Die DocMorris Aktie gerät nach einem juristischen Rückschlag weiter unter Druck. Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte dem Unternehmen ein zentrales Marketinginstrument für die Neukundengewinnung im E-Rezept-Geschäft. Diese Entscheidung trifft die Online-Apotheke in einer Phase, in der der Wettbewerb um digitale Rezepte intensiviert wird.
Urteil verbietet Kopplungs-Modell
Am 9. Dezember 2025 entschied das OLG Karlsruhe, dass eine wichtige Bonusaktion von DocMorris unzulässig ist. Das Gericht (Az. 14 U 49/25) kippte einen 25-Euro-Gutschein, den Kunden für die Einlösung eines E-Rezepts erhielten – jedoch nur unter der Bedingung, dass sie gleichzeitig nicht-verschreibungspflichtige Produkte kauften.
Die Richter werteten diese Praxis als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Sie sahen die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung von Patienten, insbesondere bei chronisch Kranken, die von Zuzahlungen befreit sind. Damit ist es DocMorris untersagt, Anreize zu setzen, die Patienten primär zum Kauf rezeptfreier Produkte verleiten, um Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten.
Finanzielle Risiken und steigender Wettbewerbsdruck
Das Urteil hat direkte operative Folgen. Ein effektives Instrument zur Kundenakquise in der kritischen Einführungsphase des E-Rezepts fällt weg. Marktbeobachter weisen auf mögliche finanzielle Risiken hin: Sollten Wettbewerber oder Krankenkassen auf Basis des Urteils Schadensersatzforderungen oder Rückabwicklungen für die Vergangenheit verlangen, könnten der Bilanz zusätzliche Belastungen drohen.
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Gleichzeitig verschärft sich der Wettbewerb. Während DocMorris juristisch ausgebremst wird, drängen neue Akteure wie die Drogeriekette dm in den Markt für verschreibungspflichtige Medikamente, was den Margendruck weiter erhöhen könnte.
Was bedeutet das für das Geschäftsmodell?
Für Investoren verschlechtern sich die Rahmenbedingungen konkret. Das Geschäftsmodell von Online-Apotheken hängt stark von effizienter Kundenakquise ab. Wenn kostengünstige Incentives wie das Gutschein-Modell wegfallen, steigen die Customer Acquisition Costs (CAC) zwangsläufig an.
Die juristische Klarstellung signalisiert, dass Versuche, Werbebeschränkungen durch komplexe Rabattkonstruktionen zu umgehen, von deutschen Gerichten konsequent unterbunden werden. Analysten, darunter UBS, reagierten bereits skeptisch und bestätigten ihre Verkaufsempfehlungen mit Verweis auf teurere Kundengewinnung. Die Aktie steht vor der Herausforderung, neue, rechtskonforme Wege zur Kundenbindung zu finden, während der Wettbewerb nicht schläft.
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