Das Bundesjustizministerium hat am Wochenende einen Reformentwurf vorgelegt, der das Geschäftsmodell von Deutschlands größtem Wohnungskonzern direkt betrifft. Die geplanten Verschärfungen beim Mietrecht zielen auf stärkere Mieterrechte ab – mit potenziellen Auswirkungen auf die Ertragskraft von Vonovia.
Die wichtigsten Punkte der Reform:
- Indexmieten künftig auf 3,5 Prozent jährlich gedeckelt
- Möblierungszuschläge müssen offengelegt werden, neue Obergrenzen geplant
- Kurzzeitmietverträge auf maximal sechs Monate begrenzt
- Neue Regelungen für säumige Mieter bei Kündigungen
Was im Entwurf steht
Der Vorschlag aus dem Ministerium befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung der schwarz-roten Bundesregierung. Kernstück sind strengere Vorgaben bei Indexmietverträgen, die künftig nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen.
Zusätzlich müssen Vermieter bei möblierten Wohnungen den Aufschlag künftig transparent ausweisen. Der Entwurf sieht Obergrenzen vor, die auch das Alter der Möbel berücksichtigen. Bei Kurzzeitmietverträgen plant das Ministerium eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten.
Operative Auswirkungen
Die geplanten Regelungen treffen Vonovia in einem ohnehin anspruchsvollen Marktumfeld. Der Konzern hat seit Oktober 2025 mit einem charttechnischen Abwärtstrend zu kämpfen. Die Aktie notiert aktuell bei 24,71 Euro und damit deutlich unter dem 200-Tage-Durchschnitt von 26,79 Euro.
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Besonders die Deckelung von Indexmieten könnte die Planbarkeit künftiger Mieteinnahmen einschränken. Diese Vertragsform galt bisher als wichtiges Instrument zur Inflationsabsicherung.
Zeitplan und nächste Schritte
Der Entwurf muss die Ressortabstimmung durchlaufen, bevor er als Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden kann. Konkrete Zeitangaben zum Inkrafttreten fehlen bislang. Die bereits 2015 eingeführte Mietpreisbremse wurde von der Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert – der neue Vorschlag verschärft bestehende Regelungen zusätzlich.
Am 19. März 2026 legt Vonovia den Geschäftsbericht für 2025 vor. Spätestens dann dürfte das Management zur Einschätzung der Reformpläne Stellung nehmen.
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