BayWa Aktie: Solarverkauf — doch nicht alles?
BayWa r.e. hat Gresselgrund veräußert; die Umsetzung der geplanten Hybridanleihe-Restrukturierung steht weiterhin aus.

Kurz zusammengefasst
- Gresselgrund ging an iAccess Energy
- Solarpark mit 22 MWp vorgesehen
- Speicher mit 60 MWh geplant
- Jahresbericht 2025 für Dezember angekündigt
Bei BayWa stehen ein vollzogener Projektverkauf und die geplante Neuordnung der Finanzierung für unterschiedliche Fortschritte. Die Tochtergesellschaft BayWa r.e. hat ein Solarprojekt verkauft. Für die börsennotierte Muttergesellschaft bleibt dagegen die Ausgestaltung der Sanierung entscheidend. Der Verkauf ist deshalb kein Beleg dafür, dass auch die geplante Restrukturierung der Hybridanleihe abgeschlossen ist.
Projektverkauf mit konkretem Gegenstand
BayWa r.e. veräußerte nach eigenen Angaben vom 1. Oktober das Solarprojekt „Gresselgrund“ an iAccess Energy. Geplant sind eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit 22 MWp und ein Batteriespeicher mit 60 MWh.
Damit liegt eine konkrete Transaktion der Tochtergesellschaft vor. Dabei ist zwischen dem Verkauf des Projekts und dessen technischer Umsetzung zu unterscheiden: Die Anlage und der Speicher sind geplant. Aus dem vollzogenen Eigentümerwechsel folgt nicht, dass beide bereits errichtet wurden.
Für die Einordnung der BayWa-Aktie sind Projektgeschäft und Konzernfinanzierung daher getrennt zu betrachten. Der Projektverkauf betrifft einen konkreten Vermögenswert. Die Sanierungsvereinbarung betrifft hingegen die Bedingungen, unter denen Finanzierungspartner und Großaktionäre die Neuordnung unterstützen sollen.
Breite Unterstützung mit verbleibendem Vorbehalt
Vor rund einem Monat meldete BayWa eine Einigung auf ein Term Sheet für eine angepasste Sanierungsvereinbarung. Dahinter standen 267 von 268 erforderlichen Finanzierungspartnern. Diese hielten rund 99,98 % der erfassten Finanzverbindlichkeiten.
Auch die beiden Großaktionäre unterstützten die Einigung. Das dokumentiert eine breite Zustimmung zum vorgesehenen Rahmen. Ein Term Sheet ist allerdings von der Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen zu unterscheiden. Die geplante Restrukturierung der Hybridanleihe gehört zu diesen Maßnahmen.
Nach BayWas damaliger Ad-hoc-Mitteilung sollten die Anleihegläubiger den Nominalbetrag nahezu vollständig und aufgelaufene Zinsansprüche vollständig ohne Kompensation aufgeben. Vor rund zwei Wochen wurde über die dafür vorgesehene Gläubigerabstimmung berichtet. Am 7. Oktober veröffentlichte BayWa außerdem einen Antrag auf einen zusätzlichen Beschlusspunkt sowie die Stellungnahme des Emittenten dazu.
Finanzberichte als nächste Bewertungsgrundlage
Neben den Finanzierungskonditionen sind die angekündigten Finanzberichte für Anleger wichtig. Vor rund zwei Wochen wurde berichtet, dass der Jahresfinanzbericht 2025 am 22. Dezember 2026 erscheinen soll.
Die Vorankündigung enthielt dem Bericht zufolge keine Geschäftszahlen. Sie liefert damit einen Terminanker, aber noch keine Grundlage für eine neue Bewertung der Ertragslage.
Der Konzernfinanzbericht für das erste Halbjahr 2026 soll am 26. Februar 2027 folgen. Für Anleger ergeben sich damit zwei getrennte Prüfsteine: die Umsetzung der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen und die wirtschaftliche Lage, die BayWa mit den angekündigten Berichten offenlegen soll. Der Projektverkauf ersetzt keinen dieser beiden Nachweise.
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