MISTRAL Media gerichtliche Freigabe für Kapitalbeschlüsse


01.02.12 10:30
Meldung
 
Köln (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der Mistral Media AG (ISIN DE000A1E8HD1 / WKN A1E8HD ):

Gegen sämtliche Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.10.2011 hat ein Aktionär Widerspruch eingelegt und vor dem Landgericht Köln geklagt.
Für die von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.10.2011 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2: Kapitalherabsetzung und 3: Kapitalerhöhung hat der Vorstand die gerichtliche Freigabe beantragt. Diesem Antrag hat das Oberlandesgericht Köln stattgegeben. Nach der nun erfolgten Zustellung des Freigabebeschlusses des Oberlandesgerichtes steht einer Eintragung des Beschlusses über eine Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 10:1 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nichts mehr im Wege.

Heute erhielt der Vorstand der MISTRAL Media AG ein Schreiben des gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.10.2011 klagenden Aktionärs, wonach dieser sämtliche Klagen zurücknimmt, bis auf die Klagen zu den Tagesordnungspunkten 3: Kapitalerhöhung und 5: Wahl von Aufsichtsräten. Der gerichtlich verfügte Gütetermin und frühe erste Termin ist für den 29.03.2012 vor dem Landgericht Köln einberufen worden.

Die von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.10.2011 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates Matthias Frost (Aufsichtsratsvorsitzender) und Marco Stillich haben mit Wirkung zum 01.03.2012 ihr Mandat aus persönlichen Gründen niedergelegt. Beide Aufsichtsräte haben durch ihren persönlichen Einsatz erheblich zur Stabilisierung der Gesellschaft beigetragen.

Der vorläufige HGB-Halbjahresabschluss der MISTRAL Media AG zum 30.06.2011 weist im Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einen Fehlbetrag in Höhe von ca. TEUR 740 gegenüber einem Fehlbetrag in Höhe von TEUR13.762 im entsprechenden Vorjahreszeitraum aus. Der Bilanzverlust zum 30.06.2011 beträgt nun nach vorläufigen Zahlen TEUR 29.157. Die vorläufige HGB-Bilanz der MISTRAL Media AG zum 30.06.2011 weist nun einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von on TEUR 585 aus. Die für die Kapitalherabsetzung erforderliche Verrechnung der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklage mit dem Bilanzverlust erfolgt nach Beschluss des Vorstandes im zweiten Halbjahr 2011.

Der Vorstand (Ad hoc vom 31.01.2012) (01.02.2012/ac/n/nw)


 

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