Monatelang schwebte das Damoklesschwert der Unsicherheit über der BayWa. Jetzt die Nachricht, auf die viele gewartet haben: Das Restrukturierungsgericht hat dem Sanierungsplan zugestimmt. Ist das der entscheidende Schritt aus der Krise?
Der Hammer ist gefallen: Gericht nickt Plan ab!
Es ist offiziell: Am 6. Juni 2025 gab das Amtsgericht München als zuständiges Restrukturierungsgericht sein Siegel unter den vorgelegten Restrukturierungsplan. Damit ist eine entscheidende Hürde auf dem Weg zur finanziellen Gesundung des Unternehmens genommen. Dieser richterliche Segen war der finale Akt, nachdem der Plan bereits am 15. Mai 2025 die notwendige Zustimmung der verschiedenen Gläubigergruppen im gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin erhalten hatte.
Für die BayWa bedeutet dies, dass die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nun unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung beginnen kann. Viele Anleger, die in den vergangenen Monaten eine wahre Achterbahnfahrt der Gefühle erlebt haben dürften, können wohl ein Stück weit aufatmen. Die Karten für die Zukunft des Traditionskonzerns werden jetzt neu gemischt.
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Und währenddessen im Tagesgeschäft?
Doch bedeutet die Konzentration auf die Restrukturierung Stillstand an allen anderen Fronten? Offenbar nicht gänzlich. Ein aktuelles Beispiel liefert die BayWa Mobility Solutions: Im oberbayerischen Rosenheim wurde kürzlich der bis dato größte Deutschlandnetz-Ladepark feierlich eröffnet.
Dieser XL-Ladepark, angesiedelt auf einem ehemaligen Kiesgelände, ist durchaus ein Statement. Mit acht Hochleistungsladesäulen von Alpitronik, die jeweils 400 Kilowatt liefern und insgesamt sechzehn Ladepunkte bieten, zeigt man Präsenz im wachsenden Markt der Elektromobilität. Besonders hervorzuheben ist eine eigene Spur für E-Lkw, was die zukunftsorientierte Planung unterstreicht. Auch wenn solche operativen Meldungen derzeit von den großen Restrukturierungsnachrichten überlagert werden, signalisieren sie doch laufende Geschäftstätigkeit.
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