Covestro Aktie: Squeeze-out naht

Nach der Übernahme durch ADNOC leitet der neue Großaktionär XRG den Squeeze-out für Covestro ein. Die verbliebenen Aktionäre erhalten eine Barabfindung, bevor die Aktie vom Markt genommen wird.

Kurz zusammengefasst:
  • XRG überschreitet mit 95,1% die Schwelle für Squeeze-out
  • Barabfindung für verbliebene Minderheitsaktionäre folgt
  • Aktienkurs bewegt sich nahe dem Übernahmepreis
  • Delisting beendet Covestros Börsenära nach 2015

Mit dem Einstieg von XRG P.J.S.C. als neuem Großaktionär steht für die verbliebenen Minderheitsinvestoren von Covestro die letzte Phase an der Börse bevor. Der Anteil des neuen Eigentümers liegt nun bei rund 95,10 Prozent des Grundkapitals – genug, um einen aktienrechtlichen Squeeze-out einzuleiten. Im Mittelpunkt steht damit vor allem eine Frage: Auf welchem Niveau wird die Barabfindung für die Restaktionäre festgesetzt?

Squeeze-out eingeleitet

Mit dem Überschreiten der 95-Prozent-Schwelle sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Squeeze-out nach § 327a AktG erfüllt. Die Aktien der Minderheitsaktionäre sollen gegen eine angemessene Barabfindung auf den Hauptaktionär übertragen werden. XRG hat das entsprechende Verlangen bereits offiziell an den Vorstand von Covestro gerichtet.

Covestro

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Im Handel spiegelt sich diese Situation deutlich wider:

  • Die Aktie bewegt sich mit 60,64 Euro heute sehr eng um den gestrigen Schlusskurs von 60,62 Euro.
  • Der Abstand zum 52‑Wochen-Hoch von 66,00 Euro beträgt rund 8 Prozent.
  • Der RSI von 30,3 signalisiert ein technisch bereits stark ausgereiztes Niveau.

Die Kursentwicklung der letzten Tage zeigt, dass sich die Spekulationen nahezu vollständig auf die Höhe der Abfindung konzentrieren. Die Volatilität ist für diese Phase typisch deutlich gesunken, neue fundamentale Impulse spielen kaum noch eine Rolle.

ADNOC-Deal als Hintergrund

Der nun eingeleitete Squeeze-out ist der Schlusspunkt einer größeren Transaktion in der europäischen Chemiebranche. Der staatliche Ölkonzern ADNOC aus Abu Dhabi hatte den Übernahmeprozess über seine Investmentplattform XRG im vergangenen Jahr vorangetrieben.

Wichtige Eckpunkte:

  • Closing: Der formale Abschluss der Übernahme erfolgte am 10. Dezember 2025.
  • Führungsebene: Kurz darauf wurde der frühere OMV-Chef Dr. Rainer Seele zum Aufsichtsratsvorsitzenden berufen. Finanzvorstand Christian Baier kündigte am 18. Dezember 2025 an, seinen bis September 2026 laufenden Vertrag nicht zu verlängern, wird seine Aufgaben bis dahin aber weiter ausüben.
  • Strategie: ADNOC will Covestro als zentrale Plattform für Performance Materials und Spezialchemikalien nutzen und hat eine Kapitalerhöhung von 1,17 Milliarden Euro zugesagt, um die Wachstumspläne zu unterlegen.

Für den deutschen Kapitalmarkt bedeutet der Schritt den Verlust eines weiteren großen Titels aus dem DAX-/MDAX-Umfeld. Covestro war seit dem Börsengang 2015 als zyklischer, dividendenstarker Wert etabliert.

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Marktreaktion und Bewertung

Marktteilnehmer sehen den schnellen Squeeze-out als folgerichtigen Schritt nach der klaren Eigentümerkonzentration. Dass XRG bereits kurz nach dem Closing die 95-Prozent-Marke überschritten hat, unterstreicht das Ziel, Covestro vollständig zu integrieren und von den Verpflichtungen einer Börsennotiz zu lösen.

Für Anleger, die das Übernahmeangebot von 62,00 Euro je Aktie nicht angenommen haben, eröffnet der Squeeze-out nun den finalen Ausstieg. Gleichzeitig entfällt damit die Chance, an möglichen operativen Erholungen der Chemiebranche und einer längerfristigen Neupositionierung des Unternehmens unter ADNOC-Regie teilzuhaben.

Charttechnisch ist die Lage weitgehend eingefroren:

  • Der Kurs liegt nur knapp unter dem 50‑Tage-Durchschnitt von 61,32 Euro.
  • Der Abstand zum 200‑Tage-Durchschnitt von 59,97 Euro beträgt gut 1 Prozent.
  • Auf Sicht von 12 Monaten ergibt sich trotz der jüngsten Seitwärtsphase noch ein Zuwachs von knapp 8 Prozent.

Diese Daten unterstreichen, dass der Markt die Aktie bereits als Übernahme- bzw. Abfindungsstory betrachtet, nicht mehr als klassischen zyklischen Chemietitel.

Nächste Schritte und zeitlicher Rahmen

Das weitere Vorgehen ist klar gesetzlich geregelt und folgt einem standardisierten Ablauf:

  1. Unternehmensbewertung: Ein Wirtschaftsprüfer ermittelt den Unternehmenswert als Grundlage für die Barabfindung. In der Praxis orientiert sich diese häufig am gewichteten Durchschnittskurs der vergangenen Monate oder am letzten Übernahmepreis.
  2. Hauptversammlung: In den kommenden Monaten wird eine Hauptversammlung einberufen, auf der der Übertragungsbeschluss zugunsten von XRG gefasst werden soll.
  3. Delisting: Mit Eintragung dieses Beschlusses ins Handelsregister erlischt die Börsennotierung endgültig, die Aktien der Minderheitsaktionäre werden gegen Zahlung der festgelegten Abfindung übertragen.

Für die Aktionäre bedeutet das: Sie müssen derzeit nicht aktiv werden. Die Entschädigung erfolgt automatisch im Rahmen des Squeeze-out-Verfahrens. Abseits möglicher kleiner Aufschläge, die sich aus der endgültigen Bewertung ergeben können, sind keine größeren Kursbewegungen mehr zu erwarten – der Exit für die Restinvestoren ist im Wesentlichen vorgezeichnet.

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