Bundesregierung einigt sich auf zweistufige Zuckersteuer ab 2027
Die Kabinettsvereinbarung sieht gestaffelte Sätze und eine Ausnahme für kleine Getränkehersteller vor; das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Kurz zusammengefasst
- 26 Cent ab über fünf Gramm Zucker
- 32 Cent ab acht Gramm Zucker
- Kleinbetriebe unter einer Million Liter ausgenommen
- Bundestagsfraktionen müssen Gesetz weiter vorantreiben
Die Bundesregierung bringt die umstrittene Sonderabgabe auf zuckergesüßte Getränke auf den Weg. Nach wochenlangem koalitionsinternem Tauziehen verständigte sich das Kabinett auf einen Stufenplan, der ab Mitte 2027 greifen soll. Die Koalition will damit Haushaltslöcher stopfen und Herstellern einen wirtschaftlichen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Das geplante Modell unterscheidet nach dem Zuckergehalt der Getränke. Ab dem 1. Juli 2027 wird für Produkte mit mehr als 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter eine Abgabe von 26 Cent fällig.
Liegt der Zuckeranteil noch höher, greift die zweite Stufe des Modells. Kleinere Betriebe bleiben von der Abgabe vollständig verschont, um den Druck auf handwerkliche und regionale Hersteller zu begrenzen.
Für stark gezuckerte Getränke ab 8 Gramm je 100 Milliliter sieht der Beschluss einen Satz von 32 Cent vor. Die Freistellung gilt für Betriebe, die weniger als eine Million Liter pro Jahr produzieren.
Widerstand aus den Bundesländern
Finanzminister Lars Klingbeil hatte das Projekt forciert, stieß im Vorfeld jedoch auf deutliche Hürden in den eigenen Reihen. Das Kanzleramt stoppte die Vorlage Anfang des Monats vorübergehend. Der Entwurf wich von den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit ab und galt regierungsintern zunächst als nicht mehrheitsfähig.
Für den Bundeshaushalt bringt die Neuregelung planbare Einnahmen. Im Einführungsjahr rechnet die Bundesregierung mit rund 690 Millionen Euro. Für das Jahr 2028 soll das Steueraufkommen auf 925 Millionen Euro steigen.
Kritik formiert sich vor allem in den Bundesländern. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein nannte die Abgabe eine Teuer-Steuer und verwies auf ohnehin hohe Lebenshaltungskosten. Es gehe primär um Haushaltslöcher des Bundes statt um Gesundheitsschutz. Rhein sieht ferner Arbeitsplätze in der mittelständischen Getränkeindustrie gefährdet.
Parallel dazu hatten sich bereits die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz gegen die Pläne gestellt. Sie lehnen staatliche Lenkung ab, die den Einkauf von Lebensmitteln verteuert. Nach der Einigung im Kabinett liegt die Formulierungshilfe nun bei den Koalitionsfraktionen im Bundestag, die das Gesetzgebungsverfahren vorantreiben müssen.