Die Aktionäre von DeFi Technologies erleben derzeit eine ambivalente Nachrichtenlage. Während die Tochtergesellschaft Valour in Großbritannien einen signifikanten regulatorischen Durchbruch feiert und den Zugang zum Massenmarkt erhält, wächst in den USA der juristische Druck. Das Unternehmen muss operative Fortschritte gegen die Aufarbeitung verfehlter Prognosen aus dem Vorjahr abwägen.
Die Fakten im Überblick:
* Marktzugang: Valour-Produkte sind nun für britische Privatanleger zugelassen.
* Handelsstart: Die Notierung an der Londoner Börse begann gestern.
* Rechtsstreit: US-Kanzleien fordern Anleger zu Sammelklagen auf.
* Terminsache: Die Frist für Hauptkläger endet am 30. Januar.
Türöffner für den britischen Massenmarkt
Operativ konnte DeFi Technologies einen wichtigen Sieg verzeichnen. Die britische Finanzaufsicht FCA und die Londoner Börse (LSE) haben grünes Licht für den Vertrieb von Krypto-ETPs an Privatkunden gegeben. Dieser Schritt beendet die bisherige Beschränkung auf professionelle Investoren und öffnet die Produkte für ein deutlich breiteres Publikum über klassische Brokerage-Plattformen.
Seit gestern, dem 26. Januar, sind der „1Valour Bitcoin Physical Staking“ und der „1Valour Ethereum Physical Staking“ regulär handelbar. Diese Produkte bieten Investoren nicht nur ein physisch hinterlegtes Engagement in die beiden größten Kryptowährungen, sondern beinhalten auch eine Staking-Komponente. Für das Unternehmen bedeutet dies potenziell höhere Zuflüsse an verwaltetem Vermögen (AUM) aus dem wichtigen britischen Markt.
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Juristisches Nachspiel in den USA
Der operativen Expansion steht eine juristische Auseinandersetzung in den Vereinigten Staaten gegenüber. Mehrere Anwaltskanzleien mobilisieren derzeit für eine Sammelklage gegen das Unternehmen. Im Fokus steht der Zeitraum zwischen dem 12. Mai und dem 14. November 2025. Der Vorwurf wiegt schwer: Das Management soll irreführende Aussagen getätigt und Probleme bei der Umsetzung der DeFi-Arbitrage-Strategie sowie die Wettbewerbssituation falsch dargestellt haben.
Hintergrund ist die deutliche Senkung der Umsatzprognose am 14. November 2025 im Rahmen der Q3-Zahlen, die damals zu einem Kursrutsch führte. Die Kläger argumentieren, dass die Unwahrscheinlichkeit, die Jahresziele zu erreichen, intern bereits früher bekannt gewesen sein muss.
Für Anleger liegt der Fokus nun auf dem kommenden Freitag, dem 30. Januar 2026. An diesem Tag endet die Frist, bis zu der sich geschädigte Investoren als Hauptkläger (Lead Plaintiff) melden können. Erst danach wird sich das tatsächliche Ausmaß der juristischen Belastung für DeFi Technologies konkretisieren.
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