Die geplante Restrukturierung des Wiesbadener Projektentwicklers muss in die Verlängerung. Zwar signalisierten die Anleihegläubiger in einer ersten Abstimmung mehrheitlich Unterstützung für den Sankurs, doch eine formale Hürde verhindert die sofortige Umsetzung. Damit bleibt die finanzielle Neuaufstellung des Unternehmens vorerst in der Schwebe.
Formalität bremst Zeitplan
ABO Energy verfehlte bei der schriftlichen Abstimmung zur Anleihe 2024/2029 das notwendige Quorum. Wie das Unternehmen am 17. Februar bekannt gab, beteiligten sich lediglich rund 38 Prozent des ausstehenden Kapitals. Für eine Beschlussfähigkeit in der ersten Runde wären jedoch 50 Prozent erforderlich gewesen.
Inhaltlich fanden die Vorschläge des Managements zwar die nötige Mehrheit, doch die geringe Präsenz macht einen zweiten Anlauf unumgänglich. Finanzvorstand Alexander Reinicke wertete das Stimmverhalten dennoch als positives Signal: Die Gläubiger hätten die Notwendigkeit der Maßnahmen erkannt.
Hürden sinken im März
Der Fokus verlagert sich nun auf den 9. März 2026. Bei der anberaumten physischen Gläubigerversammlung in Wiesbaden sinkt die Latte für die Beschlussfähigkeit deutlich. Statt der Hälfte müssen dann nur noch 25 Prozent des qualifizierten Anleihekapitals vertreten sein.
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Diese zweite Runde ist entscheidend, um die Anleihebedingungen an die angespannte Lage anzupassen. Konkret geht es um den Verzicht auf sogenannte Negativverpflichtungen, die derzeit die Aufnahme neuer Kredite blockieren. Zudem sollen Kündigungsrechte temporär ausgesetzt werden, um dem Unternehmen Luft für die Sanierung zu verschaffen.
Rote Zahlen erzwingen Handeln
Der Druck auf das Management bleibt hoch. Nach mehreren Prognosekorrekturen erwartet ABO Energy für das Geschäftsjahr 2025 einen historischen Verlust von rund 170 Millionen Euro. Verantwortlich hierfür sind Sonderabschreibungen und gesunkene Margen im Projektgeschäft.
Die Zustimmung der Anleihegläubiger ist der nächste logische Schritt, nachdem sich das Unternehmen bereits Ende Januar mit den Banken auf eine Stillhaltevereinbarung geeinigt hatte. Mit der reduzierten Präsenzhürde am 9. März gilt die formale Annahme der Restrukturierungsmaßnahmen als wahrscheinlich, was den Weg für die dringend benötigte finanzielle Stabilisierung ebnen würde.
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