Bayer Aktie: 4. Juni entscheidet über Opt-out-Quote

Bayer steht vor richtungsweisenden Terminen: Die Opt-out-Frist für den Roundup-Vergleich endet am 4. Juni, das Supreme Court Urteil könnte die Rechtslage grundlegend ändern.

Eduard Altmann ·
Bayer Aktie (KI-generiertes Symbolbild)
Symbolbild, KI-generiert

Kurz zusammengefasst

  • Opt-out-Frist endet am 4. Juni
  • Supreme Court Urteil im Juni erwartet
  • Umsatz im ersten Quartal gestiegen
  • Cashflow durch Vergleichszahlungen belastet

Zwei juristische Termine, eine Opt-out-Frist und ein ausstehendes Grundsatzurteil des US Supreme Court — für Bayer wird der Juni zum Monat der Wahrheit. Die Aktie rutschte am Freitag um 3,6 Prozent auf 36,48 Euro ab und liegt damit rund 26 Prozent unter ihrem 52-Wochen-Hoch.

4. Juni: Frist mit Sprengkraft

Im Februar 2026 schlug Bayer einen Sammelvergleich über 7,25 Milliarden Dollar vor. Ziel: Zehntausende Roundup-Klagen von Personen beizulegen, die nach dem Einsatz des Unkrautvernichters an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt sind. Ein Richter in Missouri erteilte im März die vorläufige Genehmigung.

Seitdem läuft die Uhr. Am 4. Juni endet die 90-tägige Frist, in der Kläger entscheiden müssen: mitmachen, Einwände erheben oder aussteigen. Bayer behielt sich das Recht vor, den Deal zu kündigen, wenn zu viele Kläger aussteigen. Die Opt-out-Quote wird damit zum direkten Gradmesser für die finanzielle Planungssicherheit des Konzerns.

Der Vergleich ist nicht unumstritten. Am 21. Mai erhoben Anwälte in Missouri formellen Einspruch und bezeichneten den Deal als „grossly inadequate and unfair“. Strittig ist auch eine sogenannte Futures-Unterklasse: Sie erfasst automatisch jeden in den USA, der vor dem 17. Februar 2026 Roundup verwendet hat — einschließlich Kinder und möglicherweise noch ungeborener Personen.

Supreme Court könnte 80 Prozent der Klagen erledigen

Parallel läuft ein Verfahren mit noch größerer Tragweite. Am 27. April hörte der US Supreme Court mündliche Argumente im Fall Monsanto v. Durnell. Die Kernfrage: Schließen bundesrechtliche Kennzeichnungsgesetze für Pflanzenschutzmittel staatliche Warnpflichtklagen aus? Die EPA hat Glyphosat durchgängig als nicht krebserregend eingestuft und das Roundup-Etikett ohne Warnhinweis genehmigt.

Laut JPMorgan fällt das Urteil Ende Juni. Rund 80 Prozent der noch offenen Glyphosat-Klagen gegen Bayer würden davon beeinflusst. Eine für Bayer günstige Entscheidung könnte den Rechtsstreit strukturell auflösen — ohne weiteren Vergleichsbedarf.

Operatives Geschäft liefert, Cashflow belastet

Das Tagesgeschäft läuft solide. Im ersten Quartal stieg der Umsatz währungsbereinigt um 4,1 Prozent auf 13,4 Milliarden Euro. Das bereinigte EBITDA legte um 9,0 Prozent auf 4,45 Milliarden Euro zu. Für das Gesamtjahr erwartet Bayer einen Umsatz zwischen 44,5 und 46,5 Milliarden Euro.

Der freie Cashflow trübt das Bild. Im ersten Quartal lag er bei minus 2,32 Milliarden Euro — nach minus 1,53 Milliarden Euro im Vorjahr. Haupttreiber waren Vergleichszahlungen rund um PCB und Glyphosat von rund 2,0 Milliarden Euro.

Auf der Pharmaseite gab es zuletzt Rückenwind: Die FDA gewährte dem Krebswirkstoff Sevabertinib den Priority-Review-Status. Kurz darauf nahm die Behörde den Zulassungsantrag für den Blutgerinnungshemmer Asundexian zur beschleunigten Prüfung an. Beide Entscheidungen fielen innerhalb von zwei Tagen. Die Phase-III-Studie REVEAL traf ihre primären Endpunkte für den PET/CT-Radiotracer Iod-124-Evuzamitide bei der Diagnose von Herzamyloidose.

Der juristische Kalender für die nächsten Wochen ist damit gesetzt: Opt-out-Frist am 4. Juni, Supreme-Court-Urteil im Juni, abschließende Vergleichsanhörung am 9. Juli. Drei Daten, die über Milliarden entscheiden.

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Bayer Aktie

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