Bayer vor der Aufspaltungsfrage: Zerschlagung oder Zusammenhalt?

Bayer-Aufspaltung bleibt wegen hoher Verschuldung und offenem Glyphosat-Vergleich ein mittelfristiges Szenario. Entscheidende Anhörung im September.

Dieter Jaworski ·
Bayer Aktie

Kurz zusammengefasst

  • Analysten diskutieren erneut Konzernaufspaltung
  • Hohe Nettoverschuldung bremst Zerschlagungspläne
  • Glyphosat-Vergleich: Anhörung auf September verschoben
  • Hybridweizen-Lizenz stärkt Agrargeschäft langfristig

Ausgangslage: Die Aufspaltungsdebatte lebt wieder auf

Bayer hat mit den Quartalszahlen vor gut einer Woche operative Stärke gezeigt, der Aktienkurs hat den Schwung seither aber nicht gehalten und büßte in den vergangenen sieben Tagen 2,5 Prozent ein.

Vor diesem Hintergrund rückt eine strukturelle Frage wieder in den Fokus: Analysten von Der Aktionär griffen am Mittwoch erneut die Idee auf, den Konzern in die drei Sparten Crop Science, Pharma und Consumer Health aufzuspalten.

Verwiesen wird dabei ausdrücklich auf die Komplexität eines solchen Schritts angesichts der bestehenden Nettoverschuldung. Für Anleger stellt sich damit die Frage, ob Bayer als integrierter Mischkonzern mehr wert ist als in seinen Einzelteilen – und ob die aktuelle Bilanzlage diesen Schritt überhaupt zulässt.

Parallel dazu hat Bayer seine Position im Agrargeschäft mit einer exklusiven Lizenzvereinbarung mit dem französischen Saatzuchtspezialisten RAGT gestärkt. Ziel ist die Entwicklung von Hybridweizen mit einer geplanten Markteinführung Anfang der 2030er Jahre; das Umsatzpotenzial wird bis Mitte der 2040er Jahre auf bis zu eine Milliarde Euro jährlich taxiert.

Ein solches Langfristprojekt zeigt, dass der Konzern operativ weiter in die Zukunft der Sparte Crop Science investiert – ein Signal, das im Aufspaltungs-Diskurs nicht zu vernachlässigen ist, denn wer eine Sparte verselbstständigen will, muss ihre eigenständige Wachstumsstory glaubhaft machen können.

Die entscheidende Frage: Erlaubt die Verschuldung eine Zerschlagung?

Im Kern dreht sich die Debatte um einen einzigen Faktor: die Nettoverschuldung. Bayer hatte sich Anfang Juli per Ad-hoc-Meldung zusätzliche 3,0 Milliarden Euro zur Verbesserung der Kapitalstruktur gesichert – ein Hinweis darauf, dass die Bilanzsanierung weiterhin oberste Priorität hat. Eine Aufspaltung in drei eigenständige Einheiten würde bedeuten, dass jede Sparte einen Teil dieser Schuldenlast tragen müsste.

Solange die Verschuldung hoch bleibt, dürfte eine Zerschlagung kaum kurzfristig realisierbar sein, wie auch die Analysten von Der Aktionär andeuten. Genau das ist der Grund, warum diese Diskussion an der Börse eher als mittelfristiges Szenario denn als unmittelbarer Kurstreiber gehandelt wird.

Bullisches Szenario: Entschuldung schafft Spielraum

Gelingt es Bayer, die Bilanz in den kommenden Quartalen weiter zu entlasten, könnte die Aufspaltungsoption realistischer werden. Die im Juli gesicherten Mittel zur Kapitalstruktur-Verbesserung wären ein erster Schritt. Sollte der Konzern zudem den im zweiten Quartal erreichten Rückkehr in die Gewinnzone verstetigen, würde das den Verhandlungsspielraum für eine spätere Strukturmaßnahme erweitern.

Auch der juristische Rückenwind spielt eine Rolle: Der Erfolg vor dem US-Supreme Court im Fall Durnell, bei dem die Richter mit 7 zu 2 Stimmen entschieden, dass Bundesrecht bundesstaatliche Klagen wegen fehlender Warnhinweise ausschließen kann, sofern die US-Umweltbehörde EPA die Produktsicherheit festgestellt hat, könnte die Rechtsrisiken rund um Glyphosat mittelfristig kalkulierbarer machen. Das würde die Bewertungsgrundlage für eine eigenständige Crop-Science-Einheit verbessern.

Bärisches Risiko: Der Glyphosat-Vergleich bleibt Unsicherheitsfaktor

Auf der anderen Seite bleibt die juristische Gesamtlage fragil. Die gerichtliche Anhörung zur endgültigen Genehmigung des 7,25 Milliarden US-Dollar schweren Sammelvergleichs im US-Glyphosat-Rechtsstreit wurde erneut verschoben, ein neuer Termin wird für den 14. September erwartet.

Jede weitere Verzögerung nährt Zweifel daran, wann Bayer tatsächlich Rechtssicherheit erlangt – und ohne diese Klarheit dürfte eine Aufspaltung noch schwerer zu strukturieren sein, weil unklare Haftungsrisiken kaum sauber auf einzelne Sparten verteilt werden können.

Zudem bleibt die Debatte um die Bayer 04 Fußball GmbH ein Nebenschauplatz: Der Konzern prüft nach der abschließenden Bewertung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel alle Optionen, um seine Interessen zu wahren – ein Verfahren, das zwar nicht bilanzrelevant ist, aber zeigt, wie viele offene Baustellen Bayer derzeit gleichzeitig bearbeitet.

Ausblick: Zwei Termine entscheiden den nächsten Schritt

Solange die Nettoverschuldung hoch und der Glyphosat-Vergleich juristisch offen bleibt, dürfte die Aufspaltungsdebatte ein theoretisches Szenario bleiben, das die Aktie eher begleitet als bewegt.

Kippt diese Konstellation – etwa durch eine zügige Genehmigung des Vergleichs oder eine schnellere Entschuldung als bislang absehbar –, könnte die Diskussion an Substanz gewinnen und stärker in die Kursbildung einfließen.

Der nächste konkrete Prüfstein ist die auf den 14. September terminierte Anhörung zum Sammelvergleich; sie dürfte zeigen, ob Bayer der Rechtssicherheit, die eine Konzernaufspaltung erst wirklich diskutierbar machen würde, ein entscheidendes Stück näherkommt.

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Bayer Aktie

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Sektor Gesundheitswesen
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ISIN: DE000BAY0017 WKN: BAY001

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