Den Ruhestand als Finanzberater sichern: Wie man mit einer Verrentung fürs Alter vorsorgt

Viele
Versicherungsmakler wollen im kommenden Jahr kürzer treten oder
gar
in Rente gehen. Dabei machen sich viele von ihnen Sorgen um ihren
Bestand: Ihn zu verkaufen, bringt kaum noch Geld, den Bestand
allerdings herunterkommen zu lassen, bis die Kunden kündigen, ist
ihnen gegenüber nicht fair. Was also bleibt Maklern übrig?

„Für
Makler gibt es noch mehr Optionen als bis zum 80. Lebensjahr zu
arbeiten, oder ihren Bestand verkommen zu lassen. Auch Verrentung
kann eine Möglichkeit sein“, erklärt Benjamin Adamietz. Unter
einer Verrentung versteht man den Verkauf des eigenen
Kundenbestands
an einen Nachfolger. Im Gegenzug erhält der Makler einen
bestimmten
Prozentsatz oder vereinbarten Betrag, der ihm als Rente dient.
Adamietz ist Experte für Bestandsübernahmen und erklärt in
folgendem Gastbeitrag, worauf Makler achten sollte, wenn sie für
ihren Bestand eine Rente erhalten wollen.

  1. Käufer
    prüfen

Der
potenzielle Nachfolger muss dauerhaft absolut solvent und
zuverlässig
sein. Immerhin ist er der Garant für die zukünftige, bestenfalls
lebenslange Maklerrente. Vor diesem Hintergrund gilt es genau zu
prüfen, an wen sich der Makler bindet und wem er letztendlich
seinen
Kundenstamm anvertraut. Der sollte im Hinblick auf die
Rentensicherheit weitestgehend erhalten bleiben oder sogar
ausgebaut
werden können.

  1. Regionalität
    hat Vorrang

Die
Erfahrung lehrt, dass der regionale Nachfolger Vorrang vor einem
„Big
Player“ haben sollte. Gefragt ist ein zukünftiges Hegen und
Pflegen des übertragenen Kundenstammes – nicht das schnelle
Geschäft nur der Provision wegen. Regionalität ist gleichbedeutend
mit persönlichem Bezug zum einzelnen Kunden: Man kennt sich und
man
vertraut sich. Unser Geschäft ist immer noch Vertrauenssache – von
Mensch zu Mensch.

  1. Gute
    Übergabe steigert die Maklerrente

Je
werthaltiger der Kundenstamm ist, umso höher und stabiler
gestaltet
sich die Maklerrente. Auch an dieser Stelle stellt sich die Frage,
was anschließend mit dem Kundenbestand geschieht: Wird er
lediglich
verwaltet oder gestaltet? Datenmigration,Bestandsübertragung und
anschließende Kundenbetreuung müssen nahtlos ineinander übergehen.
Die Unternehmensphilosophien von Bestandskäufer und
Bestandsverkäufer sollten bestenfalls perfekt zueinander passen –
auch im Sinne der Kunden. Eine Übergabe über mehrer Wochen und
Monate, bei dem sich die Kunden an den neuen Berater gewöhnen
können, ist sehr hilfreich und steigert die Bestandssicherheit.

  1. Gesellschaftsform
    und Steuer

Der
Rechtsform des Nachfolgers gilt ein besonderes Augenmerk. Sie ist
aus
steuerlicher Sicht ausschlaggebend für die gesamte finanzielle
Transaktion. Auf die Unterstützung eines Steuerberaters darf jetzt
nicht verzichtet werden. Denn er kostet deutlich weniger, als sich
mit seinen Tipps sowohl einmalig als auch dauerhaft an Steuern
einsparen lässt.

  1. Datenschutz
    und Datenrecht

Rechtsgrundlagen
sind das BDSG, die DSGVO sowie der individuelle Kundenvertrag. Der
Datenschutz als solcher ist ein zunehmend hohes und
schützenswertes
Gut. Um hier nichts falsch zu machen, ist ein Rechtsanwalt oder
besser noch Fachanwalt gefragt und gefordert. Ziel ist die
Vermeidung
jeglicher Unliebsamkeiten von der Unterlassungserklärung bis zum
Gerichtsverfahren.

Über
Benjamin Adamietz:

Benjamin
Adamietz ist selbstständiger Versicherungsmakler und
Geschäftsführer
der ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH. Er bietet sowohl Privatkunden
als
auch selbstständigen Unternehmern individuelle
Versicherungslösungen. Dabei hilft er ihnen, Produkte zu finden,
die
zu ihren persönlichen Ansprüchen passen. Der Versicherungsexperte
verfolgt dabei einen kundenorientierten Ansatz und folgt stets
seinen
Leitworten: menschlich, modern und maßgeschneidert.

____________________________________________________________________________

Der Autor stellt hier lediglich Informationen zur
Verfügung, es erfolgt keine Anlageberatung, Empfehlung oder
Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögensanlagen.
Anlagegeschäfte beinhalten Risiken, so dass die Konsultierung
professioneller Anlagenberater empfohlen wird. Wir möchten in
diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ein Engagement in
Aktien (auch Hot Stocks oder Penny Stocks), Zertifikate, Fonds
oder Optionsscheine zum Teil mit erheblichen Risiko verbunden. Ein
Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen
werden.

