Bayer Aktie: April wird zum Schlüsselmonat

Im April stehen für Bayer Hauptversammlung und eine entscheidende Anhörung vor dem US Supreme Court an. Ein Urteil im Glyphosat-Verfahren könnte die rechtliche Basis für Milliardenklagen verändern.

Eduard Altmann ·
Bayer Aktie

Kurz zusammengefasst

  • Supreme Court verhandelt über Roundup-Klagen Ende April
  • Pharmasparte erhält zwei wichtige Zulassungen in Japan
  • Hauptversammlung mit Dividendenvorschlag am 24. April
  • Aktie notiert deutlich unter Jahreshoch

Ende April verdichten sich bei Bayer die Ereignisse auf ungewöhnliche Weise. Innerhalb weniger Tage stehen Hauptversammlung, Supreme-Court-Anhörung und der Startschuss für die Quartalssaison an — eine Kombination, die den weiteren Kursverlauf maßgeblich beeinflussen dürfte.

Roundup-Verfahren: Potenzielle Milliardenwende

Am 27. April beginnen vor dem US Supreme Court die mündlichen Verhandlungen im Fall Monsanto v. Durnell. Im Kern geht es um die Frage der Bundesrechtspräemption: Verdrängt das Bundesrecht staatliche Klagen wegen angeblich fehlender Krebswarnungen auf Glyphosat-Produkten wie Roundup? Da die US-Umweltbehörde EPA solche Warnhinweise nicht vorschreibt, argumentiert Bayer, entsprechende Klagen seien unzulässig. Rückendeckung kommt dabei vom US-Justizministerium, das beim Supreme Court eine Stellungnahme zugunsten Bayers eingereicht hat.

Seit der Übernahme von Monsanto 2018 hat Bayer mehr als 11 Milliarden US-Dollar an Vergleichen und Urteilszahlungen geleistet — bei insgesamt über 100.000 Klagen. Ein Urteil zugunsten des Konzerns würde die rechtliche Grundlage für einen Großteil künftiger Klagen entziehen. Fällt es hingegen gegen Bayer aus, könnte auch der laufende Vergleichsprozess neue Klagewellen nicht dauerhaft abwenden. Ein endgültiges Urteil erwartet Bayer für die zweite Junihälfte.

Parallel dazu hat ein US-Bundesrichter einem separaten milliardenschweren Vergleichsvorschlag vorläufig zugestimmt. Alle Roundup-Klagen in Missouri ruhen bis zu einem endgültigen Beschluss; eine Fairness-Anhörung ist für den 9. Juli angesetzt.

Pharmasparte mit frischen Zulassungen

Abseits des Rechtsstreits lieferte die Pharmasparte zuletzt konkrete Fortschritte. Das japanische Gesundheitsministerium erteilte Bayer gleich zwei Zulassungen: Eylea 8 mg erhält die Freigabe als dritte Netzhautindikation in Japan — diesmal zur Behandlung von Makulaödemen infolge retinaler Venenverschlüsse. In der zugrundeliegenden Phase-III-Studie QUASAR benötigten Patienten mit der höher dosierten Variante im Schnitt drei Injektionen weniger als mit der Standarddosis, bei mehr als 60 Prozent der Patienten verlängerte sich das Behandlungsintervall auf vier Monate oder länger.

Ebenfalls zugelassen wurde das MRT-Kontrastmittel Ambelvist (Gadoquatrane) — nach Unternehmensangaben weltweit die erste Zulassung für dieses Produkt. Es enthält 60 Prozent weniger Gadolinium als die verfügbaren japanischen Alternativen bei gleichbleibender Bildqualität. Zulassungsverfahren in den USA, China und der EU laufen bereits.

Enger Terminkalender im April

Bereits am 24. April findet die Hauptversammlung statt, auf der ein Dividendenvorschlag von 0,11 Euro je Aktie zur Abstimmung steht. Drei Tage später folgt die Supreme-Court-Anhörung. Die Quartalszahlen sind für den 12. Mai angesetzt.

Die Aktie notiert derzeit rund 22 Prozent unterhalb ihres 52-Wochen-Hochs von 49,17 Euro und hat zuletzt die 100-Tage-Linie nach unten gekreuzt — der RSI von 29 signalisiert dabei eine überverkaufte Lage. Für das Gesamtjahr 2026 peilt Bayer einen währungsbereinigten Umsatz zwischen 45 und 47 Milliarden Euro an. Ob dieser Rahmen haltbar bleibt, wird maßgeblich davon abhängen, wie der Supreme Court im Juni entscheidet.

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Bayer Aktie

48,03 EUR

+ 0,03 EUR +0,06 %
KGV
KUV 1,08
Sektor Gesundheitswesen
Div.-Rendite 0,22 %
Marktkapitalisierung 47,16 Mrd. EUR
Ø Kursziel 56,81 EUR
ISIN: DE000BAY0017 WKN: BAY001

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