Zahlreiche Profi-Aufkäufer versprechen Maklern einen sorgenfreien Ruhestand. Der Ankauf des Maklerbestands wird dabei oft nicht als Einmalzahlung, sondern als Maklerrente abgewickelt. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, denn unter anderem wird eine lebenslange Zahlung oft nicht garantiert.
"Wer als Makler bei der Bestandsübertragung nicht aufpasst, muss außerdem mit einer hohen Versteuerung durch das Finanzamt rechnen", erklärt Versicherungsexperte Benjamin Adamietz. Gerne verrät er im Folgenden die größten Fehler, die bei der Altersvorsorge gemacht werden.
Fehler 1: Gleichbleibende Raten
Viele Makler begehen den Fehler, den Kaufpreis beim Verkauf auf Raten zu nehmen, die gleich hoch und über einen festen Zeitraum geschrieben worden sind. Das Problem: In diesem Fall betrachtet das Finanzamt den Kaufpreis als Gesamtsumme – und will die Steuer sofort haben. Besser ist es daher, variable Zahlungen zu vereinbaren, die in der Höhe schwanken. So kann das Finanzamt den Kaufpreis nicht sofort hochrechnen und der Makler bleibt nicht auf einer exorbitanten Steuerzahlung sitzen.
Fehler 2: Mangelndes Wissen über die eigenen steuerlichen Freibeträge
Die steuerlichen Freibeträge für Einzelunternehmer und juristische Personen sind unterschiedlich. Auch je nach Alter können sie variieren. Dennoch gibt es immer noch viele Menschen, die ihre Freibeträge nicht kennen. Ein Fehler, denn nur wer gut informiert ist, ist auch dazu in der Lage, seine steuerlichen Freibeträge entsprechend auszunutzen und Steuern zu sparen.
Fehler 3: Nichtbeachtung von Share Deal und Asset Deal
Makler, die eine GmbH besitzen, stehen bei der Altersvorsorge vor einer ganz besonderen Herausforderung: Sie müssen zwischen dem Share Deal und dem Asset Deal abwägen. Beim Verkauf der gesamten Maklerfirma handelt es sich um einen Share Deal. Wird hingegen nur ein Bestand oder Teilbestand verkauft, spricht man von einem Asset Deal. Steuerliche Behandlungen in diesem Bereich sollten unbedingt frühzeitig mit dem eigenen Steuerberater abgeklärt werden.
Fehler 4: Fehlende Zweitmeinung
Wenn es um die Versteuerung von Maklerrenten geht, ist eine kompetente Zweitmeinung unverzichtbar. Wichtig ist, sich an einen Steuerberater zu wenden, der wirklich mit der Materie vertraut ist. Denn nicht jeder Steuerberater zählt Versicherungsmakler zu seinen Kunden und hat sich bereits mit den Themen Maklerruhestand und Maklerrente auseinandergesetzt. Um nicht in die Steuerfalle zu laufen, sollte frühzeitig ein spezialisierter Steuerberater zu Rate gezogen werden, der das Thema ganzheitlich durchleuchten und alle Möglichkeiten sorgfältig abklopfen kann.
Fazit
Wenn es um die Themen Maklerruhestand und Maklerrente geht, ist die Steuer von entscheidender Bedeutung. Am Ende kommt es darauf an, finanziell und steuerlich alle Möglichkeiten auszuschöpfen und mögliche Fehler frühzeitig zu benennen. Entsprechend sollten steuerliche Fragen rund um die Altersvorsorge nur mit Experten besprochen werden.
Über Benjamin Adamietz:
Benjamin Adamietz ist selbstständiger Versicherungsmakler und Geschäftsführer der ADAMIETZ & KOLLEGEN GmbH. Er bietet sowohl Privatkunden als auch selbstständigen Unternehmern individuelle Versicherungslösungen an. Er hilft ihnen, Produkte zu finden, die zu ihren persönlichen Ansprüchen passen. Der Versicherungsexperte verfolgt dabei einen kundenorientierten Ansatz und folgt stets seinen Leitworten: menschlich, modern und maßgeschneidert. Weitere Informationen unter: www finanzkanzlei-adamietz de
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Der Autor stellt hier lediglich Informationen zur Verfügung, es erfolgt keine Anlageberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögensanlagen. Anlagegeschäfte beinhalten Risiken, so dass die Konsultierung professioneller Anlagenberater empfohlen wird. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ein Engagement in Aktien (auch Hot Stocks oder Penny Stocks), Zertifikate, Fonds oder Optionsscheine zum Teil mit erheblichen Risiko verbunden. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden.
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