Viele
Versicherungsmakler wollen im kommenden Jahr kürzer treten oder
gar
in Rente gehen. Dabei machen sich viele von ihnen Sorgen um ihren
Bestand: Ihn zu verkaufen, bringt kaum noch Geld, den Bestand
allerdings herunterkommen zu lassen, bis die Kunden kündigen, ist
ihnen gegenüber nicht fair. Was also bleibt Maklern übrig?

„Für
Makler gibt es noch mehr Optionen als bis zum 80. Lebensjahr zu
arbeiten, oder ihren Bestand verkommen zu lassen. Auch Verrentung
kann eine Möglichkeit sein“, erklärt Benjamin Adamietz. Unter
einer Verrentung versteht man den Verkauf des eigenen
Kundenbestands
an einen Nachfolger. Im Gegenzug erhält der Makler einen
bestimmten
Prozentsatz oder vereinbarten Betrag, der ihm als Rente dient.
Adamietz ist Experte für Bestandsübernahmen und erklärt in
folgendem Gastbeitrag, worauf Makler achten sollte, wenn sie für
ihren Bestand eine Rente erhalten wollen.

  1. Käufer
    prüfen

Der
potenzielle Nachfolger muss dauerhaft absolut solvent und
zuverlässig
sein. Immerhin ist er der Garant für die zukünftige, bestenfalls
lebenslange Maklerrente. Vor diesem Hintergrund gilt es genau zu
prüfen, an wen sich der Makler bindet und wem er letztendlich
seinen
Kundenstamm anvertraut. Der sollte im Hinblick auf die
Rentensicherheit weitestgehend erhalten bleiben oder sogar
ausgebaut
werden können.

  1. Regionalität
    hat Vorrang

Die
Erfahrung lehrt, dass der regionale Nachfolger Vorrang vor einem
„Big
Player“ haben sollte. Gefragt ist ein zukünftiges Hegen und
Pflegen des übertragenen Kundenstammes – nicht das schnelle
Geschäft nur der Provision wegen. Regionalität ist gleichbedeutend
mit persönlichem Bezug zum einzelnen Kunden: Man kennt sich und
man
vertraut sich. Unser Geschäft ist immer noch Vertrauenssache – von
Mensch zu Mensch.

  1. Gute
    Übergabe steigert die Maklerrente

Je
werthaltiger der Kundenstamm ist, umso höher und stabiler
gestaltet
sich die Maklerrente. Auch an dieser Stelle stellt sich die Frage,
was anschließend mit dem Kundenbestand geschieht: Wird er
lediglich
verwaltet oder gestaltet? Datenmigration,Bestandsübertragung und
anschließende Kundenbetreuung müssen nahtlos ineinander übergehen.
Die Unternehmensphilosophien von Bestandskäufer und
Bestandsverkäufer sollten bestenfalls perfekt zueinander passen –
auch im Sinne der Kunden. Eine Übergabe über mehrer Wochen und
Monate, bei dem sich die Kunden an den neuen Berater gewöhnen
können, ist sehr hilfreich und steigert die Bestandssicherheit.

  1. Gesellschaftsform
    und Steuer

Der
Rechtsform des Nachfolgers gilt ein besonderes Augenmerk. Sie ist
aus
steuerlicher Sicht ausschlaggebend für die gesamte finanzielle
Transaktion. Auf die Unterstützung eines Steuerberaters darf jetzt
nicht verzichtet werden. Denn er kostet deutlich weniger, als sich
mit seinen Tipps sowohl einmalig als auch dauerhaft an Steuern
einsparen lässt.

  1. Datenschutz
    und Datenrecht

Rechtsgrundlagen
sind das BDSG, die DSGVO sowie der individuelle Kundenvertrag. Der
Datenschutz als solcher ist ein zunehmend hohes und
schützenswertes
Gut. Um hier nichts falsch zu machen, ist ein Rechtsanwalt oder
besser noch Fachanwalt gefragt und gefordert. Ziel ist die
Vermeidung
jeglicher Unliebsamkeiten von der Unterlassungserklärung bis zum
Gerichtsverfahren.

Über
Benjamin Adamietz:

Benjamin
Adamietz ist selbstständiger Versicherungsmakler und
Geschäftsführer
der ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH. Er bietet sowohl Privatkunden
als
auch selbstständigen Unternehmern individuelle
Versicherungslösungen. Dabei hilft er ihnen, Produkte zu finden,
die
zu ihren persönlichen Ansprüchen passen. Der Versicherungsexperte
verfolgt dabei einen kundenorientierten Ansatz und folgt stets
seinen
Leitworten: menschlich, modern und maßgeschneidert.

