Meta Aktie: Zuckerbergs Steuerplan
Die neue Aktienklasse ermöglicht Zuckerberg Verkäufe ohne Verlust seiner Stimmenmehrheit; zugleich verschiebt Meta umstrittene Geschäftsbedingungen.

Kurz zusammengefasst
- Class-C-Papiere sollen im Januar starten
- Bis zu 20 Prozent sofort veräußerbar
- Kalifornische Vermögensabgabe könnte Zuckerberg treffen
- Neue Geschäftsbedingungen starten später
Meta hat eine neue Aktienklasse ohne Stimmrecht beschlossen. Offiziell geht es um Flexibilität bei Kapitalmaßnahmen, doch der Zeitpunkt wirft Fragen auf: In Kalifornien droht eine Vermögensteuer für Milliardäre, und CEO Mark Zuckerberg wäre direkt betroffen.
Zwei Aktien für eine
Die neue Class-C-Aktie soll im Januar wirksam werden. Aktionäre erhalten für jede Class-A- oder Class-B-Aktie eine stimmrechtslose Aktie dazu, faktisch ein Split im Verhältnis zwei zu eins. Meta nennt als mögliche Verwendungen Kapitalbeschaffung, Mitarbeitervergütung und Übernahmen, auch im Bereich künstliche Intelligenz.
Einer Meldung an die US-Börsenaufsicht zufolge darf Zuckerberg bis zu 20 Prozent der ihm zugeteilten Class-C-Aktien sofort verkaufen oder übertragen. Das entspricht zehn Prozent seines wirtschaftlichen Gesamtanteils. Ausdrücklich genannt wird auch der Zweck, mögliche Verpflichtungen aus der kalifornischen Proposition 40 zu decken.
Die Maßnahme sieht eine einmalige Abgabe von fünf Prozent auf das Vermögen bestimmter Milliardäre in Kalifornien vor. Für Zuckerberg könnte die Rechnung bei bis zu 11 Milliarden Dollar liegen, falls die Abstimmung erfolgreich ausgeht. Verkäufe nicht stimmberechtigter Papiere ließen seine Stimmenmehrheit unangetastet.
Gegenwind bei den Geschäftsbedingungen
Auch an anderer Front wächst der Druck. Meta verschiebt die Einführung aktualisierter Geschäftsbedingungen vom 30. Oktober auf den 20. November, um Bedenken von Verlagen und Werbekunden auszuräumen. Bei den Wettbewerbsbehörden der EU und Großbritanniens liegen Beschwerden vor. Die Kritiker befürchten, der Konzern könne Inhalte unbegrenzt für seine KI-Dienste nutzen. Meta weist das zurück.
Nun schaltet sich die US-Senatorin Marsha Blackburn ein. Die Republikanerin sieht in den Änderungen eine weitreichende Befugnis, Inhalte von Websites abzugreifen, die mit Facebook- und Instagram-Geschäftskonten verknüpft sind. Die Streichung eines ausdrücklichen KI-Trainingsverweises reiche nicht aus. Sie fordert, Meta müsse die Bedingungen zurückziehen.
Der Konzern hält dagegen. Die Änderungen beträfen nur Werbe- und Geschäftsprodukte, am Umgang mit Web-Crawlern ändere sich nichts. Inhaber könnten weiterhin per robots.txt ihre Präferenzen signalisieren.
Parallel dazu bleibt die Stimmung am Markt gemischt. Rekordumsätze und übertroffene Erwartungen stehen den steigenden KI-Ausgaben gegenüber, die Anleger nervös machen.
Konkrete Daten stehen nun fest: Am 20. November sollen die neuen Bedingungen greifen, im Januar die Class-C-Aktien. Bis dahin dürfte die Debatte über Urheberrechte und Zuckerbergs Steuerplanung weitergehen.
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