel Springer AG

Ein berechtigtes Interesse zum Aufschub der Veröffentlichung folgt daraus, dass der Erwerb der Aktien mit anschließender Abgabe des öffentlichen Angebots der Zustimmung des Aufsichtsrats der Axel Springer AG bedurfte. Um die Position des Aufsichtsrats in dieser entscheidenden Frage - unter den Gesichtspunkten einer guten Corporate Governance und im Hinblick auf die Beratungs- und Überwachungspflichten des Aufsichtsrats - durch eine vorzeitige Veröffentlichung - wenn auch unter Hinweis auf die noch ausstehende Zustimmung des Aufsichtsrats - nicht zu präjudizieren, konnte die Insiderinformation daher nicht bereits am 5. September 2010 bekannt gegeben werden. Die Axel Springer AG hatte daher bis zur Mitteilung der Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats der Axel Springer AG am 9. September 2010 um 19:45 Uhr ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Insiderinformation. Ein berechtigtes Interesse zum Aufschub der Veröffentlichung folgt ferner daraus, dass der Erwerb der Aktien der SeLoger.com S.A nur erfolgen konnte unter dem Vorbehalt der Durchsicht der rechtlichen Anforderungen.

Ein berechtigtes Interesse zum Aufschub folgt weiter daraus, dass die Gesellschaft nur bei Abschluss von Verträgen über den Erwerb einer substantiellen Anzahl von Aktien von Aktionären der SeLoger.com S.A. bereit war, die Transaktion durchzuführen. Der Erwerb konnte erst mit Unterzeichnung der Verträge mit Aktionären der SeLoger.com S.A. am 9. September 2010 um 21.00 Uhr vereinbart werden.

Keine Irreführung der Öffentlichkeit

Die Selbstbefreiung von der Veröffentlichungspflicht sollte gerade dazu dienen, eine Irreführung der Öffentlichkeit zu verhindern: Eine Veröffentlichung der Absicht Aktien zu erwerben und anschließend ein öffentliches Angebot abzugeben mit dem Hinweis, dass die Durchführung noch der Zustimmung des Aufsichtsrats der Axel Springer AG bedurfte sowie dem Vorbehalt der Prüfung der rechtlichen Anforderungen und dem weiteren Vorbehalt des Erwerbs von Aktien von einzelnen Aktionären wäre geeignet gewesen, falsche Erwartungen im Kapitalmarkt zu wecken.

Gewährleistung der Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit der Information war grundsätzlich gewährleistet, da der Kreis der eingeweihten Personen (einschließlich (potentieller) Verkäufer von Aktien) auf die Vertraulichkeit der Informationen hingewiesen wurde. Zudem wurde der Kreis der Personen, die zwischen der Beschlussfassung des Vorstands der Axel Springer AG über die Selbstbefreiung am 5. September 2010 und der Bekanntgabe der Transaktion, Kenntnis von der Transaktion hatten, so klein wie möglich gehalten und beschränkte sich im Unternehmen auf die Personen, die mit der Durchführung der Transaktion in diesem Stadium befasst waren.

II. Weitere Angaben gem. § 8 Abs. 5 Nr. 2 WpAIV

1. Der Vorstand der Axel Springer AG hat in seiner telefonischen Sitzung am 5. September 2010 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 9:45 Uhr Beschluss darüber gefasst, sich von der Veröffentlichung einer Insiderinformation zu befreien. Der Fortbestand der Gründe für die Befreiung von der Veröffentlichungspflicht wurde bis zum Abschluss der Verträge über den Erwerb der Aktien am 9. September 2010 um 21.00 Uhr laufend überprüft.

2. An der Entscheidung über die Befreiung waren beteiligt:

Herr Dr. Mathias Döpfner, Axel Springer AG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, Tel.-Nr. 030 / 2591 77700,

Herr Rudolf Knepper, Axel Springer AG, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg, Tel.-Nr. 040/ 347 23323,

Herr Lothar Lanz, Axel Springer AG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, Tel.-Nr. 030 / 2591 72512,

Herr Dr. Julian Deutz, Axel Springer AG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, Tel.-Nr. 030 / 2591 72526,

Herr Dr. Harck-Oluf Nissen, Axel Springer AG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, Tel.-Nr. 030 / 2591 77382,

Herr Oliver Schäffer, Axel Springer AG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, Tel.-Nr. 030 / 2591 77240,

Herr Dr. Clemens Trautmann, Axel Springer AG, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, Tel.-Nr. 030 / 2591 77705,

Herr RA Dr. Hans Diekmann, Shearman&Sterling LLP, Breite Straße 69, 40213 Düsseldorf, Tel.-Nr. 0211 / 17 888-818

Berlin, den 9. September 2010

Axel Springer Aktiengesellschaft

Investor Relations Kontakt:

Claudia Thomé
+49 (0)30 2591-77421
claudia.thome@axelspringer.de (Ad hoc vom 09.09.2010) (10.09.2010/ac/n/nw)


 

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