____________________________________________________________________________

Der Autor stellt hier lediglich Informationen zur
Verfügung, es erfolgt keine Anlageberatung, Empfehlung oder
Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögensanlagen.
Anlagegeschäfte beinhalten Risiken, so dass die Konsultierung
professioneller Anlagenberater empfohlen wird. Wir möchten in
diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ein Engagement in
Aktien (auch Hot Stocks oder Penny Stocks), Zertifikate, Fonds
oder Optionsscheine zum Teil mit erheblichen Risiko verbunden. Ein
Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen
werden.

„Für
Makler gibt es noch mehr Optionen als bis zum 80. Lebensjahr zu
arbeiten, oder ihren Bestand verkommen zu lassen. Auch Verrentung
kann eine Möglichkeit sein“, erklärt Benjamin Adamietz. Unter
einer Verrentung versteht man den Verkauf des eigenen
Kundenbestands
an einen Nachfolger. Im Gegenzug erhält der Makler einen
bestimmten
Prozentsatz oder vereinbarten Betrag, der ihm als Rente dient.
Adamietz ist Experte für Bestandsübernahmen und erklärt in
folgendem Gastbeitrag, worauf Makler achten sollte, wenn sie für
ihren Bestand eine Rente erhalten wollen.

Käufer
prüfen

Der
potenzielle Nachfolger muss dauerhaft absolut solvent und
zuverlässig
sein. Immerhin ist er der Garant für die zukünftige, bestenfalls
lebenslange Maklerrente. Vor diesem Hintergrund gilt es genau zu
prüfen, an wen sich der Makler bindet und wem er letztendlich
seinen
Kundenstamm anvertraut. Der sollte im Hinblick auf die
Rentensicherheit weitestgehend erhalten bleiben oder sogar
ausgebaut
werden können.

Regionalität
hat Vorrang

Die
Erfahrung lehrt, dass der regionale Nachfolger Vorrang vor einem
„Big
Player“ haben sollte. Gefragt ist ein zukünftiges Hegen und
Pflegen des übertragenen Kundenstammes – nicht das schnelle
Geschäft nur der Provision wegen. Regionalität ist gleichbedeutend
mit persönlichem Bezug zum einzelnen Kunden: Man kennt sich und
man
vertraut sich. Unser Geschäft ist immer noch Vertrauenssache – von
Mensch zu Mensch.

Gute
Übergabe steigert die Maklerrente

Je
werthaltiger der Kundenstamm ist, umso höher und stabiler
gestaltet
sich die Maklerrente. Auch an dieser Stelle stellt sich die Frage,
was anschließend mit dem Kundenbestand geschieht: Wird er
lediglich
verwaltet oder gestaltet? Datenmigration,Bestandsübertragung und
anschließende Kundenbetreuung müssen nahtlos ineinander übergehen.
Die Unternehmensphilosophien von Bestandskäufer und
Bestandsverkäufer sollten bestenfalls perfekt zueinander passen –
auch im Sinne der Kunden. Eine Übergabe über mehrer Wochen und
Monate, bei dem sich die Kunden an den neuen Berater gewöhnen
können, ist sehr hilfreich und steigert die Bestandssicherheit.

Gesellschaftsform
und Steuer

Der
Rechtsform des Nachfolgers gilt ein besonderes Augenmerk. Sie ist
aus
steuerlicher Sicht ausschlaggebend für die gesamte finanzielle
Transaktion. Auf die Unterstützung eines Steuerberaters darf jetzt
nicht verzichtet werden. Denn er kostet deutlich weniger, als sich
mit seinen Tipps sowohl einmalig als auch dauerhaft an Steuern
einsparen lässt.

Datenschutz
und Datenrecht

Rechtsgrundlagen
sind das BDSG, die DSGVO sowie der individuelle Kundenvertrag. Der
Datenschutz als solcher ist ein zunehmend hohes und
schützenswertes
Gut. Um hier nichts falsch zu machen, ist ein Rechtsanwalt oder
besser noch Fachanwalt gefragt und gefordert. Ziel ist die
Vermeidung
jeglicher Unliebsamkeiten von der Unterlassungserklärung bis zum
Gerichtsverfahren.

Über
Benjamin Adamietz:

Benjamin
Adamietz ist selbstständiger Versicherungsmakler und
Geschäftsführer
der ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH. Er bietet sowohl Privatkunden
als
auch selbstständigen Unternehmern individuelle
Versicherungslösungen. Dabei hilft er ihnen, Produkte zu finden,
die
zu ihren persönlichen Ansprüchen passen. Der Versicherungsexperte
verfolgt dabei einen kundenorientierten Ansatz und folgt stets
seinen
Leitworten: menschlich, modern und maßgeschneidert.

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Der Autor stellt hier lediglich Informationen zur
Verfügung, es erfolgt keine Anlageberatung, Empfehlung oder
Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögensanlagen.
Anlagegeschäfte beinhalten Risiken, so dass die Konsultierung
professioneller Anlagenberater empfohlen wird. Wir möchten in
diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ein Engagement in
Aktien (auch Hot Stocks oder Penny Stocks), Zertifikate, Fonds
oder Optionsscheine zum Teil mit erheblichen Risiko verbunden. Ein
Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen
werden.

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