Ein rechtlicher Schatten ist von BMW gewichen. Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) hat ihr Kartellverfahren gegen den Münchner Premiumhersteller eingestellt. Doch die Erleichterung kommt mit einem bitteren Beigeschmack. Denn BMW muss alle Verfahrenskosten tragen – ein klares Signal der Wettbewerbshüter. Was bedeutet das für die Aktie?
Knapp am Kartellskandal vorbeigeschrammt
Das Verfahren hatte es in sich. BMW stand unter dem Verdacht, seine Marktmacht missbraucht zu haben. Ein Servicepartner war demnach in einer Abhängigkeitssituation gefangen, ohne zumutbare Ausweichmöglichkeiten zu haben. Eine klassische Konstellation für Kartellrechtsverstöße.
Der Automobilriese konnte die Bedenken der Weko jedoch durch eine befristete Verlängerung der Geschäftsbeziehung ausräumen. Eine elegante Lösung, die eine mögliche Eskalation verhinderte. Doch die Regulierungsbehörde machte deutlich: Das ursprüngliche Verhalten stufte sie als "mutmaßlich unzulässig" ein.
Pyrrhussieg mit Kostenfolge
Hier liegt der Haken der vermeintlich guten Nachricht. BMW entgeht zwar einer Kartellstrafe, muss aber die gesamten Verfahrenskosten übernehmen. Das ist mehr als nur ein bürokratischer Akt – es ist eine klare Botschaft der Wettbewerbskommission.
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Die wichtigsten Fakten zum Weko-Entscheid:
- Kartellverfahren wegen Missbrauchsverdachts eingestellt
- BMW räumte Bedenken während der Untersuchung aus
- Vollständige Kostenübernahme durch BMW
- Ursprüngliches Verhalten als "mutmaßlich unzulässig" eingestuft
Charttechnik gibt Rückenwind
Während die Juristen die Akten schließen, sprechen die Charts eine andere Sprache. Die BMW-Aktie generierte zuletzt ein positives Signal mit einem neuen 4-Wochen-Hoch. Das Papier befindet sich damit in einem kurzfristigen Aufwärtstrend.
Kann dieser technische Impuls die rechtlichen Unsicherheiten überstrahlen? Die Einstellung des Verfahrens beseitigt zumindest eine Belastung, auch wenn der Beigeschmack bleibt. Für BMW schließt sich damit ein Kapitel, das deutlich teurer hätte werden können.
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