Bayer vor der Missouri-Anhörung: Wird aus dem Vergleich ein Etappensieg?

Bayer wartet auf die Missouri-Anhörung zum Roundup-Vergleich über 7,25 Milliarden US-Dollar; die EPA-Neubewertung folgt Ende 2026.

Dr. Robert Sasse ·
Abstrakte Darstellung einer angespannten juristischen Umgebung in einem Gerichtssaal mit atmosphärischer Beleuchtung. (KI-generiertes Symbolbild)
Symbolbild, KI-generiert

Kurz zusammengefasst

  • Missouri prüft Bayer-Vergleich am 14. September
  • Rund 65.000 Roundup-Fälle bleiben offen
  • 8th Circuit weist Einwände bereits zurück
  • EPA-Neubewertung für Ende 2026 angekündigt

Ausgangslage

Am kommenden Montag, dem 14. September, steht in St. Louis ein Termin an, der über die weitere Kursrichtung von Bayer mitentscheiden dürfte. Ein Gericht in Missouri prüft dann den 7,25 Milliarden US-Dollar schweren Sammelvergleich, mit dem Bayer rund 65.000 offene Roundup-Klagen in den USA beilegen will.

Richter Timothy Boyer wird über eingereichte Einwände verhandeln – ein abschließendes Urteil gilt als nicht wahrscheinlich für diesen Tag. Die Aktie notierte zuletzt bei 48,19 Euro und damit rund elf Prozent unter ihrem 52-Wochen-Hoch von 53,86 Euro. Der Glyphosat-Komplex bleibt damit der zentrale Unsicherheitsfaktor, an dem sich die Bewertung des Konzerns weiterhin abarbeitet.

Die entscheidende Frage

Für Anleger läuft alles auf eine Frage hinaus: Bekommt Bayer die juristische Hängepartie um Roundup endlich in geordnete Bahnen, oder zieht sich der Streit über weitere Instanzen hin?

Der aktuelle Vergleich soll frühere Regelungen ablösen – 2020 hatte Bayer bereits rund 10 Milliarden US-Dollar für einen Vergleich aufgewendet, ohne dass damit Ruhe einkehrte. Die Auszahlungen im neuen Vergleich sollen sich je nach Fall zwischen 10.000 und 165.000 US-Dollar bewegen, orientiert an Diagnosen von Non-Hodgkin-Lymphomen.

Ein Berufungsgericht, der 8th Circuit, hatte Einwände gegen den Vergleich Ende August bereits zurückgewiesen. Ob Richter Boyer dem Vergleich nun grünes Licht gibt, entscheidet, ob Bayer die Risikoreserve für Glyphosat glaubhaft eingrenzen kann – oder ob neue Klagewellen drohen.

Bullisches Szenario

Sollte die Anhörung ohne größere Störfeuer verlaufen und sich der Weg zu einer finalen Bestätigung des Vergleichs abzeichnen, hätte Bayer einen wichtigen Unsicherheitsfaktor eingehegt.

Rückenwind liefert zudem ein Urteil des US Supreme Court vom Juni: Mit einer 7:2-Mehrheit im Fall Durnell entschied das Gericht, dass Bundesrecht (FIFRA) bundesstaatliche Warnhinweis-Klagen verdrängt – ein Präzedenzfall, der künftige Klagen gegen Bayer erschweren könnte.

Zusätzlich hat die US-Umweltbehörde EPA für Ende 2026 eine aktualisierte Einschätzung zu Glyphosat angekündigt; hält sie an ihrer Position von 2017 fest, wonach der Wirkstoff nicht krebserregend sei, würde das die Position von Bayer weiter stützen.

In diesem Szenario könnte sich die Aktie dem 52-Wochen-Hoch wieder annähern, nachdem sie sich zuletzt vom Jahrestief bei 25,78 Euro bereits deutlich erholt hat.

Bärisches Szenario

Das Risiko liegt in der schieren Größe des Klagevolumens. Mit rund 65.000 offenen Fällen bleibt jede prozessuale Verzögerung teuer – zumal die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Krebsforschungsagentur IARC aus dem Jahr 2015 in vielen Klagen weiterhin als Argument dient und der wissenschaftliche Streit damit nicht beigelegt ist.

Lehnt Richter Boyer Teile des Vergleichs ab oder verzögert sich die Bestätigung durch weitere Einwände, drohen neue Verfahrensrunden vor höheren Instanzen.

Auch die für Ende 2026 erwartete EPA-Bewertung ist keine Formsache: Fällt sie schärfer aus als die bisherige Einschätzung der Behörde, könnte dies neue Klagewellen befeuern statt sie zu beenden. Die Aktie notiert derzeit knapp unter ihrem 50-Tage-Durchschnitt von 48,57 Euro – ein Signal dafür, dass der Markt die Anhörung noch mit Vorsicht einpreist.

Ausblick

Solange sich in Missouri kein grundlegender Rückschlag abzeichnet und die aufgelaufene Rechtsprechung – vom 8th-Circuit-Beschluss bis zum Supreme-Court-Urteil zugunsten von Bayer – ihre Richtung beibehält, dürfte der Markt den Vergleich als schrittweise Risikobegrenzung werten, nicht als endgültige Lösung.

Kippt jedoch die Anhörung am Montag zugunsten der Kläger oder verzögert sich die Bestätigung erneut, wäre mit erneutem Druck auf die Aktie zu rechnen, die sich zuvor stark von ihrem Jahrestief erholt hatte.

Der nächste konkrete Prüfstein ist damit klar terminiert: die Anhörung am 14. September in St. Louis, gefolgt von der für Ende 2026 angekündigten EPA-Neubewertung von Glyphosat. Bis dahin bleibt die Frage offen, ob aus dem milliardenschweren Vergleich tatsächlich ein Schlussstrich wird oder nur eine weitere Etappe in einem Rechtsstreit, der Bayer seit Jahren begleitet.

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Bayer Aktie

48,17 EUR

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KGV
KUV 1,06
Sektor Gesundheitswesen
Div.-Rendite 0,22 %
Marktkapitalisierung 47,32 Mrd. EUR
Ø Kursziel 57,39 EUR
ISIN: DE000BAY0017 WKN: BAY001

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