CureVac Aktie: Ernüchterung allerorts?

Die strategische Akquisition von CureVac durch BioNTech steht kurz vor dem Abschluss. Anleger müssen ihre Depotbanken bis zum 2. Dezember instruieren, um steuerliche Nachteile und Illiquidität zu vermeiden.

Kurz zusammengefasst:
  • Operative Frist für Umtausch endet am 2. Dezember
  • Verpassen droht Illiquidität und Quellensteuer
  • Umtauschverhältnis von 0,05363 BioNTech-ADS
  • Überwältigende Mehrheit der Aktionäre stimmte zu

Für Anleger der CureVac N.V. läuft der Countdown unerbittlich. Die strategische Übernahme durch den Mainzer Impfstoff-Giganten BioNTech biegt auf die Zielgerade ein, doch wer jetzt zögert, könnte teure Fehler begehen. Während die formale Frist noch kurz läuft, müssen Depotbanken bereits morgen instruiert werden – sonst drohen Liquiditätsengpässe und steuerliche Nachteile.

Gefahr für Nachzügler

Auf dem Papier scheint noch Zeit zu sein: Das offizielle Umtauschangebot läuft bis Mittwoch, den 3. Dezember 2025. Doch der Schein trügt. Aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeiten bei Banken und Lagerstellen (Depository Trust Company) endet die operative Frist bereits morgen, am Dienstag, den 2. Dezember 2025, um 18:00 Uhr ET.

Wer diesen Termin verpasst, kann nicht mehr am primären Umtauschangebot teilnehmen. Die Konsequenz: Die Aktien rutschen in die komplexe Phase der sogenannten „Post-Offer Reorganization“. Anleger laufen Gefahr, auf illiquiden Titeln sitzenzubleiben, die sich kaum noch über die Börse verkaufen lassen.

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Die Eckdaten des Deals:

  • Operative Frist: 2. Dezember 2025 (Morgen!)
  • Umtauschverhältnis: 0,05363 BioNTech ADS für 1 CureVac-Aktie
  • Zustimmung: 99,16 % der Aktionäre votierten bereits für den Deal
  • Szenario: Übernahme und anschließendes Delisting

Steuerfalle droht

Warum ist das Einhalten der Frist so entscheidend? Es geht nicht nur um die Handelbarkeit. Nach Ablauf der Frist plant BioNTech, die verbleibenden Minderheitsanteile über gesetzliche Mechanismen einzuziehen (Squeeze-out). Da CureVac seinen Sitz in den Niederlanden hat, könnte eine solche Zwangsabfindung steuerlich als Liquidationserlös gewertet werden.

Das bedeutet konkret: Es könnte eine Quellensteuer von rund 15 % anfallen. Wer hingegen das aktuelle Umtauschangebot annimmt, kommt je nach Steuerwohnsitz oft günstiger davon. Finanziell ist der Weg bereits geebnet, nachdem fast alle Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. November grünes Licht gaben. Der Markt sieht die Zukunft der Technologieplattform eindeutig unter dem Dach von BioNTech, fernab vom Druck, als eigenständiges Unternehmen ständig neues Kapital verbrennen zu müssen.

Die nächsten 24 Stunden entscheiden nun für jeden Einzelnen darüber, wie reibungslos der Ausstieg funktioniert.

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