Die Ära von CureVac als eigenständiges Börsenunternehmen nähert sich ihrem endgültigen Abschluss. Nachdem BioNTech die Mehrheit an dem Tübinger Biotech-Pionier übernommen hat, richtet sich der Blick nun auf die Integration der Technologien in das Onkologie-Portfolio der Mainzer. Für verbliebene Aktionäre besteht jedoch dringender Handlungsbedarf: Eine wichtige Frist in der kommenden Woche entscheidet über die Liquidität ihrer Anlage und mögliche steuerliche Konsequenzen.
Strategische Neuordnung im Fokus
Der Markt betrachtet die Übernahme inzwischen als weitgehend abgeschlossen, da BioNTech bereits 81,74 Prozent der CureVac-Anteile hält. Im Zentrum der strategischen Bewertung steht aktuell nicht mehr der Übernahmepreis selbst, sondern der Nutzen der CureVac-Assets für die Pipeline von BioNTech. Analysten hoben am Dienstag hervor, dass insbesondere der mRNA-Kandidat BNT116, ursprünglich von CureVac gegen nicht-kleinzellige Lungenkarzinome entwickelt, eine Schlüsselrolle spielt.
Die Kombination dieses Wirkstoffs mit BioNTechs Antikörper-Kandidaten Gotistobart gilt als Validierung der Übernahmelogik. Diese beschleunigte Integration in eine vielversprechende Onkologie-Pipeline untermauert die Bewertung der Transaktion durch Marktbeobachter, die darin eine sinnvolle Konsolidierung der deutschen mRNA-Kompetenzen sehen.
Das Zeitfenster schließt sich
Während die strategischen Weichen gestellt sind, ist die aktuelle Kursentwicklung der CureVac-Aktie, die am Dienstag bei 4,41 Euro schloss, praktisch vollständig an die Notierung von BioNTech gekoppelt. Das feste Umtauschverhältnis von 0,05363 BioNTech-ADS pro CureVac-Aktie diktiert den Preis, Arbitrage-Möglichkeiten gelten als ausgeschöpft.
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Für Investoren, die ihre Anteile noch nicht angedient haben, läuft nun die weitere Annahmefrist. Diese endet am 18. Dezember 2025 um 06:01 Uhr deutscher Zeit (12:01 a.m. ET). Finanzexperten mahnen zur Vorsicht: Wer dieses Zeitfenster verstreichen lässt, setzt sich erheblichen Risiken aus.
Drohendes Delisting und Steuer-Nachteile
Die Risiken für abwartende Anleger sind konkret und finanzieller Natur. BioNTech plant nach Abschluss des Angebots eine Umstrukturierung, die voraussichtlich zum Delisting der CureVac-Aktien von der Nasdaq führen wird. Damit entfällt die einfache Handelbarkeit der Papiere. Zudem droht bei einer späteren Abfindung oder Dividendenzahlung im Rahmen der Reorganisation eine niederländische Quellensteuer von 15 Prozent, die bei einer jetzigen Andienung der Aktien vermieden werden kann.
Der 18. Dezember markiert somit die entscheidende Wegmarke für Minderheitsaktionäre. Nach Ablauf dieser Frist wird erwartet, dass die Aktie vom regulären Handel verschwindet und die verbleibenden Anteile in die neue Unternehmensstruktur überführt werden – allerdings unter potenziell ungünstigeren Bedingungen für die Halter.
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