ABO WIND AG Aktie: Das Worst-Case-Szenario?

Die Anleihegläubiger von ABO Energy stimmen über eine Stillhaltevereinbarung ab, die für die Sicherung von Zwischenfinanzierungen und den Fortgang der Sanierung entscheidend ist.

Kurz zusammengefasst:
  • Gläubiger stimmen über Verzicht auf Klausel ab
  • Stillhaltevereinbarung soll Zwischenfinanzierung sichern
  • Unternehmen erwartet Rekordverlust von 170 Millionen Euro
  • Sanierungskonzept wird in Kürze erwartet

Bei ABO Energy spitzt sich die Restrukturierung auf einen konkreten Termin zu. Von Heute an bis Freitag stimmen die Gläubiger der Anleihe 2024/2029 darüber ab, ob sie einer Stillhaltevereinbarung beitreten. Das Votum entscheidet mit darüber, ob das Unternehmen Zwischenfinanzierungen für laufende Projekte absichern kann.

Wichtige Punkte auf einen Blick:
– Abstimmung der Anleihegläubiger: Heute bis Freitag (10.–12. Februar)
– Kernpunkt: Verzicht auf die Negativverpflichtungsklausel
– Hintergrund: Für 2025 erwartet das Unternehmen einen Jahresfehlbetrag von rund 170 Mio. Euro
– Stillhaltevereinbarung mit weiteren Finanzierungspartnern besteht seit 23. Januar

ABO WIND AG

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Warum das Votum jetzt so wichtig ist

Abgestimmt wird „ohne Versammlung“ über den Beitritt zur Stillhaltevereinbarung. Im Kern sollen Anleihegläubiger auf eine Negativverpflichtungsklausel in den Anleihebedingungen verzichten. Dieser Verzicht ist laut Unternehmen entscheidend, damit Sicherheiten für Zwischenfinanzierungen gestellt werden können – und damit der operative Betrieb während der Restrukturierung nicht ins Stocken gerät.

Gestern fand nach Unternehmensangaben zudem eine digitale Informationsveranstaltung statt, in der Details zur Restrukturierung erläutert wurden.

Stillhaltevereinbarung: Zeit kaufen für das Sanierungskonzept

Bereits am 23. Januar hatte ABO Energy eine Stillhaltevereinbarung mit Gläubigern wesentlicher Finanzierungen geschlossen. Sie umfasst unter anderem Konsortialkreditverträge, bilaterale Darlehen, ausgewählte Avallinien und Schuldscheindarlehen. Diese Finanzierungspartner verzichten während der Verhandlungen über das Sanierungskonzept auf die Geltendmachung von Kündigungsrechten.

Ein Sanierungsgutachten soll in der ersten Februarhälfte als Entwurf vorliegen. Genau hier liegt die Logik der Stillhaltephase: Zeit gewinnen, um das Konzept zu finalisieren, ohne dass Finanzierungsverträge vorzeitig gekündigt werden.

Der Auslöser: Prognosekürzungen und erwarteter Rekordverlust

Die Restrukturierung folgt auf mehrere Prognosekorrekturen. Mitte Januar senkte die Geschäftsführung die Jahresprognose 2025 erneut. Erstmals in der knapp 30-jährigen Unternehmensgeschichte erwartet ABO Energy einen Jahresfehlbetrag – rund 170 Mio. Euro bei einer erwarteten Konzerngesamtleistung von etwa 230 Mio. Euro.

Als Gründe nennt das Unternehmen unter anderem überzeichnete Wind-an-Land-Auktionen in Deutschland mit niedrigeren Einspeisevergütungen, Verschiebungen wesentlicher Windprojekte ins Jahr 2026, Sonderabschreibungen wegen gesunkener Erwartungen an Zuschlagsniveaus sowie negative Entwicklungen in internationalen Märkten.

Operativ läuft parallel ein Effizienz- und Transformationsprogramm. Für die Begleitung wurde Hübner Management mandatiert; ein CRO-Team steuert den Prozess. Zusätzlich setzt das Unternehmen auf Projektverkäufe zur Liquiditätsgenerierung – Ende Januar wurden drei Solarprojekte in Frankreich veräußert.

Von Heute an bis Freitag steht damit ein klarer Meilenstein an: Das Ergebnis der Anleihegläubiger-Abstimmung (10.–12. Februar) gibt den Rahmen vor, ob ABO Energy die geplanten Zwischenfinanzierungen über Sicherheiten darstellen kann – und damit, wie reibungslos die Restrukturierung in die nächste Phase übergeht.

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