Bayer zieht im Glyphosat-Streit die nächste juristische Registerkarte – und zwar ganz oben. Mit einem zentralen Schriftsatz beim US Supreme Court will der Konzern im Fall „Durnell v. Monsanto“ klären lassen, ob Bundesrecht die Warnhinweis-Pflichten einzelner US-Bundesstaaten aushebelt. Für Anleger hängt daran nicht nur ein Urteil, sondern die Frage, wie berechenbar das verbleibende Haftungsrisiko rund um Roundup künftig wird.
Die Aktie wirkt zuletzt angeschlagen: In den vergangenen 30 Tagen ging es um -10,29% nach unten, der Schlusskurs lag am Montag bei 40,38 Euro.
Supreme Court: Bundesrecht gegen Bundesstaaten
Im Kern stützt Bayer seine Verteidigung auf das Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act (FIFRA). Die Argumentation: Wenn die US-Umweltbehörde EPA Roundup ohne Krebswarnung zulässt und eine solche Warnung auf dem Etikett explizit nicht genehmigen würde, dann dürften Bundesstaaten auch keine abweichenden Warnhinweise erzwingen.
Genau daran entzünden sich die Klagen, die Bayer vorwerfen, nicht ausreichend vor einem möglichen Risiko für Non-Hodgkin-Lymphome gewarnt zu haben. Brisant: Mehrere Gerichte – darunter zwei Berufungsgerichte – hatten diese FIFRA-Linie in der Vergangenheit zurückgewiesen. Rückenwind bekam Bayer zuletzt jedoch vom Third Circuit, der zugunsten des Konzerns entschied. Das öffnete die Tür für die Befassung des Supreme Court.
Der nächste Fixpunkt steht bereits: Die mündliche Verhandlung ist für den 27. April 2026 angesetzt.
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Vergleich, Rückstellungen, Cashflow: Die Rechnung für 2026
Parallel zum Gang nach Washington versucht Bayer, die Verfahren finanziell einzufangen. Im Februar legte der Konzern einen Vergleichsvorschlag über 7,25 Milliarden US-Dollar vor. Damit sollen rund 65.000 verbleibende US-Klagen auf Bundesebene beigelegt werden.
Im Zuge dessen erhöhte Bayer die gesamten rechtlichen Rückstellungen auf nahezu 12 Milliarden US-Dollar. Für 2026 rechnet das Management mit rund 6 Milliarden US-Dollar an rechtlichen Auszahlungen. Die Konsequenz ist klar benannt: Bayer bereitet den Markt auf einen negativen Free Cashflow für das Gesamtjahr 2026 vor. Um die kurzfristige Liquidität zu sichern, steht zudem eine Kreditfazilität über 8 Milliarden US-Dollar bereit.
Was als Nächstes zählt
Bis zur Anhörung am 27. April 2026 bleibt der Supreme-Court-Fall der zentrale Taktgeber: Bayer will mit der FIFRA-Argumentation bundesweite Rechtssicherheit schaffen – andernfalls stellt der Konzern in den Unterlagen sogar die wirtschaftliche Grundlage der weiteren Vermarktung glyphosatbasierter Herbizide infrage. Gleichzeitig ist die finanzielle Belastung für 2026 durch geplante Auszahlungen und den erwarteten negativen Free Cashflow bereits abgesteckt – das macht die nächsten Wochen vor allem zu einem Countdown Richtung Gerichtstermin.
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