Die Bundesnetzagentur hat ihre umstrittene Monitoringstelle für doppelte Glasfaserausbauten eingestellt – und damit der Deutschen Telekom faktisch den Rücken gestärkt. Von 539 gemeldeten Doppelbau-Fällen ließen sich "keine belastbaren Rückschlüsse" ziehen. Ein Schlag ins Gesicht für die Konkurrenz, die dem Bonner Konzern jahrelang "strategisch-destruktives" Verhalten vorgeworfen hatte.
Die Aktie reagierte zunächst positiv auf die Nachricht und kletterte am Mittwoch um 0,38 Prozent auf 31,83 Euro. Doch die Euphorie währte nur kurz – am Donnerstag drehte der Titel ins Minus und gab zeitweise 0,60 Prozent auf 31,64 Euro ab.
Wettbewerber schäumen vor Wut
Der Streit um den sogenannten "Überbau" hatte die Branche jahrelang beschäftigt. Kleinere Glasfaseranbieter warfen der Telekom vor, durch bloße Ausbau-Ankündigungen ihre Geschäftsmodelle zu torpedieren. Schon die Drohung mit einem parallelen Netzausbau könne Investoren anderer Anbieter abschrecken und deren Projekte zum Erliegen bringen.
Doch die Bundesnetzagentur winkte ab. "Leere" Ausbauankündigungen seien "sehr selten" gewesen – und das unabhängig davon, ob die Telekom oder ein Wettbewerber betroffen war. Ein vernichtendes Urteil für die Kritiker.
Telekom sieht sich bestätigt
Wolfgang Kopf, Leiter Politik und Regulierung bei der Telekom, konnte seine Genugtuung kaum verhehlen: "Das Ergebnis belegt, was wir immer gesagt haben – wir führen eine Schein-Debatte." Die "massiven Vorwürfe" hätten einer Tatsachenüberprüfung nicht standgehalten.
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Die Verbände Breko und VATM, Sprachrohre der Telekom-Konkurrenz, zeigten sich erwartungsgemäß empört. Sie kritisierten, die Untersuchung bleibe "weit hinter den Möglichkeiten zurück" und appellierten an Bundesdigitalminister Karsten Wildberger, endlich für "faire Rahmenbedingungen" zu sorgen.
Kein nachhaltiger Kursschub
Doch kann dieser regulatorische Rückenwind die Aktie langfristig beflügeln? Die schwankenden Kurse deuten darauf hin, dass Anleger die Tragweite der Entscheidung noch bewerten. Immerhin entfällt damit ein erhebliches Risiko für die Telekom – mögliche Auflagen oder Beschränkungen beim lukrativen Glasfaserausbau sind vom Tisch.
Die Konkurrenz kann sich künftig nur noch bei der Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur beschweren – allerdings müssen Vorwürfe dort "konkret belegt" werden. Vage Unterstellungen reichen nicht mehr aus.
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