Das Kapitel Helma Eigenheimbau an der Börse ist endgültig zugeschlagen. Nach dem Delisting im vergangenen Jahr steht fest: Für ehemalige Aktionäre bleibt am Ende nichts als ein wertloses Depotfragment. Während der operative Kern unter neuem Dach weiterlebt, markierte der vollständige Handelsstopp den Schlusspunkt einer tiefgreifenden Insolvenz.
Die wichtigsten Fakten zum Börsenaus:
* Januar 2025: Vollständige Einstellung des Börsenhandels (Delisting)
* Juni 2024: Eröffnung des Insolvenzverfahrens
* November 2024: Übernahme des operativen Geschäfts durch die Capella-Gruppe
* Status: Investment für Altaktionäre gilt als wertlos
Der Weg in die Bedeutungslosigkeit
Die Abwärtsspirale begann im März 2024 mit dem Insolvenzantrag. Nachdem das Verfahren im Juni desselben Jahres offiziell eröffnet worden war, beantragte der Insolvenzverwalter im Oktober 2024 die Einstellung des Börsenhandels. Mit dem Vollzug des Delistings im Januar 2025 versiegte die Liquidität der Aktie vollständig.
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Doch was bedeutet dieser Schritt konkret für die verbliebenen Anteilseigner? Fakt ist, dass das Papier seit dem Rückzug vom Parkett als wertlos eingestuft wird. Jegliche Hoffnung auf eine Kurserholung durch Marktmechanismen wurde mit der Einstellung der Notierung zunichtegemacht. Das Kapitel Helma am Kapitalmarkt ist damit beendet.
Operatives Geschäft unter neuem Dach
Trotz des finanziellen Scheiterns der AG wird auf einigen Baustellen weitergearbeitet. Die Berliner Capella-Gruppe hat das Betriebsvermögen sowie rund 130 Mitarbeiter zum 1. November 2024 übernommen. Einzelne Vorhaben, wie etwa im OstseeResort Olpenitz, werden über Treuhandmodelle fortgeführt, um die Fertigstellung laufender Bauprojekte zu sichern.
Während sich die deutsche Baubranche heute, im Februar 2026, spürbar stabilisiert, bleibt Helma Eigenheimbau dieser Aufschwung verwehrt. Die AG profitiert nicht mehr von den verbesserten Marktbedingungen. Da die Aktie nicht mehr gehandelt wird, sind künftige Marktentwicklungen für Altaktionäre irrelevant. Es stehen keine Termine für Hauptversammlungen oder Berichte an, die den Status der Wertlosigkeit verändern könnten. Für ehemalige Anleger ist das Investment mit dem Totalverlust abgeschlossen.
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